Allgemeine Geschäftsbedingungen Deutsche Flotten Dienstleistungen GmbH
1.Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Fahrzeugüberlassung (im Folgenden auch „Mietvertrag“) zwischen der Deutschen Flotten Dienstleistungen GmbH, Bonner Str. 12, 51379 Leverkusen (im Folgenden „DFD“) und dem Kunden/der Kundin (im Folgenden „Vertragsnehmer“). Die Geltung anders lautender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist. Unternehmer ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Plattformen der Deutschen Flotten Dienstleistungen GmbH („DFD“). Unter Plattformen sind sämtliche Vertriebs- und Operationskanäle sowie Dienstleistungen von DFD zu verstehen, insbesondere die von DFD betriebenen Webseiten, Apps sowie Profile auf Plattformen von Kooperationspartnern.
1.4 Für die Vertragsbeziehung zwischen DFD und dem Vertragsnehmer gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültige Fassung der AGB. Abweichende Geschäftsbedingungen des Vertragsnehmers finden keine Anwendung, auch wenn DFD ihrer Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprochen hat. Eine Abweichung hiervon ist nur zulässig, sofern in diesen AGB ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Sofern Rechtstexte oder Dokumente in eine andere Sprache als Deutsch übersetzt wurden, ist allein die deutsche Fassung rechtlich maßgeblich. Übersetzungen dienen lediglich dem besseren Verständnis.
1.5 Alle Vereinbarungen zwischen dem Vertragsnehmer und DFD im Zusammenhang mit einer Leistung ergeben sich insbesondere aus der Bestellung bzw. Beauftragung einschließlich der dazugehörigen Anlagen, der Bestätigung und Annahme durch DFD sowie ergänzend aus diesen AGB, sofern in den vorgenannten Dokumenten keine abweichenden Regelungen getroffen wurden. Diese AGB finden auch auf spätere Bestellungen bzw. Beauftragungen Anwendung, die der Vertragsnehmer während oder nach Ablauf der Vertragslaufzeit tätigt, sofern zu diesem Zeitpunkt keine anderen AGB einbezogen wurden.
1.6 Elektronisch oder digital erstellte Dokumente sind schriftlichen Dokumenten gleichgestellt, sofern es sich nicht um eine ausdrücklich schriftlich zu erfolgende Änderung oder Ergänzung dieser AGB handelt.
1.7 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für andere zwischen dem Vertragsnehmer und DFD geschlossene Verträge, sofern für die jeweilige Vertragsart keine spezifischen AGB existieren und die Klauseln dieser AGB inhaltlich anwendbar sind.
2. Vertragsschluss und Registrierung
a. Vertragsschluss
2a.1 Die Präsentation unserer Leistungen auf den Plattformen der Deutschen Flotten Dienstleistungen GmbH („DFD“) stellt kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern lediglich eine unverbindliche Leistungsbeschreibung. Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend.
2a.2 Eine rechtsverbindliche Bestellung oder Beauftragung kann auf allen von DFD bereitgestellten oder individuell angebotenen Wegen erfolgen. Insbesondere, jedoch nur soweit wir einen solchen Vertragsschlussweg anbieten, ist eine Abgabe möglich:
• Durch das Anklicken eines Bestell- oder Beauftragungsbuttons auf unseren Plattformen, insbesondere auf unseren Webseiten, Apps oder Profilen auf Drittplattformen.
• Durch die Übersendung ausgefüllter Auftrags- oder Vertragsunterlagen über gängige Kommunikationskanäle wie E-Mail, Post oder Social-Media-Profile oder durch Annahme eines von uns über solche Kanäle unterbreiteten Angebots.
• Durch persönliche Übergabe ausgefüllter Auftrags- oder Vertragsunterlagen – beispielsweise in unseren oder Ihren Räumlichkeiten, auf Messen, Informations- oder Werbeveranstaltungen oder vergleichbaren Gelegenheiten.
• Durch schriftliche oder mündliche Bestellungen bzw. Beauftragungen über unsere Plattformen, insbesondere in von uns genutzten Räumlichkeiten, Vertriebsflächen oder Kommunikationskanälen, sowie durch die Annahme eines von uns unterbreiteten Angebots. Der Vertragsnehmer ist an eine Bestellung oder Beauftragung für einen Zeitraum von zwei Wochen nach deren Abgabe gebunden – diese Bestimmung gibt Vertragsnehmern nach zwei Wochen keinerlei Loslösungsrecht vom Vertrag, insbesondere kein ordentliches Kündigungs- oder Rücktrittsrecht sondern dient alleine
dem Ausschluss der Rücknahme einer abgegebenen Willenserklärung.
2a.3 Mit Abgabe einer Bestellung oder Beauftragung akzeptiert der Vertragsnehmer diese AGB sowie die Verarbeitung seiner Daten gemäß unserer Datenschutzerklärung.
2a.4 Der Zugang einer Bestellung oder Beauftragung kann durch DFD auf folgende Weise bestätigt werden:
• Per E-Mail an die vom Vertragsnehmer angegebene oder genutzte Adresse oder durch eine Nachricht innerhalb unserer Plattformen.
