Dein Vertrag mit Faaren umfasst die Vermittlung zwischen dir und dem Mobilitätspartner. Der
Vertrag mit
dem Mobilitätspartner definiert die Bedingungen, zu denen du dein Auto Abonnement
buchst.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ENDKUNDEN
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „ENDKUNDEN-AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der FAAREN GmbH, Ostring 2-4, 97228 Rottendorf (nachfolgend: „FAAREN“, „wir“ oder „uns“), den Automobilhändlern, Autovermietern oder vergleichbaren Unternehmen (nachfolgend: „FAAREN-Partner“), die über unsere Plattform Kraftfahrzeuge, Motorräder, Motorroller, Fahrräder und andere Fahrzeuge zur Vermietung anbieten und den natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend: „Kunden“ oder „Sie“), die über unsere Website, erreichbar unter der URL www.faaren.com, (nachfolgend: „Plattform“) Kraftfahrzeuge (nachfolgend: „Fahrzeug“) zur eigenen Benutzung mieten.
1.2 Sie erkennen die Geltung dieser ENDKUNDEN-AGB als ausschließliche vertragliche Grundlage für die Nutzung unserer Plattform an. Etwaig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits entfalten keine Geltung, selbst wenn wir diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber FAAREN und zugunsten des FAAREN-Partners zur Einhaltung der Bestimmungen dieser ENDKUNDEN-AGB. Von den Pflichten dieser ENDKUNDEN-AGB können der Kunde und der FAAREN-Partner in dem jeweiligen Mietvertrag durch ausdrückliche Vereinbarung abweichen, soweit sie die Durchführung des Mietvertrages, insbesondere Nutzung und Rückgabe des Fahrzeugs, betreffen. Zur Klarstellung: Eine solche abweichende Vereinbarung hat keine Wirkung gegenüber FAAREN und begründet insbesondere keine Haftung von FAAREN. Dies bedeutet auch, dass Kunden und FAAREN-Partner nicht von Bestimmungen abweichen können, soweit diese die Leistungen von FAAREN betreffen, insbesondere die Bestimmungen zur Rechnungsstellung und Zahlung.
2. Unsere Plattform
2.1 FAAREN betreibt eine über das Internet zugängliche Plattform, die es Ihnen ermöglicht, Fahrzeuge, die auf unserer Plattform angeboten werden für gewisse Zeiträume (nachfolgend: „Buchungsperioden“) für die eigene Nutzung zu mieten. Die Nutzung der Plattform als solche ist kostenfrei. Das Anmieten von Fahrzeugen ist kostenpflichtig.
2.2 Sämtliche auf unserer Plattform für Sie zur Auswahl stehenden Fahrzeuge werden von dritten Unternehmen angeboten. Dabei handelt es sich um die FAAREN-Partner, die sich auf unserer Plattform zu diesem Zweck registriert haben.
2.3 FAAREN-Partner können auf der Plattform ein Anbieterprofil anlegen und in der Folge einzelne Fahrzeuge online zur Vermietung in Form von sogenannten „Inseraten“ zur Miete anbieten. FAAREN hat auf den Inhalt der Inserate keinen Einfluss. Die FAAREN-Partner tragen die alleinige Verantwortung für die Inhalte.
2.4 Mietverträge, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform über Fahrzeuge geschlossen werden kommen stets nur zwischen Ihnen als Kunden und dem jeweiligen FAAREN-Partner zustande. FAAREN stellt in Gestalt der Plattform lediglich die technisch-organisatorische Umgebung zur Verfügung, damit Anbieter und Nachfrager auf effiziente Weise schnell, transparent und informiert zueinander finden. Ergänzend dazu bieten wir weitere Servicedienstleistungen für Kunden und FAAREN-Partner an.
2.5 Wir sind nicht verpflichtet, die von Ihnen oder den FAAREN-Partnern in Profilen oder im Rahmen sonstiger Kommunikation über unsere Plattform gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
3 Anmeldung auf unserer Plattform, Pflichten des Kunden betreffend die Plattformnutzung, Abmeldung
3.1 Die Anmeldung auf der Plattform nehmen Sie vor, indem Sie zunächst die erforderlichen Daten in die hierfür vorgesehene Anmeldemaske auf unserer Plattform eingeben und dann auf die Schaltfläche mit der Aufschrift „Konto anlegen“ klicken. Mit dem Klicken geben Sie uns gegenüber ein Angebot auf den Abschluss eines Vertrags mit FAAREN über die Nutzung der Plattform ab. Im Anschluss daran wird Ihnen von uns an die angegebene E-Mail-Adresse eine automatisch generierte E-Mail (nachfolgend: „Bestätigungsmail“) geschickt. Die Übersendung der Bestätigungsmail stellt unsere Annahme ihres Angebots auf den Vertragsabschluss bezüglich Ihrer Nutzung der FAAREN-Plattform dar. Die Bestätigungsmail enthält einen Link, auf den der Nutzer klicken muss, um die Echtheit der angegebenen E-Mail-Adresse zu verifizieren. Erst im Anschluss an diese Verifizierung sind die Funktionen der Plattform für den Kunden nutzbar.
3.2 Kunden sind dazu verpflichtet ausschließlich wahre und vollständige Informationen über sich an und über unsere Plattform FAAREN-Partnern zu übermitteln. Sie sind verpflichtet, die Sie betreffenden Informationen aktuell zu halten.
3.3 Sie sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und soweit es Ihnen zumutbar ist, sicherzustellen, dass Dritte ihre Zugangsdaten nicht verwenden können, um sich mit diesen Daten auf der Plattform anzumelden. Im Falle eines Verdachts betreffend einen solchen Datenmissbrauch, sind Sie verpflichtet, FAAREN unverzüglich zu informieren.
3.4 Die Nutzung der von uns über die Plattform zur Verfügung gestellten Kommunikationsmöglichkeiten darf nicht zur Übermittlung rechtswidriger Inhalte, Werbung, Spam oder sonstiger aufgrund des Inhalts oder der Anzahl belästigender Nachrichten genutzt werden. Alle unsere Nutzer verpflichten sich, die geltenden Gesetze bei der Nutzung unserer Plattform zu beachten.
