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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ENDKUNDEN BETREFFEND DIE FAHRZEUG-MIETVERTRÄGE MIT Fleet Mobility GmbH ÜBER DIE WEBSITE DER FAAREN GMBH

 

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Fleet Mobility GmbH nachfolgend: „Vermieter“, „wir“ oder „uns“), und den natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend: „Kunden“, „Ihnen“ oder „Sie“), die über die Website der FAAREN GmbH, Leightonstraße 2, 97074 Würzburg(nachfolgend: „FAAREN“), erreichbar unter der URL www.faaren.com, (nachfolgend: „Plattform“) Kraftfahrzeuge (nachfolgend: „Fahrzeug“) zur eigenen Benutzung mieten. 

1.2. Sie erkennen die Geltung dieser AGB - in Ergänzung zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden“ der FAAREN GmbH - als ausschließliche vertragliche Grundlage für die Nutzung unserer Plattform an. Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor. Etwaig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits entfalten keine Geltung, selbst wenn wir diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.

1.3. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht Ihnen, auch wenn Sie Verbraucher sind, kein Widerrufsrecht zu.

1.4. Diese AGBn gelten neben den Nutzungsbedingungen von FAAREN für die Nutzung der Plattform. Sollten sich Regelungen widersprechen, gehen die in diesen AGBn gefassten Regelungen vor. Sollten wir bei Übergabe des Fahrzeuges einen Mietvertrag schließen, bildet dieser die alleinige Grundlage für die Fahrzeugmiete. 

2. Vertragsschluss

2.1. Die Miete eines Fahrzeugs kommt durch Angebot und Annahme zustande. In der bloßen Darstellung eines Fahrzeugs auf der FAAREN-Plattform, sei es im Rahmen eines Inserats oder auf sonstige Weise, liegt kein Angebot auf den Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags. Inserate stellen stets nur eine Einladung an Sie dar, Ihrerseits ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags über das betreffende Fahrzeug zu den entsprechenden Konditionen („Angebot“) abzugeben.

2.2. Sie geben ein Angebot ab, indem Sie innerhalb eines Inserats auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ klicken.

2.3.Im Anschluss daran erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung per E-Mail an die durch Sie beim Registrierungsprozess hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar.

2.4. Die verbindliche Annahme oder Ablehnung Ihres Angebots erfolgt durch uns oder durch FAAREN binnen eines Zeitraums von 24 bis 48 Stunden während der aktuellen Geschäftszeiten. Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung per E-Mail sowie über die Plattform.

3. Vertragsgemäße Nutzung und Pflichten des Kunden 

3.1. Sie verpflichten sich, das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln, in verkehrssicherem Zustand zu erhalten und insbesondere aufleuchtende Warnleuchten und Wartungsintervalle, etwa betreffend das Nachfüllen der Betriebsflüssigkeiten, zu achten.

3.2. Die Bedienungsvorschriften des Fahrzeugherstellers – auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff und ggf. AdBlue® – sind einzuhalten sowie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

3.3. Beim Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybrid-Fahrzeugs haben Sie die Bedienungsanleitung des zu ladenden Fahrzeugs und des verwendeten Zubehörs (z.B. Ladekabel) sowie etwaige Hinweise an der Ladesäule betreffend die Nutzung der Ladesäulen strikt zu befolgen. Die Verwendung von Ladekabeln oder sonstigem Zubehör, das (i) nicht nach einschlägigen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. CE-Kennzeichnung), (ii) nicht für das jeweilige Fahrzeug oder die Ladesäule nach den dort ausgehängten Informationen zugelassen ist oder (iii) beschädigt ist, ist untersagt. Sollten wir vom Betreiber der Ladesäule wg. unsachgemäßer Verwendung oder Beschädigung der Ladesäule in Anspruch genommen werden, werden wir dies dem Mieter entsprechend weiterberechnen.

3.4. Sie dürfen das Fahrzeug zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Zweck verwenden und haben das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrssicher abzustellen.