• Durch ein schriftliches Bestätigungsschreiben per Post oder persönliche Übergabe.
• Mündlich oder durch Aushändigung einer Quittung bzw. einer sonstigen schriftlichen Bestätigung. Die Bestätigung des Zugangs stellt keine verbindliche Annahme der Bestellung oder Beauftragung dar, es sei denn, die Annahme wird ausdrücklich mit der Bestätigung erklärt. Die Bestätigung erfolgt grundsätzlich durch DFD selbst, kann jedoch auch durch Dritte in unserem Namen erfolgen, insbesondere wenn die Bestellung oder Beauftragung über eine Drittplattform (z. B. Webseite oder App eines Dritten) erfolgt ist.
2a.5 Ein Vertrag zwischen dem Vertragsnehmer und DFD kommt erst zustande, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
• die Bestellung oder Beauftragung durch DFD ausdrücklich angenommen wird,
• DFD mit der Leistungserbringung beginnt,
• eine Rechnung gestellt wird oder,
• die Leistung – ganz oder teilweise – erbracht wird.
Die Annahme kann mit der Bestätigung des Zugangs erfolgen.
2a.6 Sofern mehrere Vertragspartner beteiligt sind – insbesondere bei gemeinschaftlicher Bestellung oder Beauftragung durch mehrere Personen – oder der Vertragsnehmer eine Personengesellschaft ist, haften die Vertragspartner bzw. Gesellschafter gesamtschuldnerisch für die Forderungen von DFD. DFD ist berechtigt, sich bei der Vertragsdurchführung auf Weisungen und Informationen eines einzelnen Vertragspartners bzw. Gesellschafters zu stützen, sofern kein schriftlicher Widerspruch durch einen anderen Beteiligten erfolgt. Ein solcher Widerspruch berechtigt DFD zur Vertragsbeendigung mit den entsprechenden Folgen bei unterbliebener Mitwirkung.
2a.7 Vertragsschlüsse mit Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland werden grundsätzlich nicht geschlossen.
2a.8 Sollte DFD nach erfolgter Auftragsbestätigung, Annahmeerklärung oder Rechnungsstellung Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragsnehmers erhalten oder Hinweise auf eine wirtschaftliche Gefährdung der Zahlungspflichten vorliegen, ist DFD berechtigt, die Leistung bis zur vollständigen Zahlung oder Bestellung einer ausreichenden Sicherheit zu verweigern. Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet oder keine Sicherheit gestellt, steht DFD ein sofortiges Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben unberührt.
b. Registrierung
2b.1 Erfordert die Nutzung einer unserer Leistungen die Einrichtung eines Kontos auf unseren Plattformen, so erfolgt die Bereitstellung durch eine Anmeldung des Vertragsnehmers.
2b.2 Die Angabe der bei der Anmeldung abgefragten Daten ist verpflichtend. Der Vertragsnehmer versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben. Die Anmeldung erfolgt durch die Eingabe der erforderlichen Daten auf unseren Plattformen.
2b.3 Für eine Anmeldung gelten folgende Voraussetzungen:
• Verbraucher: Unbeschränkt geschäftsfähige natürliche Personen über 18 Jahren.
• Unternehmen: Natürliche Personen, die die Voraussetzungen eines Verbrauchers erfüllen.
• Unternehmer: Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie sonstige Körperschaften, Vereinigungen oder Gemeinschaften müssen rechtsfähig sein und über eine vertretungsberechtigte Person verfügen. Die Angabe eines Postfachs genügt nicht.
2b.4 Ein Anspruch auf Anmeldung besteht nicht. DFD behält sich das Recht vor, eine Anmeldung abzulehnen. Mit Abschluss der Anmeldung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragsnehmer und DFD.
2b.5 Der Vertragsnehmer erhält ein persönliches Konto, das alle für die Nutzung erforderlichen Daten enthält. Die Nutzung des Kontos ist ausschließlich dem Vertragsnehmer vorbehalten. Es ist untersagt, Dritten Zugang zum Konto zu gewähren oder dieses zu übertragen (Account-Sharing). Das Passwort kann jederzeit geändert werden. Pro Person ist nur ein Konto zulässig. Das Konto bleibt bis zur wirksamen Kündigung bestehen.
2b.6 Der Vertragsnehmer ist für die Richtigkeit und Qualität aller hinterlegten Angaben verantwortlich.
2b.7 Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, den sicheren Betrieb der Plattformen nicht zu gefährden und insbesondere Folgendes zu unterlassen:
• Hochladen oder Versenden von Dateien mit Viren oder Schadsoftware oder sonstige Eingriffe in die Funktionalität der Plattformen.
• Hochladen oder Versenden jeglicher Werbung ohne Zustimmung, insbesondere E-Mail- oder SMS-Werbung, Kettenbriefe oder andere belästigende Inhalte.
• Übermäßige Belastung der Plattformen oder andere Handlungen, die den Betrieb stören.
• Nutzung von automatisierten Mechanismen (z. B. Crawler, Spider, Scraper) ohne schriftliche Zustimmung.