3.5 Bei missbräuchlicher Nutzung unserer Plattform oder bei Verstoß gegen die vorgenannten Regelungen behalten wir uns das Recht vor unter der Beachtung der legitimen Nutzerinteressen angemessene Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen schließen die Verwarnung von Nutzern und das vorübergehende oder dauerhafte Sperren von Nutzerkonten ein. Darüber hinaus behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, rechtlich gegen jedweden Missbrauch unserer Plattform vorzugehen.
3.6 Eine Abmeldung von unserer Plattform ist jederzeit möglich, sofern kein laufendes Mietverhältnis über ein Fahrzeug mit einem FAAREN-Partner besteht. Die Abmeldung können Sie über die hierfür vorgesehene Funktion innerhalb der Plattform vornehmen. Alternativ können Sie auch die Kündigung des Plattformnutzungsvertrags per E-Mail an die in unserem Impressum angegebene E-Mail-Adresse erklären.
4. Unsere Leistungen und Pflichten als Plattformanbieter
4.1 Wir bieten Kunden die Möglichkeit über unsere Plattform mit FAAREN-Partnern Verträge über die Miete von Fahrzeugen zu schließen und das Mietverhältnis über unsere Plattform zu verwalten.
4.1.1 Zu diesem Zweck bieten wir Kunden die Möglichkeit ein Nutzerprofil anzulegen und mit FAAREN-Partnern zu kommunizieren.
4.1.2 Darüber hinaus übernehmen wir in Kooperation mit einem Zahlungsdienstleister die Abwicklung der Zahlungen, die für die Fahrzeugmiete fällig werden.
4.2 Wir sind verpflichtet, die Verfügbarkeit der Plattform zu 99% der Zeit bezogen auf einen Monat uneingeschränkt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzungsmöglichkeit kann daher für 7,3 Stunden pro Monat entfallen.
4.2.1 Der maßgebliche Zeitraum beginnt mit der erfolgreichen Anmeldung des Kunden auf der Plattform. Mit Vollendung des Kalendermonats in dem die Anmeldung stattgefunden hat, ist der maßgebliche Zeitraum stets derjenige vom Beginn bis zum Ende eines vollen Monats.
4.2.2 Eine Nichtverfügbarkeit aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände sowie aufgrund unter Ziffer 4.2.3 dieser ENDKUNDEN-AGB geregelter Pflege- und Wartungsarbeiten bleibt vorbehalten.
4.2.3 Die Plattform steht Ihnen möglicherweise nicht zur Verfügung, wenn FAAREN notwendige Pflege- und Wartungsarbeiten durchführt und die Bereitstellung der Plattform aus diesem Grund einstellen oder beschränken muss (nachfolgend: „Downtime“). FAAREN wird den Kunden von einer Downtime rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Tage vor der Downtime unterrichten. Die Downtime darf pro Monat fünf Stunden nicht überschreiten.
5. Vertragsschluss über die Buchung von Fahrzeugen
5.1 Die Buchung eines Fahrzeugs kommt durch Angebot und Annahme zustande. In der bloßen Darstellung eines Fahrzeugs auf unserer Plattform, sei es im Rahmen eines Inserats oder auf sonstige Weise, liegt kein Angebot auf den Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags. Inserate stellen stets nur eine Einladung an Sie dar, ihrerseits ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags über das betreffende Fahrzeug zu den entsprechenden Konditionen („Angebot“) abzugeben.
5.2 Sie geben ein Angebot ab, indem Sie innerhalb eines Inserats auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ klicken.
5.3 Im Anschluss daran erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung per E-Mail an die durch Sie beim Registrierungsprozess hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar.
5.4 Im Rahmen Ihrer Buchung überprüft FAAREN Ihre Identität und Bonität.
5.5 Die verbindliche Annahme oder Ablehnung Ihres Angebots erfolgt durch den FAAREN-Partner binnen eines Zeitraums von 24 Stunden. Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung per E-Mail sowie über die Plattform.
5.6 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Kunden, auch wenn er Verbraucher ist, kein Widerrufsrecht zu.
6 Kunden und sonstige zur Fahrzeugnutzung Berechtigte
6.1 Kunden können Privat- und Firmenkunden sein.
6.2 Ein Fahrzeug darf vorbehaltlich der Regelungen gemäß dieser ENDKUNDEN-AGB nur von dem oder den in der jeweiligen Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern (nachfolgend „nutzungsberechtigter Fahrer“) geführt werden. Führen im Sinne dieser Klausel erfasst ausdrücklich auch das Bewegen des Fahrzeugs auf Privatgelände, wo die Straßenverkehrsordnung oder entsprechende ausländische gesetzliche Regelungen möglicherweise keine Geltung haben.
6.3 Der nutzungsberechtigte Fahrer darf das Fahrzeug für einzelne Fahrten allen weiteren, in der Buchungsbestätigung, aufgeführten Fahrern überlassen (nachfolgend „nutzungsberechtigte Dritte“). Die Regelungen dieses Abschnitts 6 der ENDKUNDEN-AGB müssen entsprechend auch für nutzungsberechtigte Dritte eingehalten werden. Weiteren Personen darf der nutzungsberechtigte Fahrer das Fahrzeug nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des FAAREN-Partners zur Nutzung überlassen.
6.4 Für sämtliche nutzungsberechtigte Fahrer ist gegenüber dem FAAREN-Partner das Vorliegen der Fahrerlaubnis nachzuweisen. Der Nachweis kann über die entsprechende Upload-Funktion auf der Plattform mit Scans der Fahrerlaubnisdokumente geführt werden [ALTERNATIV: Kopien der Fahrerlaubnisdokumente der in der Buchung bezeichneten nutzungsberechtigten Fahrer sind bei der Übergabe dem FAAREN-Partner gegenüber vorzulegen.]
6.5 Nutzungsberechtigter Fahrer darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt ist und im Besitz einer zur Führung des gebuchten Fahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis ist und alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllt. Kunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der jeweilige nutzungsberechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet.
6.6 Der Kunde verpflichtet sich, FAAREN und dem FAAREN-Partner sofort das Erlöschen, die Entziehung oder den anderweitigen Verlust der Fahrerlaubnis des nutzungsberechtigten Fahrers anzuzeigen und die Benutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen. Der Kunde hat in diesem Fall Sorge dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug nach Beendigung der Nutzung an einem sicheren Ort befindet, an welchem das Parken von Kraftfahrzeugen entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen zulässig ist.