3.5 Sie dürfen das Fahrzeug nicht verwenden:

3.5.1. zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Überführungsfahrten,

3.5.2. für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,

3.5.3. zur gewerblichen Personen-, Güter- und gewerblicher Tierbeförderung,

3.5.4. als Gegenstand journalistischer/publizistischer Tätigkeit (Veröffentlichung von gewerblichen Testberichten und Erfahrungsberichten gegenüber der Presse oder gewerblichen Veröffentlichung im Internet z.B. in sozialen Medien etc.), es sei denn, dass wir im Vorherein zustimmen,

3.5.5. zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an Dritte, die nicht nutzungsberechtigte Dritte im Sinne dieser ENDKUNDEN-AGB sind, einschließlich Carsharing und ähnlicher Angebote,

3.5.6. zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,

3.5.7. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,

3.5.8.. unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder sonstigen berauschenden Mitteln oder Arzneimitteln, sofern diese Substanzen die Verkehrstüchtigkeit einschränken,

3.5.9. abseits befestigter Straßen

3.5.10. Fahrschulübungen

3.6. Das Rauchen von Zigaretten o.ä. und das Verdampfen von Flüssigkeiten mithilfe sogenannter E-Zigaretten oder ähnlicher Vorrichtungen ist im Fahrzeug verboten. Bei Zuwiderhandlung trägt der Kunde sämtliche anfallenden Kosten einer sachgemäßen Behandlung gemäß Auslage.

3.7 Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden.

3.8. Sie bestätigen, das Fahrzeug vorwiegend in Deutschland zu nutzen. Das jeweils gebuchte Fahrzeug darf neben Deutschland in folgende Länder verbracht werden: Österreich, Schweiz. Alle weiteren Länder sind uns gegenüber anzeigepflichtig und müssen schriftlich angefragt und genehmigt werden. Gegebenenfalls können weitere Länder durch uns ausgewiesen werden. Bei vertragsgemäßen Fahrten ins Ausland sind sämtliche einschlägigen in- und ausländischen Vorschriften und Restriktionen, insbesondere hinsichtlich der Dauer der zulässigen Vermietung, einzuhalten. Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. ausreichende Warnwesten, nach Bestimmungen des Zielortes und durchreisten Lander im Fahrzeug mitzuführen. Das Risiko, das aus einem Einsatz außerhalb Deutschlands resultiert, trägt, soweit es nicht vom Schutz der von uns nach der Buchung abzuschließenden Kfz-Versicherung umfasst ist, vollumfänglich der Kunde.

4. Fahrer, Fahrzeugzustand, Abholung/Rückgabe 

4.1. Fahrer

4.1.1. Ein Fahrzeug darf nur von dem oder den in der jeweiligen Buchung angegebenen nutzungsberechtigten Fahrern (nachfolgend „nutzungsberechtigter Fahrer“) geführt werden. Der nutzungsberechtigte Fahrer darf das Fahrzeug für einzelne Fahrten allen weiteren, aufgeführten Fahrern überlassen (nachfolgend „nutzungsberechtigte Dritte“). Weiteren Personen darf der nutzungsberechtigte Fahrer das Fahrzeug nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung zur Nutzung überlassen werden. Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass der nutzungsberechtigte Fahrer und ggf. sonstige nutzungsberechtigte Dritte sämtliche sich aus diesen AGBs ergebende Pflichten einhalten. 

4.1.2. Nutzungsberechtigter Fahrer darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt ist und/oder dem im Fahrzeuginserat angegebenen Mindestalter entspricht. Darüber hinaus muss er im Besitz einer zur Führung des gebuchten Fahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis sein und alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen. Kunden haben eigenständig zu prüfen, ob sich der jeweilige nutzungsberechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet und dem Mindestalter entspricht. 

4.1.3. Für sämtliche nutzungsberechtigte Fahrer ist uns gegenüber das Vorliegen der Fahrerlaubnis nachzuweisen. Der Nachweis kann über die entsprechende Upload-Funktion auf der FAAREN- Plattform mit Scans der Fahrerlaubnisdokumente geführt werden. Die Vorlageverpflichtung bei Abholung bleibt hiervon unberührt. 