• Sammlung oder Nutzung personenbezogener Daten Dritter ohne deren Einwilligung.
• Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Verbreitung oder Bearbeitung von Plattforminhalten ohne Zustimmung von DFD oder Dritten.
2b.8 DFD behält sich das Recht vor, Maßnahmen gegen Verstöße zu ergreifen, einschließlich Aufforderung zur Stellungnahme, Verwarnungen, vorübergehende Sperrungen oder dauerhafte Kontosperren. Zivil- und strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Die Sperrung des Kontos berührt nicht die Zahlungspflicht für bereits abgeschlossene Verträge.
2b.9 Falls Leistungen auch ohne Konto in Anspruch genommen werden können, gibt der Vertragsnehmer bereits durch die Nutzung der Plattformen ein Angebot zum Abschluss eines Vertrags für die Dauer der Nutzung gemäß diesen AGB ab, welches durch die Erbringung der Leistung durch DFD angenommen wird.
3. Vertragsgegenstand
3.1 DFD stellt dem Vertragsnehmer den gebuchten Fahrzeugtyp während der Vertragslaufzeit zu den nachfolgend aufgeführten Bedingungen zur entgeltlichen Nutzung zur Verfügung. Die Nutzung darf nicht in einer Untervermietung oder in einer Nutzung im Taxi-, Liefer-, Kurier- oder einem ähnlichen Dienst liegen.
3.2 Das vertragsgegenständliche Fahrzeug wird dem Vertragsnehmer in der im Mietvertrag beschriebenen Ausführung überlassen. Es handelt sich dabei entsprechend der Fahrzeugbeschreibung um einen Neuwagen oder um ein Gebrauchtfahrzeug im neuwertigen Zustand. Das Fahrzeug wird zugelassen und verkehrsbereit zur Verfügung gestellt. Die gebuchte Ausstattung ist eine Sollausstattung und kann u.U. abweichen. DFD behält sich vor, ohne zusätzliche Kosten für den Vertragsnehmer Fahrzeuge mit einer höheren Ausstattung als angeboten auszuliefern. Hierzu zählen bspw. eine Anhängerkupplung oder ein Schiebedach.
3.3 Farbwünsche können bei der Bestellung nicht verbindlich vereinbart werden.
3.4 In der Regel werden die Fahrzeuge auf einer Ganzjahresbereifung ausgeliefert, dies wird entsprechend im Angebot dargestellt. Falls im Angebot nicht angegeben gilt folgendes: Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anzupassen. Dies schließt insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in den Scheibenwischanlagen ein. 3.5 Die verbindlich gebuchte Anzahl an Freikilometern bestimmt die von dem vereinbarten Entgelt umfasste Anzahl an Kilometern. Während der vereinbarten Vertragsdauer kann sich der Vertragsnehmer die Fahrleistung im Rahmen der vereinbarten Freikilometer frei einteilen. Fährt der Vertragsnehmer mehr als die vereinbarten Freikilometer, so hat der Vertragsnehmer je Mehrkilometer 0,35€ (brutto) zu leisten. Minderkilometer werden nicht vergütet. Die Freikilometer innerhalb der Nutzungsdauer gemäß dem Mietvertrag dürfen keinesfalls um mehr als 4.000 Kilometer (Höchstkilometer) überschritten werden. Im Falle der Überschreitung dieser Höchstkilometer liegt eine Vertragspflichtverletzung vor. Die Verpflichtung zur Vergütung der Mehrkilometer gemäß den vorstehenden Sätzen 4 und 5 gilt auch in diesem Fall fort. Zudem sind in diesem Fall die Kosten der ab einer Mehrkilometerlaufleistung von 4.000 km fälligen Inspektionen (Inspektionsintervall nach jeweiliger Herstellerangabe) von dem Vertragsnehmer zu tragen. Der Vertragsnehmer hat DFD darüber hinaus sämtliche weiteren durch die Überschreitung verursachten Schäden und zusätzlich entstehenden Kosten zu ersetzen, es sei denn, der Vertragsnehmer weist nach, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
3.6 Wartungskosten sind inklusive, sofern die zulässigen Höchstkilometer und/oder die vereinbarte Laufzeit nicht überschritten werden.
3.7 Der Ersatz von Verschleißteilen wie z.B. Bremsen oder Reifen während der Vertragslaufzeit gehen zu Lasten des Vertragsnehmers.
3.8 Alle Aufwendungen, die mit dem Betrieb des Fahrzeuges verbunden sind (Verbrauchsstoffe) wie Treibstoff/Strom, AdBlue, Motoröl, Scheibenwasser, Kühlflüssigkeit etc. gehen zu Lasten des Vertragsnehmers.
4. Personelle Nutzungsberechtigung
4.1 Handelt es sich bei dem Vertragsnehmer um eine natürliche Person, sind der Vertragsnehmer selbst, die mit ihm in Lebensgemeinschaft stehende, im selben Haushalt lebende Person, sowie nahe Familienangehörige (z. B. Kinder, Geschwister etc.) zur Nutzung des Fahrzeuges berechtigt.