6.7 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der nutzungsberechtigte Fahrer und ggf. sonstige nutzungsberechtigte Dritte sämtliche sich aus diesen ENDKUNDEN-AGB ergebende Pflichten einhalten. Der Kunde haftet in diesem Zusammenhang – unbeschadet einer möglichen Haftung des nutzungsberechtigen Fahrers oder des Dritten – für deren Pflichtverletzungen gegenüber uns oder den FAAREN-Partnern.
6.8 FAAREN kann die Buchung und Nutzung von Fahrzeugen an weitere Voraussetzungen oder Bedingungen knüpfen. In diesem Fall werden wir den Endkunden vor der Buchung eines Fahrzeuges auf solche hinweisen.
6.9 Der Kunde hat uns eine Änderung seiner relevanten Daten (Name bzw. Firmenname, Adresse, Bankverbindung) bzw. der Daten der nutzungsberechtigten Fahrer (Name, Anschrift) unverzüglich durch selbstständige Anpassung der im Zusammenhang mit seinem FAAREN-Profil bei uns hinterlegten Daten anzuzeigen.
7 Fahrzeugübergabe
7.1 Sobald das gebuchte Fahrzeug für Sie bereitsteht, werden Sie hierüber über unsere Plattform oder mittels Kontaktaufnahme durch den jeweiligen FAAREN-Partner informiert.
7.2 Je nach gebuchtem Service, besteht für Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst bei dem entsprechenden FAAREN-Partner abzuholen oder dieses an einem gewünschten Ort (z.B. Ihre Wohnung, Ihr Arbeitsort) bereitstellen zu lassen.
7.2.1 Das Fahrzeug wird ausschließlich an den Kunden oder den nutzungsberechtigten Fahrer übergeben, der sich mit Personalausweis oder seinem Reisepass ausweisen kann. Zusätzlich ist ein gültiges Fahrerlaubnisdokument zur Übergabe vorzulegen. Eine Übergabe kann ferner ausschließlich an verkehrstüchtige Personen erfolgen (zusammengefasst bezeichnet als: „Übergabevoraussetzungen“).
7.2.2 Das Abholen des Fahrzeugs beim FAAREN-Partner ist für den Kunden kostenfrei. In jedem Fall ist es erforderlich, dass Sie mit dem FAAREN-Partner vorab über das entsprechende Kommunikationstool unserer Plattform einen Übergabetermin vereinbaren.
7.2.3 Für das Anliefern des Fahrzeugs an einen Wunschort des Kunden entstehen zusätzliche Kosten entsprechend der Angaben des FAAREN-Partners auf unserer Plattform. Dies gilt auch für Fälle, wo eine Übergabe am Wunschort des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, nicht möglich ist, etwa weil der Kunde oder der nutzungsberechtigte Fahrer nicht anwesend sind oder weil die betreffende Person die Übergabevoraussetzungen nicht erfüllen. Zusätzliche Anliefertermine, die aus vorgenanntem Grund erforderlich werden, sind kostenpflichtig entsprechend der Angaben auf unserer Plattform.
7.3 Der FAAREN-Partner ist berechtigt, ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug bei Abholung bereitzustellen und an Sie zur Erfüllung des Vertrags zu übergeben, sollte das in der Anfrage gebuchte Fahrzeug nicht mehr zur Verfügung stehen.
Voraussetzung dafür ist, dass alle signifikanten Ausstattungsmerkmale eingehalten wurden. Signifikante Ausstattungsmerkmale sind: Fahrzeugmarke und- typ, Schadensfreiheit, Farbe, Motorleistung mit einer zulässigen Abweichungstoleranz von 10%, Getriebeart, Kraftstoff, Karosserieart (Kombi, Limousine etc.), Anzahl der Sitze und Türen.
7.4 Bei der Übergabe wird das jeweilige Fahrzeug durch einen sachkundigen Mitarbeiter des FAAREN-Partners oder einem von diesem beauftragten Dritten (nachfolgend „Sachkundiger“ genannt) gemeinsam mit dem Kunden bzw. dem nutzungsberechtigten Fahrer besichtigt und eventuelle Schäden werden, soweit erkennbar, im „Fahrzeug-Übergabe-Protokoll“ festgehalten.
7.5 Nach Besichtigung des Fahrzeugs, ist das Fahrzeug-Übergabe-Protokoll von dem Sachkundigen und dem Kunden bzw. dem nutzungsberechtigten Fahrer zu unterschreiben. Dieses dokumentiert den vertragsgemäßen Gesamtzustand des Fahrzeugs. Zusammen mit dem zu übergebenden Fahrzeug erhalten beide Parteien ein Exemplar des Fahrzeug-Übergabe-Protokolls.
8 Vertragsgemäße Nutzung und Pflichten des Kunden
8.1 Allgemeine Sorgfaltspflichten:
Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln, in verkehrssicherem Zustand zu erhalten und insbesondere aufleuchtende Warnleuchten und Wartungsintervalle, etwa betreffend das Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten, zu beachten. Er verpflichtet sich ferner, das Fahrzeug zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Zweck zu verwenden und das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrssicher abzustellen.
8.2 Halterpflichten:
Halter des Fahrzeugs bleibt der FAAREN-Partner. Der Kunde verpflichtet sich aber ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben an Kfz-Halter einzuhalten.
8.3 Alleinige Verantwortlichkeit des Kunden für Bußgelder und sonstige Strafen:
8.3.1 Der Kunde stellt sicher, dass bei Verkehrsverstößen, die mit dem Fahrzeug in unmittelbarem Zusammenhang stehen, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Ordnungsbehörden ergriffen werden.
8.3.2 Die Kosten für Nutzungsgebühren (insbesondere Maut und Vignetten), Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße werden während der jeweiligen Laufzeit der Buchung vom Kunden getragen. Sollten in diesem Zusammenhang deutsche oder ausländische öffentliche oder sonstige Stellen, vom FAAREN-Partner als Halter entsprechende Zahlungen verlangen, verpflichtet sich der Kunde, den FAAREN-Partner hiervon unverzüglich nach einer entsprechenden Benachrichtigung freizustellen.