4.1.4. Sie verpflichten sich, uns gegenüber sofort das Erlöschen, die Entziehung oder den anderweitigen Verlust der Fahrerlaubnis des nutzungsberechtigten Fahrers anzuzeigen und die Benutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen. Sie haben in diesem Fall Sorge dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug nach Beendigung der Nutzung an einem sicheren Ort befindet, an dem das Parken von Kraftfahrzeugen entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Mögliche Rückführungskosten, die uns entstehen, haben Sie zu tragen.

4.2. Fahrzeugzustand

4.2.1. Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zustand des Fahrzeugs, wie er im Fahrzeug-Übergabe-Protokoll bei Übergabe dokumentiert ist. Bei Übergabe des Fahrzeuges hat der Kunde dem FAAREN-Partner alle festgestellten Schäden am Fahrzeug unverzüglich und unmittelbar vor Ort zu melden und schriftlich in dem Fahrzeug-Übergabe-Protokoll zu fixieren. Der Inhalt des Fahrzeug-Übergabe-Protokoll wird von beiden Parteien für verbindlich erklärt. Das Fahrzeug-Übergabe-Protokoll dient lediglich der Feststellung sichtbarer Beschädigungen, soweit diese im Rahmen der Übergabe erkennbar sind. Das Fahrzeug wird einer abschließenden Besichtigung des FAAREN-Partners beim Rückgabeort unterzogen. Bei dieser Besichtigung werden festgestellte Mängel und Beschädigungen nach den AGB des FAAREN-Partners abgerechnet.

4.2.2. Das Fahrzeug ist in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

4.2.2.1. Hierzu zählt auch, dass das Fahrzeug innen und außen komplett gereinigt, mit allem Zubehör (zum Beispiel: Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeuge, sämtlichen Schlüsseln und/oder Schlüsselkarten und überlassenen Fahrzeugpapieren spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß und vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde. Etwaiges zum Fahrzeug zugehöriges Zubehör muss sich im Fahrzeug befinden. 

4.2.2.2. Dies gilt entsprechend auch für den Verbrauch von Betriebsflüssigkeiten (beispielsweise Kraftstoffe, AdBlue). Mögliche Betriebsflüssigkeiten sind in Menge und geeigneter Qualität vom Kunden auf dessen Kosten wieder so aufzufüllen, dass keine Warnleuchten (insbesondere hinsichtlich Motoröl und/oder Ähnliches aufleuchten).

4.2.2.3. Für den Fall der achtfach-Bereifung ist der zweite Satz Reifen oder Kompletträder bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurückzugeben. Ein Recht auf Nachlieferung ist ausgeschlossen.

4.2.2.4. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (inkl. Hybrid-Fahrzeuge) werden Ihnen mit vollem Kraftstofftank übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Sollte bei Übergabe an den Kunden das Fahrzeug nur in Teilen betankt sein, wird dies im Fahrzeug-Übergabe-Protokoll vermerkt. Bei Rückgabe gilt entsprechend der dokumentierte Tankstand des Fahrzeug-Übergabe-Protokolls. Wird das Fahrzeug nicht gemäß der Dokumentation betankt zurückgegeben, werden wir Ihnen die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff in Rechnung stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder wesentlich niedrigere Kosten angefallen sind.

4.2.2.5. Bei Fahrzeugen, die rein elektrisch betrieben werden, wird der jeweilige Ladezustand bei der Übergabe im Mietvertrag erfasst. Wird das Fahrzeug mit einem geringeren Ladezustand zurückgegeben, behalten wir uns vor, Ihnen für das Aufladen ein Leistungsentgelt zu berechnen.

4.2.2.6. Die durch den vertragsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehenden Abnutzungen an Fahrzeugteilen bleiben bei Überprüfung des vertragsgemäßen Zustands unberücksichtigt.

4.2.2.7. Sie haben Sorge zu tragen, dass Konten von sogenannten Connected Services der Hersteller (zum Beispiel Mercedes Me, Jaguar, Land Rover InControl oder ähnliche) vom Fahrzeug getrennt und abgemeldet werden.