Ist der Vertragsnehmer als Unternehmer selbständig tätig, erstreckt sich die Nutzungsberechtigung auf seine Mitarbeiter sowie auf die mit dem jeweiligen Mitarbeiter in Lebens- oder Ehegemeinschaft stehende Person. Handelt es sich bei dem Vertragsnehmer um eine juristische Person, sind seine
Mitarbeiter sowie die jeweils mit ihm in einer Lebens- oder Ehegemeinschaft stehende Person zur Nutzung des Fahrzeuges berechtigt.
4.3 Jeder Nutzer des Fahrzeuges muss mindestens das 21. Lebensjahr vollendet haben und über eine gültige Fahrerlaubnis, welche seit mindestens 3 Jahren besteht verfügen. Ein Alter von 75 Jahren darf nicht überschritten sein. Je nach Fahrzeugtyp kann ein höheres Mindestalter festgelegt sein. Dies ist dem jeweiligen Angebot zu entnehmen.
4.4 Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass das Fahrzeug ausschließlich von Personen genutzt wird, die die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen. Der Vertragsnehmer hat zudem dafür Sorge zu tragen, dass jeder Nutzer die in diesem AGB genannten Nutzungsbedingungen einhält. Ein Verschulden des Nutzers ist dem Vertragsnehmer zuzurechnen.
4.5 Für etwaige steuerliche Konsequenzen aus der Fahrzeugnutzung (insbesondere im Falle der Gewährung eines geldwerten Vorteils) trägt DFD keine Verantwortung.
5. Räumliche Nutzungsberechtigung
In folgenden Ländern dürfen die überlassenen Fahrzeuge im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden: Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums sowie Groß Britannien und Schweiz.
6. Gesetzliche Beschränkungen der Nutzung
Gesetzliche Beschränkungen der Nutzung des in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs im Ausland sind vom Vertragsnehmer strikt zu beachten. Im Falle einer Verlegung seines Wohnsitzes ins Ausland während der Vertragslaufzeit trägt der Vertragsnehmer das Risiko einer hieraus resultierenden eingeschränkten Nutzbarkeit des Fahrzeugs. Der Vertragsnehmer ist in einem solchen Fall ohne Zustimmung des DFD nicht zur vorzeitigen Vertragsbeendigung berechtigt. Sachliche Nutzungsberechtigung des in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs im Ausland sind vom Vertragsnehmer strikt zu beachten.
6.1 Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug schonend, pfleglich und sachgerecht zu behandeln und alle für die Fahrzeugnutzung maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten. Das Fahrzeug darf nur für den üblichen Gebrauch im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen genutzt werden. Die Nutzung auf Rennstrecken sowie zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests ist untersagt.
6.2 Das Fahrzeug darf weder für die Lagerung noch für die Beförderung von brennbaren, giftigen und sonstigen gefährlichen Substanzen genutzt werden.
6.3 Das Mietfahrzeug darf nicht mit zu niedrigem Motorölstand, Kühlwasserstand oder Reifendruck gefahren werden. Der verkehrssichere Zustand des Fahrzeuges ist vom Vertragsnehmer vor jeder Nutzung zu kontrollieren. Die Nutzung eines nicht verkehrssicheren Fahrzeuges ist untersagt.
6.4 In der Regel werden die Fahrzeuge auf einer Ganzjahresbereifung ausgeliefert, dies wird entsprechend im Angebot dargestellt. Falls im Angebot nicht angegeben gilt folgendes: Der Kunde ist dafür verantwortlich, auf eigene Kosten die Ausrüstung des Fahrzeugs an die Wetterverhältnisse anzupassen. Dies schließt insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in den Scheibenwischanlagen ein.
6.5 Das Rauchen,Vapen oder Ähnliches ist innerhalb der Fahrzeuge nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird eine Pauschalzahlung von 120,- € für Reinigungs- und Beseitigungskosten fällig, die im Einzelfall bei Nachweis eines höheren Schadens höher sein kann.
6.6 Dem Vertragsnehmer ist jede Veränderung und Manipulation des Fahrzeuges untersagt, insbesondere Veränderungen an der Fahrzeugelektronik und -mechanik, die zu einer Leistungssteigerung des Fahrzeuges führen (Tuning). Hierzu zählen auch der An- und Einbau von Zubehör, das fest mit dem Fahrzeug verbaut wird, sowie technische Veränderungen oder Manipulationen des Kilometerzählers. DFD ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Vertragsnehmer das Fahrzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen.
6.7 Beschriftungen und Beklebungen dürfen nur nach vorheriger Abstimmung mit DFD angebracht werden. Die Kosten für die Entfernung und daraus resultierenden eventuellen entstehenden Lackschäden, werden dem Vertragsnehmer in Rechnung gestellt.