8.3.3 Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen nach den beiden vorgenannten Punkten, sowie zur Wahrung eigener Interessen, ist der FAAREN-Partner berechtigt, Name, Anschrift und Kontaktdaten des Kunden, des nutzungsberechtigten Fahrers oder des nutzungsberechtigten Dritten den Behörden bekanntzugeben. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Besonderheiten u.a. der österreichischen und schweizerischen Straßenverkehrsordnung hin, die u. U. bei Verstößen und Nichtbefolgung zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Organen des Zulassungsinhabers führen können (Lenkerauskunft).
8.4 Vorwiegende Nutzung in Deutschland:
Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift, die Fahrzeuge vorwiegend in Deutschland zu nutzen.
8.5 Verbotene Nutzungen:
Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:
- a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Überführungsfahrten,
- b) für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
- c) zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung,
- d) als Gegenstand journalistischer/publizistischer Tätigkeit (Veröffentlichung von gewerblichen Testberichten und Erfahrungsberichten gegenüber der Presse oder gewerblichen Veröffentlichung im Internet z.B. in sozialen Medien etc.),
- e) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an Dritte, die nicht nutzungsberechtigte Dritte im Sinne dieser ENDKUNDEN-AGB sind, einschließlich Carsharing und ähnlicher Angebote,
- f) zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,
- g) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
- h) unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder sonstigen berauschenden Mitteln oder Arzneimitteln, sofern diese Substanzen die Verkehrstüchtigkeit einschränken,
- i) abseits befestigter Straßen,
Wird das Fahrzeug auf eine der oben genannten Weisen genutzt, berechtigt dies den FAAREN-Partner unter Berücksichtigung aller aus dem Sachverhalt herrührenden Umstände zur außerordentlichen Kündigung des Abos.
8.6 Rauchverbot:
Das Rauchen von Zigaretten o.ä. und das Rauchen und das Verdampfen von Flüssigkeiten mithilfe so genannter E-Zigaretten oder ähnlicher Vorrichtungen ist im Fahrzeug verboten.
8.7 Tiertransport:
Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.
8.8 Veränderungen des Fahrzeugs:
Es dürfen zu keiner Zeit und in keiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des FAAREN-Partners Veränderungen technischer oder optischer Art (wie beispielsweise das Anbringen von Aufklebern, Umbauten oder Fahrzeug-Tuning) am und im Fahrzeug vorgenommen werden.
8.9 Fahrten ins Ausland:
8.9.1 Das jeweils gebuchte Fahrzeug darf neben Deutschland in folgende Länder verbracht werden: Österreich, Schweiz, Italien, Spanien, Portugal Frankreich, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Polen, Belgien, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Griechenland, Lichtenstein, Luxemburg. Eine Verbringung in alle nicht hier aufgeführten Länder ist ausdrücklich untersagt und ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung des FAAREN-Partners erlaubt.
8.9.2 Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. ausreichende Warnwesten, nach Bestimmungen des Zielortes und durchreisten Länder im Fahrzeug mitzuführen.
8.9.3 Das Risiko, das aus einem Einsatz außerhalb Deutschlands resultiert, trägt, soweit es nicht vom Schutz der vom FAAREN-Partner nach der Buchung abzuschließenden Kfz-Versicherung umfasst ist, vollumfänglich der Kunde. In diesen Fällen hat der Kunde FAAREN bzw. den FAAREN-Partner von der Inanspruchnahme durch Dritte freizustellen. Handlungen zur Abwehr derartiger Ansprüche hat der Kunde auf eigene Kosten vorzunehmen. Bei Schadensfällen im Ausland muss der Kunde gegebenenfalls die Kosten der Schadenabwicklung verauslagen. Diese werden ihm nach Vorlage ordnungsgemäßer Belege vom FAAREN-Partner in den Grenzen der nach der Buchung vom FAAREN-Partner abzuschließenden Kfz-Versicherung erstattet.
9 Paketpreis, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen
9.1 Der Paketpreis für das gebuchte Fahrzeug ist der Buchung zu entnehmen. Ein Buchungsintervall beträgt einen Monat. FAAREN stellt dem Endkunden den Paketpreis im Voraus des jeweiligen Buchungsintervalls in Rechnung. Beginn der Nutzung ist das Datum der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Ab diesem Datum berechnet sich der Betrag für einen Buchungsintervall.
9.2 Die in der Buchung angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise. Die Umsatzsteuer und sämtliche infrage kommende sonstige Preisbestandteile sind darin enthalten. Etwaige Überführungskosten sind ebenfalls in der Buchung angegeben. Zusätzliche Liefer-, Fracht- oder Versandkosten fallen darüber hinaus nicht an.
9.3 Etwaige, in der Buchung vereinbarte Nebenleistungen, die vom Endkunden gesondert gebucht werden, sind, soweit in der Buchung nicht als Bestandteil des Paketpreises ausdrücklich ausgewiesen, vom Kunden gesondert zu bezahlen.
9.4 Zahlungen des Endkunden können mit Erfüllungswirkung ausschließlich bargeldlos mithilfe der von uns auf der Plattform angegeben Bezahldienste auf das von FAAREN in der Buchung oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden.
9.5 Der Endkunde hat die Möglichkeit FAAREN ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen (SEPA-Basislastschriftmandat für Privatkunden und SEPA-Firmenlastschriftmandat für Firmenkunden). Der Kunde ermächtigt in diesem Fall FAAREN, das SEPA-Lastschriftmandat auch für alle späteren Fahrzeugbuchungen sowie etwaiger anderer Entgelte, die der Kunde aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung schuldet (z.B. Strafzettel) zu nutzen.
9.6 Kommt es zu einer vom Endkunden zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Kunde FAAREN den Schaden zu ersetzen, der uns typischerweise durch eine solche Rücklastschrift entsteht. Hierzu hat der Kunde an FAAREN einen Betrag in Höhe von EUR 8,- als Schadensersatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.
9.7 Der Kunde und FAAREN vereinbaren, dass die Zahlung des ersten Buchungsintervalls nach Annahme der Buchung durch den FAAREN-Partner sofort fällig wird. Jedes folgende Buchungsintervall wird turnusmäßig an dem Tag des jeweiligen Folgemonats fällig, der kalendarisch dem Tag entspricht, an dem die Laufzeit begonnen hat.
9.8 Der Endkunde stimmt zu, dass die Rechnungen von FAAREN oder dem jeweiligen FAAREN-Partner grundsätzlich in elektronischer Form an die durch den Kunden hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und FAAREN eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet.