4.2.2.8. Wird das Fahrzeug mit mehr gefahrenen Kilometern zurückgegeben, als vertraglich vereinbart, werden die Mehrkilometer bei Rückgabe des Fahrzeugs gemäß der Buchungsbestätigung berechnet. Minderkilometer werden nicht erstattet.

4.3. Fahrzeugübergabe und Rückgabe

4.3.1. Sobald das gebuchte Fahrzeug für Sie bereitsteht, werden Sie hierüber durch uns und/oder über die Plattform informiert.

4.3.2. Das Fahrzeug wird ausschließlich an Sie oder einen nutzungsberechtigten Fahrer übergeben, der sich mit Personalausweis oder seinem Reisepass ausweisen kann und ein im Inland (internationaler Führerschein) gültiges Fahrerlaubnisdokument zur Übergabe vorlegt. Kann der Kunde die Dokumente bei Übergabe des Fahrzeuges nicht vorlegen, sind wir berechtigt, die Übergabe zu verweigern. Ansprüche wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass ein neuer Übergabetermin mit weiteren Kosten verbunden ist. Weitergehend beachten Sie Ziffer 9.4.

4.3.3. Je nach gebuchtem Service, besteht für Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst bei uns abzuholen oder dieses an einem gewünschten Ort (z.B. Ihre Wohnung, Ihren Arbeitsort) bereitstellen zu lassen.

4.3.4. Das Abholen des Fahrzeugs ist für Sie kostenfrei. In jedem Fall ist es erforderlich, dass Sie uns vorab über das entsprechende Kommunikationstool unserer Plattform einen Übergabetermin vereinbaren.

4.3.5. Für das Anliefern des Fahrzeugs an einen Wunschort des Kunden entstehen zusätzliche Kosten entsprechend der Angaben auf unserer Plattform. Die anfallenden Lieferkosten bemessen sich nach der Distanz zwischen dem Fahrzeugstandort und dem Wunschort des Kunden. Die Lieferung von Elektrofahrzeugen kann zu zusätzlichen Ladegebühren gemäß der im Anhang befindlichen Preisliste führen.

4.3.6 Die Gefahr des Untergangs sowie der Verschlechterung des Fahrzeugs (z. B. Abhandenkommen des Fahrzeugs durch Diebstahl, Unfallschäden, Schäden durch Witterungseinflüsse (z. B. Hagel) etc.) geht mit Übergabe an den Kunden über.

4.3.7. Das gebuchte Kilometerpaket beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.

4.3.8. Zum Ende der Laufzeit vereinbaren wir einen genauen Termin innerhalb unserer Geschäftszeiten. Der spätestmögliche Zeitpunkt für die Rückgabe ist der letzte Tag der Laufzeit. Sie sind verpflichtet, uns mindestens zehn Werktage vor dem spätestmöglichen Zeitpunkt für die Rückgabe zwecks Vereinbarung eines Rückgabetermins zu kontaktieren. Bei Rückgabe wird ein gemeinsames Fahrzeug-Rückgabe-Protokoll zur Fahrzeugrückgabe  gefertigt, welches von beiden Parteien zu unterzeichnen ist und in welches Schäden / Beanstandungen aufgenommen werden. Das Protokoll wird von beiden Parteien für verbindlich erklärt. Das Fahrzeug gilt erst ab Unterzeichnung des Fahrzeug-Rückgabe-Protokoll als ordnungsgemäß zurückgegeben.

4.3.9. Das Fahrzeug ist an unserem Standort zurückzugeben. Abweichend können wir einen anderen Rückgabeort bestimmen. Sie haben auch die Möglichkeit, das Fahrzeug durch einen Dienstleister zum Ende der Laufzeit zurückliefern zu lassen (im Folgenden “Abholung”). 