7. Nutzungsberechtigung Fahrzeugsystem-Apps
Der Vertragsnehmer ist berechtigt, Fahrzeug-Apps, die durch den Hersteller des Fahrzeugs bereitgestellt werden, zu nutzen. Für die Nutzung der Fahrzeug-Apps gelten die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise des jeweiligen Herstellers. Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, vor Rückgabe des Fahrzeugs die Fahrzeug-App zu löschen und die Einrichtung des Fahrzeugs zu löschen. Entsprechendes gilt für alle im Fahrzeugsystem gespeicherten Daten, insbesondere personenbezogene Daten (z.B. Telefonkontakte, Adressen, etc.).
8. Übergabe
8.1 Bereitstellungsanzeige
Die Fahrzeugübergabe wird zwischen dem Vertragsnehmer und DFD abgestimmt. Die erfolgte Übergabe des Fahrzeuges ist durch den Vertragsnehmer durch Rücksendung der bei Entgegennahme des Fahrzeugs beiderseitig unterzeichneten Übergabeprotokoll an DFD per E-Mail zu bestätigen. Die Bestätigung muss durch den Vertragsnehmer binnen 24 Stunden nach Entgegennahme des Fahrzeugs an DFD übermittelt werden. Im Falle einer Überschreitung wird dem Vertragsnehmer eine Säumnisgebühr berechnet. Wird die Übergabe des Fahrzeugs durch den Vertragsnehmer nicht in der vorgenannten Weise rechtzeitig bestätigt, beginnt die Vertragslaufzeit mit Beginn des vereinbarten Übernahmedatums.
8.2 Abholung beim Händler / Auslieferungsstandort
8.2.1 Die Abholung des Fahrzeugs erfolgt in einem Autohaus oder bei einem Auslieferungsstandort, der Vertragsnehmer ist zur Übernahme des Fahrzeuges an dem vereinbarten Ort an der mit DFD vereinbarten Übergabedatum verpflichtet.
8.2.2. Der Fahrzeuggeber betankt das zur Abholung bereit gestellte Fahrzeug vor Übergabe mit ca. 10 Liter Treibstoff bzw. lädt dieses mit mind. 80 % vor bei Elektrofahrzeugen.
8.3. Nachträglich vereinbarte Vertragsänderungen können zu einer Verlängerung der vereinbarten Übergabefristen und einer Verschiebung der Übergabetermine führen.
8.4. Sollte der Vertragsnehmer den vereinbarten Termin weder selbst noch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen und diesen nicht bis mind. 24 Stunden vorher abgesagt haben, so ist er der DFD zum Ersatz der dadurch entstehenden Kosten verpflichtet.
8.5 Übergabemodalitäten
8.5.1 Bei der Übergabe des Fahrzeuges ist der Ausweis und der Führerschein durch den Vertragsnehmer als Originaldokument zur Einsicht vorzulegen.
8.5.2 Sollte der Vertragsnehmer persönlich verhindert sein, ist er verpflichtet, nach weiterer Maßgabe dieses Vertrags einen Bevollmächtigten zu beauftragen. Für die Erteilung einer Vollmacht ist es notwendig, dass der Vertragsnehmer DFD kontaktiert und anschließend erfolgreich an einem Identifikationsverfahren teilnimmt. Holt der Bevollmächtigte das Fahrzeug ab, so muss auch der Bevollmächtigte im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Die Übergabe des Fahrzeugs setzt in diesem Fall voraus, dass Ausweis und Führerschein des Vertragsnehmers und des Bevollmächtigten (im Original) zur Einsicht vorgelegt werden.
8.5.3 Bei Übergabe des Fahrzeuges hat der Vertragsnehmer DFD alle festgestellten Schäden am Fahrzeug unverzüglich und unmittelbar vor Ort zu melden und schriftlich in der Fahrzeugübernahmebestätigung zu fixieren.
8.5.4. Als Übergabeort gilt immer der Händler oder der Auslieferungsstandort. Der am Übergabeort festgestellte Zustand und Kilometerstand des Fahrzeuges ist maßgebend für die Übernahme.
9. Annahmeverzug und Nichtabnahme
9.1 Der Vertragsnehmer ist bei Vorliegen der vertraglichen Voraussetzungen zur Übernahme des Fahrzeugs verpflichtet.
9.2 Nimmt der Vertragsnehmer das Fahrzeug nicht an, kann DFD dem Vertragsnehmer eine angemessene Nachfrist zur Abnahme des Fahrzeuges setzen. Kommt der Vertragsnehmer seiner Verpflichtung zur Übernahme des Fahrzeugs, auch innerhalb der gesetzten Nachfrist nicht nach, so ist DFD berechtigt, das Abo zu starten. DFD bleibt das Recht vorbehalten weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Anderweitige gesetzliche Rechte und Ansprüche von DFD infolge des Annahmeverzuges bleiben unberührt.
10. Verzug des Fahrzeuggebers
10.1 Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in Textform anzugeben. Sie sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als "verbindlich" bezeichnet sind. Der Vertragsnehmer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Übergabetermins oder einer unverbindlichen Übergabefrist DFD in Textform mit einer Nachfrist auffordern, das Fahrzeug zu übergeben. Mit dem Zugang dieser Mahnung kommt DFD in Verzug. Übernachtungskosten werden im Falle eines Verzugs durch DFD nicht erstattet.