9.9 Der FAAREN-Partner ist verpflichtet dem Endkunden im Falle einer vom Endkunden nicht verschuldeten Panne oder Verkehrsunfall einen Ersatzwagen zur Verfügung stellen.
9.9.1 Der Ersatzwagen ist für 7 Tage für den Endkunden kostenfrei. Danach gelten die Allgemeinen Vermietbedingungen des FAAREN-Partners und deren aktuelle Fassung der Preisliste.
9.9.2 Für den Zeitraum von 7 Tagen sind die, laut der Buchung vereinbarten Kilometer inklusive und berechnen sich anteilig auf die Tage im aktuellen Kalendermonat.
9.9.3 Die Regelungen finden keine Anwendung, sollte das Fahrzeug zu einem regulären Werkstatttermin einberufen worden sein und sich eine Reparatur nicht länger als 2 Werktage abzeichnen. Ist die Reparatur länger als 2 Werktage angesetzt, so ist, wie in 9.9.1 geregelt, ein Ersatzwagen zu stellen.
9.9.4 Die Bereitstellung eines Ersatzwagens hat nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erfolgen. Fahrten in angrenzende Länder bzw. das Ausland sind mit dem Ersatzwagen nicht gestattet. Für Übergabe und Rücknahme des Ersatzwagens gelten diese ENDKUNDEN-AGB.
10 Haftung des Kunden
10.1 Der Kunde ist in den Grenzen des Umfangs der Kfz-Versicherung nach den Ziffern 8.5 und 10 dieser ENDKUNDEN-AGB von der Haftung freigestellt. Für Schadensfälle, die nicht im Rahmen der Kfz-Versicherung nach Ziffer 8.5 und 10 dieser ENDKUNDEN-AGB ersetzt werden, haftet der Kunde uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.
10.2 Pro Schadensfall, den der Kunde zu vertreten hat, fällt eine Selbstbeteiligung des Kunden an. Die Höhe ist den Details der entsprechenden Buchung, der Produktdetailseite oder im Checkout auf der Übersichtsseite zu entnehmen.
11 Haftung des FAAREN-Partners
11.1 Die Haftung des FAAREN-Partners ist auf seine vertragswesentlichen Pflichten beschränkt. Diese liegen die Überlassung des Fahrzeugs zum vertragsgemäßen Gebrauch, dessen Instandhaltung entsprechend der Regelungen in diesen ENDKUNDEN-AGB und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs des FAAREN-Partners liegende und von diesem nicht zu vertretende Ereignisse, durch welche der FAAREN-Partner ganz oder teilweise an der Erfüllung dieser Verpflichtungen gehindert wird, insbesondere Krieg, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks entbinden den FAAREN-Partner für die Dauer dieser Ereignisse von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.
11.2 Im Übrigen ist die Haftung des FAAREN-Partners wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
11.3 In Fällen von lediglich leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit ist die Haftung des FAAREN-Partners auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des unmittelbaren und vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.
11.4 Der FAAREN-Partner haftet in dem Umfang, wie sein Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.
11.5 Sämtliche zuvor festgelegten Einschränkungen der Haftung des FAAREN-Partners gelten nicht, soweit es sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.
12 Verfügungen, Zwangsvollstreckung, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung, Abtretungen
12.1 Falls eine Zwangsvollstreckung in das Fahrzeug droht oder erfolgt ist, ist der FAAREN-Partner unverzüglich zu benachrichtigen.
12.2 Sie sind nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen des FAAREN-Partners aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber den Forderungen des FAAREN-Partners auch berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Mietvertrag geltend machen.
12.3 Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nicht zu, es sei denn, das Zurückbehaltungsrecht beruht auf demselben Vertragsverhältnis.
12.4 Ansprüche und sonstige Rechte des Kunden aus dem Vertragsverhältnis mit dem FAAREN-Partner können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung desselben abgetreten werden. Der FAAREN-Partner ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zum Zwecke der Refinanzierung abzutreten.
13 Laufzeit der Fahrzeugbuchung, Kündigung
13.1 Die in der Buchung vereinbarte Laufzeit beginnt am Tag der vereinbarten Übergabe des jeweiligen Fahrzeugs. Die Laufzeit beginnt erst mit der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs, wenn zu dem Termin des vorgenannten Satzes keine Übergabe des Fahrzeugs stattfindet, sofern nicht der Kunde diesen Umstand zu vertreten hat.
13.2 Die vereinbarte Laufzeit stellt die Mindestlaufzeit dar, wenn es sich um ein Abonnement mit variabler Laufzeit handelt. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung durch den Kunden jederzeit mit einer Frist von 21 Tagen zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums möglich. Handelt es sich um ein Abonnement mit fester/fixer Laufzeit erfolgt eine automatische Kündigung zum Ende der gebuchten Laufzeit. Gesonderte Aktionen bspw. für Weihnachten, können auch feste/fixe Laufzeiten enthalten. Auf diese wird separat auf der Website, auf der Detailseite des jeweiligen Fahrzeugs und per Info-Email hingewiesen. Auch in diesen Fällen erfolgt eine automatische Kündigung zum Ende der gebuchten Laufzeit.
13.3 Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ebenfalls durch den FAAREN-Partner jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums möglich.
13.4 Wünscht der Kunde einen nahtlosen Wechsel zu einem anderen Fahrzeug, so hat er dies mindestens 21 Tage vor Ablauf der vorbezeichneten Kündigungsfrist über die entsprechende Funktion auf unserer Plattform anzuzeigen.
13.5 Der Kunde hat das Fahrzeug spätestens am letzten Tag der vorbezeichneten Frist an den FAAREN-Partner zurückzugeben. Die weiteren Regelungen zur Rückgabe des Fahrzeugs ergeben sich aus den Ziffern 14-15 dieser ENDKUNDEN-AGB.
13.6 Kündigungen haben in Textform (z.B. E-Mail oder über die entsprechende Funktion auf unserer Plattform) zu erfolgen.
13.7 Versäumt es der Kunde, das Fahrzeug zum Ende der Laufzeit vertragsgemäß zurückzugeben, verlängert sich die Laufzeit automatisch um einen weiteren Kalendermonat. Der Paketpreis berechnet sich dann, als würde der Kunde das Fahrzeug nur auf monatlicher Basis gebucht haben. Die Vorschrift des § 545 BGB findet keine Anwendung.