4.3.10. Für die Abholung entstehen zusätzliche Kosten entsprechend der Angaben bei der Buchung derselben im Kundenkonto. 

4.3.11. Sollte der Kunde den vereinbarten Übergabe- oder Abholtermin weder selbst noch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen und diesen nicht bis mind. 24 Stunden vorher abgesagt haben, oder die Übergabe des Fahrzeuges aufgrund sonstiger Umstände in Ihrer Verantwortungssphäre (nicht berechtigte Fahrer, fehlende Nachweise) sind Sie zum Kostenersatz gemäß der gebuchten Abholung verpflichtet. Zusätzliche Anliefertermine, die aus vorgenanntem Grund erforderlich werden, sind kostenpflichtig entsprechend den Angaben auf unserer Plattform. 

4.3.12. Bei Lieferungen/Abholungen auf Inseln werden dem Kunden die Kosten für Fährüberfahrten zusätzlich in Rechnung gestellt.

5. Zulassung, Versicherung, Steuer

5.1. Das Fahrzeug ist auf unsere Kosten und uns zugelassen. Die Kfz-Steuer sowie anfallende Gebühren der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ) bzw. einer Landesrundfunkanstalt für das Fahrzeug tragen wir.

5.2. Wir schließen für das Fahrzeug eine Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung (Höhe der Selbstbeteiligung wie in der Buchung vereinbart) ab. Für das Fahrzeug besteht zudem eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung (Höhe der Selbstbeteiligung wie in der Buchung vereinbart), die den Vorgaben des PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) entspricht.

5.3. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (nachfolgend „AKB“) des jeweiligen Versicherers, die dem Kunden vor Abschluss der Buchung zur Verfügung gestellt werden. 

5.4. Nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung besteht insbesondere kein Versicherungsschutz für Schäden, die Sie oder ein nutzungsberechtigter Fahrer oder nutzungsberechtigter Dritter vorsätzlich herbeiführt.

5.5. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens sind wir nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung berechtigt, die Versicherungsleistung in einem der Schwere des kundenseitigen Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.

6. Wartung, Reperaturen, Bedienung und Fahrzeugtausch

6.1. Die Kosten für sämtliche während der Laufzeit der Buchung und innerhalb der in der Buchung vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderlichen Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Kosten für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung werden von uns getragen. Ebenso stellen wir die ganzjährige Bereifung sowie zweimal jährlich einen witterungsbedingten Reifenwechsel (Sommer- und Winterbereifung) sicher Die Auswahl betreffend Größe, Fabrikat und Material von Teilen oder Reifen obliegt uns. 

6.2. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur mit für diese Witterung geeigneten Reifen gefahren werden. Der Reifenwechsel ist verpflichtend durchführen zu lassen. Wir informieren Sie über den bevorstehenden Reifenwechsel und setzten uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Im Regelfall wird der Reifenwechsel Anfang Oktober und Ende April vorgenommen.

6.3. Reparatur- sowie fällige Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind nach erteilter schriftlicher Freigabe durch uns, ausschließlich bei autorisierten Werkstätten des Herstellers / Importeurs unter Verwendung von Original Ersatzteilen vornehmen zu lassen. Durchgeführte Wartungen und Inspektionen sind im Serviceheft oder digital zu erfassen. Sollte auf Grund einer nicht ordnungsgemäß durchgeführten Wartung bzw. Inspektion die Garantie des jeweiligen Fahrzeuges erloschen sein, so behalten wir uns vor, den daraus entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

6.4. Unfallbedingte Schäden sind grundsätzlich von Ihnen reparieren zu lassen. Alle Maßnahmen einer Unfallreparatur sind mit uns vor der Vornahme abzustimmen. Das finale Entscheidungsrecht über die Vornahme einer Maßnahme der Reparatur obliegt uns. Bei dringenden Notreparaturen sind Sie berechtigt, die notwendigen Arbeiten ohne unsere vorherige Zustimmung in einer Service-Niederlassung des jeweiligen Herstellers des Fahrzeugs, einer vom jeweiligen Hersteller autorisierten Werkstatt oder einer qualifizierten Fachwerkstatt vornehmen zu lassen.

6.5. Sonstige Veränderungen des Fahrzeugs dürfen zu keiner Zeit und in keiner Weise ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung in technischer oder optischer Art (wie beispielsweise das Anbringen von Aufklebern, Umbauten oder Fahrzeug-Tuning) am und im Fahrzeug vorgenommen werden.