11. Änderung des Fahrzeugs im Falle der Unmöglichkeit der Überlassung Ist DFD nicht in der Lage aufgrund höherer Gewalt wie Mobilmachung, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Naturkatastrophen, Pandemien (einschließlich unmittelbarer und mittelbarer Auswirkungen durch gesetzliche, gerichtliche oder behördliche Maßnahmen), Feuer oder anderer unvorhersehbarer und nicht durch DFD zu vertretenden Umständen wie z. B. Streiks oder rechtmäßige Aussperrungen, Betriebs- der Transportstörungen, oder aufgrund von beim Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die DFD ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern sich die genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, so kann jede Partei vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Sollte es für DFD objektiv unmöglich sein oder werden, das vom Vertragsnehmer bestellte Fahrzeug zu überlassen, so ist der DFD berechtigt, dem Vertragsnehmer ein alternatives Fahrzeug der gleichen oder vergleichbaren Fahrzeugklasse und mit dem gleichen oder vergleichbaren Ausstattungsniveau anzubieten. Nimmt derVertragsnehmer dieses Angebot an, besteht der ursprüngliche Mietvertrag mit diesem geänderten Inhalt fort. Der Vertragsnehmer ist zur Annahme des Angebots nicht verpflichtet. Sollte das angebotene alternativ Fahrzeug vom Kunden nicht angenommen werden, besteht ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht.
12. Zahlung des Nutzungsentgelts und Zahlungsverzug
12.1. Die von der Deutschen Flotten Dienstleistungen GmbH („DFD“) angegebenen Preise verstehen sich – sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders dargestellt oder vereinbart – als Bruttopreise, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.2. Die Vergütung wird, soweit keine abweichende Vereinbarung zwischen dem Vertragsnehmer und DFD getroffen wurde, mit Vertragsschluss und vor der jeweiligen Leistungserbringung fällig. Die Zahlung hat spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Versand der Rechnung (Rechnungsdatum), jedoch stets vor einer Vermietung, zu erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, tritt Zahlungsverzug ein. Im Verzugsfall ist DFD berechtigt, Verzugszinsen sowie weiteren Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen. Der Verzugszins beträgt gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB.
12.3. DFD bietet verschiedene Zahlungsarten an. Der Vertragsnehmer kann die Zahlung insbesondere auf folgende Weise vornehmen, sofern DFD die jeweilige Zahlungsmöglichkeit anbietet:
• Banküberweisung auf ein von DFD angegebenes Konto,
• SEPA-Lastschrift oder Einzugsermächtigung,
• Zahlung per EC-/Maestro- oder Kreditkarte,
• Zahlung über Drittplattformen wie Apple App Store, Google Play oder Amazon Appstore,
• Zahlung über externe Zahlungsdienstleister wie PayPal oder andere von DFD benannte Zahlungsanbieter.
DFD behält sich vor, Zahlungsmöglichkeiten individuell oder allgemein einzuschränken oder nachträglich zu ergänzen.
12.4. Erfolgt die Zahlung über einen externen Zahlungsdienstleister, erfolgt die Weiterleitung auf dessen Plattform durch das Anklicken des entsprechenden Buttons während des Bestellprozesses. Bei Zahlungen über Drittplattformen (z. B. Apple App Store, Google Play oder Amazon Appstore) erfolgt die Nutzung über den Download der jeweiligen App. DFD stellt lediglich die Verbindung zur Zahlungsseite des jeweiligen Anbieters her, wird jedoch nicht Vertragspartei des Zahlungsdienstes. Für die Nutzung eines Zahlungsdienstleisters oder einer Drittplattform ist in der Regel der Abschluss eines separaten Vertrags mit dem jeweiligen Anbieter erforderlich. Es gelten dessen Vertragsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen. 12.5. Im Falle einer Zahlung per SEPA-Lastschrift, Einzugsermächtigung oder EC- /Maestro- bzw. Kreditkarte wird das Konto des Vertragsnehmers frühestens zum Fälligkeitszeitpunkt belastet. Eine einmal erteilte Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für zukünftige Aufträge.
12.6. Eine Aufrechnung gegenüber Forderungen von DFD ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind und aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
12.7. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Vertragsnehmer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt und rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
12.8. Wird eine Forderung aus einem oder mehreren Verträgen nicht fristgerecht beglichen, ist DFD berechtigt, ein Inkassobüro mit dem Einzug der offenen Forderung zu beauftragen. Der Vertragsnehmer erklärt sich mit Vertragsschluss damit einverstanden, dass die zur Forderungseintreibung erforderlichen Daten und Informationen an das Inkassobüro übermittelt werden. Dazu gehören insbesondere Name, Anschrift, Vertragsdatum, Rechnungsnummer, Rechnungsbetrag und Fälligkeitsdatum. Das Inkassobüro ist berechtigt, diese Daten zu speichern und zu verarbeiten.