13.8 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein zur außerordentlichen Kündigung durch den FAAREN-Partner berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- a) Der Kunde mit Zahlungen in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Summe von einem Monatspaket erreicht.
- b) Der Kunde oder der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte das überlassene Fahrzeug durch Vernachlässigung der bestehenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet.
- c) Der Kunde das Fahrzeug schuldhaft einem unbefugten Dritten überlässt.
- d) Der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem FAAREN-Partner die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
- e) Die Fortsetzung der Buchung dem FAAREN-Partner aufgrund der hohen Schadensquote des Kunden unzumutbar ist. Diese Grenze ist regelmäßig erreicht, sobald durch ein einmaliges oder mehrere einzelne Ereignisse ein Gesamtschaden in Höhe von 5.000,00 EUR am Fahrzeug entstanden ist, den der Kunde zu vertreten hat.
13.9 Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen des FAAREN-Partners im Falle der außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.
14 Ort und Zeit der Rückgabe des Fahrzeugs
14.1 Zum Ende der Laufzeit vereinbart der FAAREN-Partner mit dem Kunden einen genauen Rückgabetermin innerhalb der Geschäftszeiten des FAAREN-Partners. Der spätestmögliche Zeitpunkt für die Rückgabe ist der letzte Tag der Laufzeit. Der Kunde hat die Pflicht, den FAAREN-Partner mindestens zehn Werktage vor dem spätestmöglichen Zeitpunkt für die Rückgabe zwecks Vereinbarung eines Rückgabetermins zu kontaktieren.
14.2 Das Fahrzeug ist bei dem FAAREN-Partner zurückzugeben, wo es abgeholt worden ist bzw. bei Abholung kostenfrei abzuholen gewesen wäre. Abweichend dazu steht es dem Kunden und dem FAAREN-Partner frei, gemeinsam einen anderen Rückgabeort zu vereinbaren.
15 Fahrzeugzustand bei Rückgabe, Mängel und Schäden
15.1 Das Fahrzeug ist in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Vertragsgemäß in diesem Zusammenhang bedeutet, dass das Fahrzeug so (einschließlich Reinigung des Innen- und Außenbereichs des Fahrzeugs) zurückzugeben ist, wie es bei der Übergabe übernommen wurde. Die durch den vertragsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehenden Abnutzungen an Fahrzeugteilen bleiben dabei unberücksichtigt.
15.1.1 Dies gilt entsprechend auch für Zubehör. Zubehör umfasst alle sich zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs befindlichen losen Gegenstände, wie Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeuge etc. einschließlich aller Unterlagen wie etwa die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Serviceheft sowie sämtliche Schlüssel.
15.1.2 Dies gilt entsprechend auch für den Verbrauch von Betriebsflüssigkeiten aller Art (beispielsweise Kraftstoffe, AdBlue, Scheibenwaschwasser, Motoröl). Diese sind in Menge und geeigneter Qualität vom Kunden auf dessen Kosten wieder so aufzufüllen, dass der vertragsgemäße Zustand bei Rückgabe wiederhergestellt ist.
15.2 Maßgeblich für die Beurteilung der Vertragsgemäßheit ist der Zustand des Fahrzeugs, wie er im Fahrzeug-Übergabe-Protokoll bei Übergabe dokumentiert ist.
15.3 Wird das Fahrzeug nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben, so ist der Kunde dem FAAREN-Partner gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die mangelnde Vertragsgemäßheit des Zustands des Fahrzeugs bei der Rückgabe nicht zu vertreten hat.
15.4 Wird das Fahrzeug mit mehr gefahrenen Kilometern zurückgegeben, als vertraglich vereinbart waren, werden die Mehrkilometer bei Rückgabe des Fahrzeugs gemäß der Auflistung in der Produktdetailseite berechnet.
16 Sonstige Bestimmungen
16.1 Die vertraglichen Beziehungen zwischen FAAREN und Ihnen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Für den Fall, dass sie Kaufmann sind, ist der Gerichtsstand für alle Klagen im Zusammenhang mit diesem Vertrag Würzburg. Gleiches gilt, soweit sie eine natürliche Person sind und nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegen. Gleiches gilt ferner, falls ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Zielsetzung der unwirksamen Bestimmung entsprechen.
16.4 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser ENDKUNDEN-AGB sind nur wirksam, wenn sie bei oder nach Vertragsabschluss schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bezeichnet werden. Dies gilt auch für diese Klausel.
Stand: 26.01.2022
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ENDKUNDEN
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Glinicke Fuhrparkmanagement GmbH & Co. KG, Ochshäuser Straße 37-39, 34123 Kassel (nachfolgend: „Vermieter“, „wir“ oder „uns“), und den natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend: „Kunden“, „Ihnen“ oder „Sie“), die über die Website der FAAREN GmbH, Ostring 2-4, 97228 Rottendorf (nachfolgend: „FAAREN“), erreichbar unter der URL www.faaren.com, (nachfolgend: „Plattform“) Kraftfahrzeuge (nachfolgend: „Fahrzeug“) zur eigenen Benutzung mieten.
1.2 Sie erkennen die Geltung dieser AGB - in Ergänzung zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden“ der FAAREN GmbH - als ausschließliche vertragliche Grundlage für die Nutzung unserer Plattform an. Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor. Etwaig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits entfalten keine Geltung, selbst wenn wir diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Kunden, auch wenn er Verbraucher ist, kein Widerrufsrecht zu.
2 Kosten der Fahrzeugübergabe und -rückgabe
2.1 Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden der FAAREN GmbH festgeschrieben, besteht für Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst bei uns abzuholen oder dieses an einem gewünschten Ort (z.B. Ihre Wohnung, Ihr Arbeitsort) bereitstellen zu lassen.
2.1.1 Das Abholen des Fahrzeugs bei uns ist kostenfrei. Sollten Sie sich für diese Option entscheiden, ist es erforderlich, dass sie mit uns vorab über das entsprechende Kommunikationstool der FAAREN-Plattform einen Übergabetermin vereinbaren.