6.6. Im Fall von uns Ihnen mitgeteilten Rückrufaktionen sind diese unverzüglich in einer von uns genannten Service-Werkstatt durchzuführen. Sollte das Fahrzeug von einer Rückrufaktion des Herstellers betroffen sein, so teilen wir Ihnen diese Information mit, sodass Sie in Absprache mit uns einen Termin bei einer Service-Werkstatt ausmachen können. Ansonsten kann der Verlust der Betriebserlaubnis drohen.

6.7. Wir behalten uns das Recht vor, das Fahrzeug gegen ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen, sofern wir ein berechtigtes Interesse am Austausch haben. Vergleichbar ist ein Fahrzeug, wenn alle signifikanten Ausstattungsmerkmale unverändert bleiben. Signifikante Ausstattungsmerkmale sind: Fahrzeugmarke und- typ, Schadensfreiheit, Farbe, Motorleistung mit einer zulässigen Abweichungstoleranz von 10 %, Getriebeart, Kraftstoff, Karosserieart (Kombi, Limousine etc.), Anzahl der Sitze und Türen. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit dem Fahrzeug den Wert von 15.000 gefahrenen Kilometern überschreitet. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, zeigen wir Ihnen dies spätestens 30 Tage vor dem avisierten Austauschtermin in Textform und/oder über die FAAREN-Plattform an. Sollte Sie den avisierten Austauschtermin nicht wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet, mit dem Vermieter einen Ersatztermin binnen eines Zeitraums von 14 Tagen zu vereinbaren. Der Austausch kann bei uns oder an einem sonstigen zwischen uns vereinbarten Ort stattfinden. Die Regelungen über die Rückgabe und die damit zusammenhängende Prüfung des Fahrzeugzustands aus diesen AGB finden entsprechende Anwendung. Der Fahrzeugaustausch ist für Sie in jedem Fall kostenfrei.

6.8. Sie sind verpflichtet, bei der Erfüllung unserer vorgenannten Pflichten mitzuwirken, indem Sie auf unsere Anforderung zur Vereinbarung von entsprechenden Terminen bereit sind und solche Termine nach Vereinbarung auch wahrnehmen. Wir weisen darauf hin, dass Sie für Schäden, die uns daraus entstehen, dass wir das Fahrzeug nicht entsprechend dieses Abschnitts warten, reparieren, prüfen lassen oder bereifen konnten, sofern Sie ihre Mitwirkungspflichten verletzten, haften können. 

7. Verhalten im Schadenfall, versicherungstechnische Abwicklung

7.1. Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich hinsichtlich der Haftpflichtversicherung mit einer max. Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 100 Mio. EUR. Die max. Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR und ist auf Europa beschränkt. Die entsprechende Selbstbeteiligung ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket und wird Ihnen während der Buchung angezeigt. Die Selbstbeteiligung wird pro Schadensfall berechnet.

7.2. Die Abwicklung aller fahrzeugbezogenen und/oder unfallbedingten Schäden mit der Versicherung erfolgt durch uns.

7.3. Entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung ebenso wie einer Haftpflichtversicherung sind Sie verpflichtet, jeden Schaden am Fahrzeug unverzüglich uns gegenüber anzuzeigen. Sie haben dabei alles zu tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungspflicht erforderlich ist. Sie sind insbesondere verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört beispielsweise, dass bei Schadensfällen mit Beteiligung Dritter sofort die Polizei hinzugezogen wird.

7.4. Sie haben uns sämtliche Schäden und Nachteile zu ersetzen, die durch eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Schadenanzeige oder aus der Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten zur Regulierung entstehen.