12.9. Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten – insbesondere Verwaltungsgebühren, amtliche Abgaben, Honorare von an der Leistungserbringung beteiligten Dritten oder sonstige Gebühren, die nicht direkt aus der Leistungserbringung durch DFD resultieren – sind nicht in der Vergütung enthalten und müssen vom Vertragsnehmer gesondert direkt an die jeweilige Stelle entrichtet werden. Dies gilt auch, wenn DFD diese Beträge zunächst verauslagt; in diesem Fall sind sie DFD zu erstatten.
12.10. Die Abrechnung einer Stundenvergütung erfolgt in 15-Minuten-Einheiten (0,25 Stunden). Jede angefangene Viertelstunde wird mit einem Viertel des vereinbarten Stundensatzes berechnet. Falls Stundenpakete oder Zeitkontingente pauschal für eine Gesamtleistung oder bestimmte Leistungsabschnitte vereinbart wurden, verfallen nicht genutzte Stunden nach einem Jahr ab Entstehung. Eine Übertragung auf andere Leistungen oder eine Rückzahlung bereits gezahlter, aber nicht genutzter Stunden erfolgt nicht.
12.11. Eine Pauschalvergütung ist in voller Höhe zahlbar, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand für die Leistungserbringung. Dies gilt auch, wenn die Tätigkeit von DFD mangels Mitwirkung des Vertragsnehmers beendet oder deren Fortführung unmöglich wird. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung auch vor Abschluss der Leistungserbringung fällig.
13. Mitwirkungspflicht
13.1. Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, DFD bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu unterstützen.
Dazu gehört insbesondere:
• Die unverzügliche Bereitstellung aller erforderlichen Informationen, Daten, Umstände und relevanten Verhältnisse,
• Die Übergabe notwendiger Unterlagen zur Erfüllung der Leistung,
• Die rechtzeitige Erteilung von Weisungen und Freigaben,
Der Vertragsnehmer sichert zu, zur Vornahme dieser Handlungen berechtigt zu sein. Dabei dürfen keine Rechte Dritter verletzt oder behördliche Vorschriften missachtet werden.
13.2. Ist der Vertragsnehmer zur Mitwirkung nach 13.1. nicht berechtigt – etwa aufgrund von wettbewerbs-, datenschutz-, marken- oder kennzeichenrechtlichen Vorgaben oder anderen Rechten Dritter oder behördlichen Bestimmungen – liegt eine fehlende Mitwirkung vor. Der Vertragsnehmer sichert zu, dass er zur Durchführung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen berechtigt ist. Eine Überprüfung dieser Berechtigung durch DFD erfolgt nicht. Sollte DFD aufgrund fehlender Berechtigungen des Vertragsnehmers von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Vertragsnehmer DFD auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen frei. Dies umfasst insbesondere Schadensersatzansprüche Dritter sowie sämtliche Kosten, die DFD im Rahmen einer Rechtsverteidigung entstehen, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten. Weitergehende gesetzliche
Bestimmungen bleiben unberührt.
13.3. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkungshandlung – insbesondere die Bereitstellung unvollständiger, fehlerhafter oder nicht zur rechtmäßigen Verwendung geeigneter Informationen, Daten, Materialien oder Unterlagen – berechtigt DFD zur vollen vertragsgemäßen Vergütung sowie zur Vertragsbeendigung. Dies gilt insbesondere, wenn der Vertragsnehmer zu einem vereinbarten Termin – insbesondere zur Abholung – nicht erscheint, gleich aus welchen Gründen, sei es aufgrund eines tatsächlich vorhandenen Wahrnehmungswunsches oder wegen höherer Gewalt; in diesem Fall sind wir von unserer Leistungspflicht befreit und können das Fahrzeug weitervermieten.
13.4. Führt eine fehlerhafte Mitwirkungshandlung des Vertragsnehmers zu einem Schaden für DFD, hat der Vertragsnehmer diesen Schaden zu ersetzen. Darüber hinaus stellt der Vertragsnehmer DFD von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer zumindest grob fahrlässigen fehlerhaften Mitwirkung gegen DFD geltend gemacht werden.
14. Ansprüche und Rechte bei Fahrzeugmängeln
DFD haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften mit der Maßgabe, dass Schadensersatzansprüche nur im Rahmen der Vorschriften dieser AGB über die Haftung bestehen. Etwaige Sachmängel sind gegenüber DFD unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug auf Verlangen zur Überprüfung und Durchführung von Reparaturen – soweit Verkehrssicherheit vorliegt- zum von uns bezeichneten Reparaturort zu bringen, diesbezügliche Hinweise von DFD zu befolgen und nach erfolgter Reparatur vom Reparaturort abzuholen. Die Terminierung mit dem Reparaturort obliegt dem Vertragsnehmer.
15. Inspektion
15.1 Der Vertragsnehmer hat DFD unverzüglich über einen erhaltenen Wartungsaufruf auf der Anzeige im Cockpit zu informieren. DFD stimmt das weitere Vorgehen mit dem Vertragsnehmer ab.