2.2 Für das Anliefern des Fahrzeugs an einen Wunschort des Kunden entstehen zusätzliche Kosten entsprechend unserer Angaben auf der FAAREN- Plattform bei der Buchung. Dies gilt auch für Fälle, wo eine Übergabe am Wunschort des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, nicht möglich ist, etwa weil der Kunde oder der nutzungsberechtigte Fahrer nicht anwesend sind oder weil die betreffende Person die Übergabevoraussetzungen nicht erfüllen. Zusätzliche Anliefertermine, die aus vorgenanntem Grund erforderlich werden, sind kostenpflichtig entsprechend der Angaben auf der FAAREN-Plattform.
2.3 Die Vorgenannten Regelungen gelten entsprechend, sofern der Kunde wünscht, dass zum Ende der Mietzeit das Fahrzeug – entgegen der kostenfreien Rückgabe beim FAAREN-Partner – beim Endkunden oder an einem von diesem bestimmten Ort zurückgenommen werden soll.
3 Unsere in der Buchung enthaltene Leistungen
3.1 Unsere Serviceleistungen und die Mitwirkungspflichten des Kunden: Die Kosten für sämtliche während der Laufzeit der Buchung und innerhalb der in der Buchung vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderlichen Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Kosten für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung werden vom Vermieter getragen. Ebenso stellt der Vermieter die ganzjährige Bereifung sowie zweimal jährlich einen witterungsbedingten Reifenwechsel (Sommer- und Winterbereifung) sicher (siehe auch Ziffer 3.7 dieser AGB). Die Auswahl betreffend Größe, Fabrikat und Material von Teilen oder Reifen obliegt dem Vermieter. Für den Kunden entstehen keine Zusatzkosten. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, bei der Erfüllung der vorgenannten Pflichten des Vermieters mitzuwirken, indem er auf Anforderung durch den Vermieter zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins bereit ist und solche Termine nach Vereinbarung mit dem Vermieter auch wahrnimmt. Der Kunde haftet für Schäden, die dem Vermieter daraus entstehen, dass er das Fahrzeug nicht entsprechend dieses Abschnitts warten, reparieren, prüfen lassen oder bereifen konnte, sofern dieser Umstand auf einer schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruht.
3.2 Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer für das Fahrzeug wird vom Vermieter getragen.
3.3 Zulassung: Das Fahrzeug ist auf den Vermieter zugelassen. Der Vermieter trägt die Kosten der Zulassung.
3.4 Fahrzeugschlüssel: Der Vermieter überlässt dem Mieter zur vertragsgemäßen Nutzung einen zum Fahrzeug gehörenden Fahrzeugschlüssel.
3.5 Rundfunkgebühren: Der Vermieter wird das jeweils gebuchte Fahrzeug bei der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) bzw. einer Landesrundfunkanstalt für den Kunden anmelden und entrichtet die Rundfunkgebühren bzw. - beiträge für das jeweils gebuchte Fahrzeug bei Fälligkeit.
3.6 Versicherungen: Der Vermieter schließt für das Fahrzeug eine Vollkaskound Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung (Höhe der Selbstbeteiligung wie in der Buchung vereinbart) ab. Für das Fahrzeug besteht zudem eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung (Höhe der Selbstbeteiligung wie in der Buchung vereinbart), die den Vorgaben des PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) entspricht.
3.6.1 Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die KfzVersicherung (nachfolgend „AKB“) des jeweiligen Versicherers, die dem Kunden vor Abschluss der Buchung zur Verfügung gestellt werden.
3.6.2 Nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung besteht insbesondere kein Versicherungsschutz für Schäden, die der Kunde oder ein nutzungsberechtigter Fahrer oder nutzungsberechtigter Dritter vorsätzlich herbeiführt.
3.6.3 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Vermieter nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung berechtigt, die Versicherungsleistung in einem der Schwere des kundenseitigen Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
3.6.4 Unterlässt es der Vermieter, das Fahrzeug zu versichern oder sollte aus einem sonstigen Grund, den der Fahrer nicht zu vertreten hat, kein Versicherungsschutz bestehen, haftet so haftet in diesem Fall allein der Vermieter.
3.7 Wartung, Reparaturen, Fahrzeugaustausch:
3.7.1 Der Vermieter trägt die Kosten für notwendige Wartungen, Reparaturen oder einen erforderlichen Fahrzeugaustausch gemäß der Regelungen in diesen ENDKUNDEN-AGB.
3.7.2 Technisch notwendige Maßnahmen im Sinne des vorherigen Absatzes dürfen nur nach vorheriger Zustimmung in Textform (z.B. E-Mail oder Nachricht auf der Plattform) von Seiten des Vermieters in einer vom Vermieter genannten Werkstatt vorgenommen werden. Dies gilt auch für den Ein- bzw. Ausbau von Zubehörteilen, Wartung, sowie Reparaturen. Der Vermieter wird eine im Umkreis von maximal 70 Kilometern des KundenWohnorts liegende Werkstatt benennen. Bei dringenden Reparaturen ist der Kunde berechtigt, die notwendigen Arbeiten ohne vorherige Zustimmung vom Vermieter in einer Service-Niederlassung des jeweiligen Herstellers des Fahrzeugs, einer vom jeweiligen Hersteller autorisierten Werkstatt oder einer qualifizierten Fachwerkstatt vornehmen zu lassen.
3.7.3 Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit und innerhalb der in der Buchung vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderliche Wartung auf Kosten des Vermieters durchführen zu lassen.
3.8 Reifenwechsel:
3.8.1 Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur mit für diese Witterung geeigneten Reifen gefahren werden.
3.8.2 Der Reifenwechsel ist verpflichtend beim Vermieter, also dort, wo der Mieter das Fahrzeug abgeholt hat bzw. bei Abholung kostenfrei abzuholen gehabt hätte, durchführen zu lassen, es sei denn der Vermieter und der Mieter vereinbaren, dass der Reifenwechsel auch bei einer anderen, autorisierten Stelle/Fachwerkstatt durchgeführt werden darf. Der Vermieter informiert den Kunden über den bevorstehenden Reifenwechsel und setzt sich mit diesem in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Der Kunde ist berechtigt aus eigener Initiative den Vermieter zu kontaktieren, um einen Reifenwechsel durchführen zu lassen, sollten dies die Witterungsverhältnisse erfordern.