7.5. Verletzen Sie vorsätzlich eine dieser in diesem Abschnitt geregelten Pflichten, haben Sie entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung keinen Versicherungsschutz. Im Falle einer grob fahrlässigen Verletzung der Pflichten in diesem Abschnitt, sind wir entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 

7.6. Schäden am Fahrzeug, für die ein Dritter oder dessen Versicherer oder der Kunde einzustehen hat, werden im Namen und auf unsere Rechnung durch einen autorisierten, von uns zu benennenden Reparatur-Fachbetrieb behoben. Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder durch deren Versicherer aus fahrzeugbezogenen Schäden steht uns zu. Sie sind verpflichtet, alle notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere zum Schadenshergang, Schadensursache und voraussichtlichem Schadensumfang, uns zu übermitteln. Sie haften für alle Schäden, soweit sie nicht von einer Versicherung bzw. Dritten gedeckt werden. Entschädigungsleistungen Dritter oder deren Versicherer für Wertminderung stehen uns zu. 

7.7. Sie sind nicht berechtigt, etwaige uns zustehende Forderungen oder Rechte an Dritte abzutreten. Etwaige Ihnen infolge eines Schadensfalles zustehende Ansprüche gegen Dritte auf Erstattung von Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten treten Sie an uns ab, wenn wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stellen.

8. Preise, Fälligkeit und Zahlung

8.1. Der Paketpreis für das gebuchte Fahrzeug ist der Buchung zu entnehmen. Ein Buchungsintervall beträgt einen Monat. Beginn der Nutzung ist das Datum der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Ab diesem Datum berechnet sich der Betrag für ein Buchungsintervall.

8.2. Die in der Buchung angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise. Die Umsatzsteuer und sämtliche infrage kommende sonstige Preisbestandteile sind darin enthalten. Etwaige Überführungskosten und zusätzlich anfallende Kosten sind ebenfalls in der Buchung angegeben. Zusätzliche Liefer-, Fracht- oder Versandkosten fallen darüber hinaus nicht an.

8.3. Etwaige, in der Buchung vereinbarte Nebenleistungen, die von Ihnen gesondert gebucht werden, sind, soweit in der Buchung nicht als Bestandteil des Paketpreises ausdrücklich ausgewiesen, gesondert zu bezahlen.

8.4. Der Paketpreis ist im Voraus des jeweiligen Buchungsintervalls fällig. Die Zahlung des ersten Buchungsintervalls ist nach Annahme der Buchung durch uns sofort fällig. Jedes folgende Buchungsintervall wird turnusmäßig an dem Tag des jeweiligen Folgemonats fällig, der kalendarisch dem Tag entspricht, an dem die Laufzeit begonnen hat.

8.5. Zahlungen des Endkunden können mit Erfüllungswirkung ausschließlich bargeldlos mithilfe der von uns auf der Plattform angegeben Bezahldienste auf das von FAAREN in der Buchung oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden. Die Zahlungsabwicklung erfolgt dabei grundsätzlich über den von FAAREN eingesetzten Zahlungsdienstleister. Wir behalten uns vor, in Abhängigkeit einer Bonitätsprüfung Ihnen verschiedene Zahlweisen anzubieten.

8.6. Kommt es im Rahmen der Zahlung per Lastschrift zu einer von Ihnen zu vertretenden Rücklastschrift oder im Fall der Kreditkartenzahlung zu einer von Ihnen zu vertretenden Zurückweisung des Rechnungsbetrages im Rahmen der Belastung , so haben Sie uns eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 11,90 inkl. MwSt., zu zahlen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind. 

8.7. Sie stimmen zu, dass die Rechnungen grundsätzlich in elektronischer Form an Sie übermittelt werden.

9. Laufzeit und Kündigung

9.1. Die in der Buchung vereinbarte Laufzeit beginnt am Tag der vereinbarten Übergabe des jeweiligen Fahrzeugs und endet mit Ablauf des letzten Tages des Buchungszeitraums. 

9.2. Wenn Sie ein Abonnement mit variabler Laufzeit abgeschlossen haben, ist die vereinbarte Laufzeit die Mindestlaufzeit. Das Abonnement verlängert sich jeweils um einen Monat und den vereinbarten Verlängerungsintervall, es sei denn, das Abonnement wird mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ebenfalls durch den FAAREN-Partner jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums möglich.