3.8.3 Im Regelfall sollen Anfang Oktober Winterreifen und Ende April Sommerreifen aufgezogen werden.
4 Verhalten im Schadenfall, versicherungstechnische Abwicklung
4.1 Die versicherungstechnische Abwicklung aller fahrzeugbezogenen Schäden erfolgt durch den Vermieter.
4.1.1 Entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung ebenso wie einer Haftpflichtversicherung ist der Kunde verpflichtet, jeden Schaden am Fahrzeug unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Kunde hat dem Vermieter sämtliche Schäden und Nachteile zu ersetzen, die durch eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Schadenanzeige entstehen.
4.1.2 Nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung ebenso wie einer Haftpflichtversicherung, muss der Kunde alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht nach Ziffer 8.5 (Versicherungen) dieser ENDKUNDEN-AGB erforderlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört insbesondere, dass bei Schadensfällen mit Beteiligung Dritter sofort die Polizei hinzugezogen wird und von dem Kunden, nutzungsberechtigten Fahrer oder nutzungsberechtigten Dritten kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird.
4.1.3 Verletzt der Kunde vorsätzlich eine dieser in diesem Absatz geregelten Pflichten, hat er entsprechend den Grundsätzen einer Vollund Teilkaskoversicherung keinen Versicherungsschutz. Verletzt der Kunde diese Pflichten grob fahrlässig, ist der Vermieter entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Kunde nach, dass er seine Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Abweichend hiervon ist der Vermieter zur Leistung verpflichtet, soweit der Kunde nachweist, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflicht arglistig verletzt.
4.2 Unfallbedingte Schäden sind grundsätzlich vom Kunden reparieren zu lassen. Vor Beginn einer Unfallreparatur ist mit dem Vermieter abzustimmen, ob ein Sachverständigengutachten erforderlich ist. Das finale Entscheidungsrecht hierüber obliegt dem Vermieter. Vor einer Reparatur ist der Vermieter von der Tatsache und dem Umfang der Reparatur in Kenntnis zu setzen.
4.3 Für den Fall, dass der Kunde nach den Grundsätzen der Kfz-Versicherung von der Haftung freigestellt ist, wird der Vermieter entscheiden, ob eine Reparatur des Fahrzeugs erfolgen soll oder ob der Vermieter dem Kunden ein Austauschfahrzeug zur Verfügung stellt.
4.4 Schäden am Fahrzeug, für die ein Dritter oder dessen Versicherer oder der Kunde einzustehen hat, werden im Namen und auf Rechnung des Vermieters durch einen autorisierten, vom Vermieter zu benennenden Reparatur-Fachbetrieb behoben. Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder durch deren Versicherer aus fahrzeugbezogenen Schäden stehen dem Vermieter zu. Der Kunde ist verpflichtet, alle hierfür notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere zum Schadenshergang, Schadensursache und voraussichtlichem Schadensumfang an den Vermieter zu übermitteln. Der Kunde haftet für alle Schäden, soweit sie nicht von einer Versicherung bzw. Dritten gedeckt werden. Entschädigungsleistungen Dritter oder deren Versicherer für Wertminderung stehen dem Vermieter zu. Sofern bei Abrechnung auf Basis eines Sachverständigengutachtens bzw. einer Reparaturkostenkalkulation der im Sachverständigengutachten bzw. der Reparaturkostenkalkulation ausgewiesene Betrag die tatsächlich verauslagten Reparaturkosten übersteigt, steht dieser Betrag nicht dem Kunden, sondern dem Vermieter zu.
4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige dem Vermieter zustehende Forderungen oder Rechte an Dritte abzutreten. Etwaige dem Kunden infolge eines Schadensfalles zustehende Ansprüche gegen Dritte auf Erstattung von Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten tritt der Kunde hiermit an den Vermieter ab, wenn dieser ihm im Kulanzweg ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt hat.
5 Austausch des Fahrzeugs
5.1 Der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug gegen ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen, sofern er ein berechtigtes Interesse am Austausch hat.
5.2 Vergleichbar ist ein Fahrzeug, wenn alle signifikanten Ausstattungsmerkmale unverändert bleiben. Signifikante Ausstattungsmerkmale sind: Fahrzeugmarke und- typ, Schadensfreiheit, Farbe, Motorleistung mit einer zulässigen Abweichungstoleranz von 10%, Getriebeart, Kraftstoff, Karosserieart (Kombi, Limousine etc.), Anzahl der Sitze und Türen.
5.3 Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit dem Fahrzeug den Wert von 15.000 gefahrenen Kilometern überschreitet.
5.4 Macht der Vermieter von diesem Recht Gebrauch, so hat er dies dem Kunden spätestens 30 Tage vor dem avisierten Austauschtermin in Textform über die FAAREN-Plattform anzuzeigen. Sollte der Kunde den avisierten Austauschtermin nicht wahrnehmen können, ist er verpflichtet, mit dem Vermieter einen Ersatztermin binnen eines Zeitraums von 14 Tagen zu vereinbaren. Der Austausch kann am Sitz des Vermieters oder an einem sonstigen zwischen dem Vermieter und dem Kunden vereinbarten Ort stattfinden. Die Regelungen über die Rückgabe und die damit zusammenhängende Prüfung des Fahrzeugzustands aus diesen AGB und Ziffer 7 und 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden der FAAREN GmbH finden entsprechende Anwendung.
5.5 Der Fahrzeugaustausch ist für den Kunden in jedem Fall kostenfrei.
6 Erhebung von Bearbeitungskosten für die Bearbeitung von Anfragen von (Straf-)- und/oder Ordnungswidrigkeitsbehörden und/oder sonstiger dritter Stellen
In Erweiterung zu Ziffer 8.3.2 bzw. 8.3.3 der ENDKUNDEN-AGB zwischen der FAAREN GmbH und dem Kunden verpflichtet sich der Mieter als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der dem Vermieter für die Bearbeitung von Anfragen von (Straf-)- und/oder Ordnungswidrigkeitsbehörden und/oder sonstiger dritter Stellen zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen entsteht, das für die Bearbeitung jeder diesbezüglichen Anfrage eine Aufwandspauschale in Höhe von 21,00 € zzgl. geltender Mehrwertsteuer fällig und diese der Kreditkarte des Mieters belastet (soweit bekannt und hierüber die Abrechnung erfolgt) oder dem Mieter in Rechnung gestellt wird, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; dem Vermieter ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.
Stand: 22.12.2022