9.3. Die Laufzeit beginnt erst mit der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs, wenn zum vereinbarten Termin zur Übergabe die Übergabe des Fahrzeugs nicht stattfand und der Kunde diesen Umstand nicht zu vertreten hat.

9.4. Nehmen Sie oder ein nutzungsberechtigter Fahrer das Fahrzeug nicht an, können wir Ihnen eine angemessene Nachfrist zur Abnahme des Fahrzeuges setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und einen Schadensersatz in der Höhe der gebuchten Laufzeit zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. 

9.5. Kündigungen haben in Textform (z.B. E-Mail oder über die entsprechende Funktion auf unserer Plattform) zu erfolgen.

9.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn:

Der Mieter das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt,

Der Kunde oder der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte das überlassene Fahrzeug durch Vernachlässigung der bestehenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet.

Der Kunde mit Zahlungen in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Summe von einem Monatspaket erreicht.

Der Kunde das Fahrzeug schuldhaft einem unbefugten Dritten überlässt.

Der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und uns deshalb die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.

Wenn ein Schadensfall die Höhe entweder von 5.000 € oder von 15% der UPE übersteigt

10. Haftung des Mieters

10.1. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haften Sie und/oder der Fahrer grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln. Somit treten Sie für entstandene Schäden auch für nutzungsberechtigte Dritte ein. 

10.2. Die Kosten für Nutzungsgebühren (insbesondere Maut und Vignetten), Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße während der jeweiligen Laufzeit der Buchung haben Sie in vollem Umfang zu tragen. 

10.3. Sie stellen sicher, dass bei Verkehrsverstößen, die mit dem Fahrzeug in unmittelbarem Zusammenhang stehen, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Ordnungsbehörden ergriffen werden. 

10.4. Sollten in diesem Zusammenhang deutsche oder ausländische öffentliche oder sonstige Stellen von uns als Halter entsprechende Zahlungen verlangen, verpflichten Sie sich, uns hiervon unverzüglich nach einer entsprechenden Benachrichtigung freizustellen. 

10.5. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen sowie zur Wahrung eigener Interessen sind wir berechtigt, Name, Anschrift und Kontaktdaten des Kunden, des nutzungsberechtigten Fahrers oder des nutzungsberechtigten Dritten den Behörden bekanntzugeben. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Besonderheiten u.a. der österreichischen und schweizerischen Straßenverkehrsordnung hin, die u. U. bei Verstößen und Nichtbefolgung zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Organen des Zulassungsinhabers führen können (Lenkerauskunft).

10.6. Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten können zusätzliche Kosten anfallen. Angefallene Kosten für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten werden Ihnen in Rechnung gestellt. Alle durch einen Verstoß des Kunden gegen diese Verpflichtungen entstehenden Schäden oder sonstige Nachteile hat der Kunde vollumfänglich zu ersetzen, gleichgültig, ob ihn an dem Verstoß ein Verschulden trifft.

10.7. Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

11. Unsere Haftung

11.1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit, eines unseren Vertreters oder eines unseren Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.2. Im Übrigen haften wir nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. 

12. Schlussbestimmungen

12.1. Die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und Ihnen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind, eine juristische Person oder ein öffentliche-rechtlichen Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Klagen im Zusammenhang mit diesem Vertrag unser Sitz. Gleiches gilt, soweit sie eine natürliche Person sind und nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegen. Gleiches gilt ferner, falls ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt. 

12.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie bei oder nach Vertragsabschluss schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bezeichnet werden. Dies gilt auch für diese Klausel.

12.5. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Wir sind nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und hierzu auch nicht verpflichtet.

12.6. Die Angebote und die Fahrzeugmieten richten sich in der Regel an Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt oder Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Sie Ihren Wohnsitz während der Vertragslaufzeit ins Ausland verlegen, tragen Sie das Risiko einer aus dem Umzug resultierenden eingeschränkten Nutzbarkeit des Fahrzeugs. In einem solchen Fall sind Sie ohne unsere Zustimmung nicht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung berechtigt. 

 

 

Stand: 01.07.2024