15.2 Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, evtl. anfallende Inspektion/en (Inspektionsintervall nach jeweiliger Herstellerangabe) durchführen zu lassen, die für den Vertragsnehmer während der vereinbarten Vertragslaufzeit bei Einhaltung der vereinbarten Freikilometer kostenfrei ist. Die Terminierung und Durchführung der Inspektion sowie die Wahl der Werkstatt obliegt dem Vertragsnehmer in Abstimmung mit DFD. Es besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug.
15.3 Sollte das Fahrzeug von einer Rückrufaktion des Herstellers betroffen sein, erhält der Vertragsnehmer diese Information von DFD. Der Vertragsnehmer vereinbart unverzüglich unter Rücksprache mit DFD einen Termin bei dem entsprechenden Handelspartner, damit das Fahrzeug termingerecht, spätestens binnen 14 Tagen, bei einem entsprechenden Handelspartner zur Behebung vorgeführt werden kann. Ansonsten kann der Verlust der Betriebserlaubnis drohen. Von Seiten DFD besteht kein Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug. Dies obliegt der reparierenden Werkstatt.
16. Störung des Kilometerzählers
Tritt am Kilometerzähler eine Funktionsstörung auf, so hat der Vertragsnehmer unverzüglich hierüber zu unterrichten und die Beseitigung des Defekts mit DFD im Voraus abzustimmen. Erfolgt ein Austausch des Kilometerzählers, so hat der Vertragsnehmer DFD durch schriftliche Bestätigung des Fachhändlers über den abgelesenen Kilometerstand des ausgetauschten Instruments zu unterrichten.
17. Fahrzeugaustausch
17.1 DFD ist aus begründetem Anlass, beispielsweise aufgrund eines Produktrückrufs, unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Vertragsnehmers mit einer mindestens 14-tägigen Vorankündigungsfrist berechtigt, das überlassene Fahrzeug gegen ein modellgleiches Fahrzeug mit vergleichbarer Konfiguration unter Beibehaltung der übrigen Vertragspflichten der Parteien auszutauschen, ohne dass dem Vertragsnehmer durch oder im Zusammenhang mit diesem Austausch Mehrkosten entstehen. Zur Realisierung des Fahrzeugaustausches wird DFD das Austauschfahrzeug an einen mit dem Nutzer vereinbarten Ort zu einem vereinbarten Lieferzeitpunkt anliefern und die Übergabe des Austauschfahrzeuges und Rückgabe des Rücknahmefahrzeuges auf eigene Kosten durchführen.
17.2 Fordert DFD den Vertragsnehmer aus begründetem, nicht von ihm zu vertretenden Anlass, beispielsweise aufgrund eines Produktrückrufs, zur Rückgabe seines Fahrzeugs auf, ohne dem Vertragsnehmer ein modellgleiches Fahrzeug mit vergleichbarer Konfiguration anbieten zu können und einigen sich die Parteien nicht auf ein anderes Fahrzeug, besteht ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht der Parteien, das unter Wahrung einer Kündigungsfrist von 4 Wochen nach Ablauf der Vorankündigungsfrist vom DFD oder dem Vertragsnehmer durch Erklärung in Textform geltend gemacht werden kann. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Eingangsder Erklärung.
18. Abwicklung nach Unfall oder Beschädigung des Fahrzeugs
18.1 Beschädigungen am Fahrzeug sind DFD vom Vertragsnehmer unverzüglich anzuzeigen.
18.2 Bei einem Schadensfall, in den weitere Unfallbeteiligte involviert sind und / oder Sachgegenstände Dritter beschädigt wurden sowie im Fall sonstiger Schäden von mehr als EUR 1.000, ist in jedem Fall die Polizei zum Schadensort hinzuzurufen, unabhängig davon ist, ob der Vertragsnehmer den Schaden verursacht hat oder nicht. Neben der Schadenmeldung per E-Mail hat der Vertragsnehmer DFD in diesem Fall den von der Polizei erstellten Unfallbericht zu übermitteln, aus dem Unfallhergang und die Verantwortlichkeit der Unfallverursachung hervorgeht und aussagefähige Bilder
vom Schaden bzw. Schadenshergang. Wenn es weitere Zeugen für den Unfall gibt, sind diese vom Vertragsnehmer an DFD ebenfalls namentlich zu benennen. Im Nachgang ist der Vertragsnehmer verpflichtet gegenüber DFD oder einem beauftragten Dritten Auskunft zum Unfall und dem Unfallhergang zur sachgerechten Bearbeitung zu erteilen.
18.3 DFD oder ein beauftragter Dritter stellt dem Vertragsnehmer nach Eingang der Schadenmeldung weitere Informationen zum weiteren Ablauf, insbesondere zur genauen Schadensfeststellung, Reparatur und ggf. Überlassung eines Ersatzfahrzeugs zur Verfügung. Hat der Vertragsnehmer den Unfall bzw. Schaden schuldhaft verursacht, steht dem Vertragsnehmer während der Ausfallzeit des Fahr- zeuges (z.B. für die Schadensfeststellung bzw. Reparatur) kein Anspruch auf kostenfreie Bereitstellung eines Ersatzfahrzeug zu. Es besteht zudem kein Anspruch auf Mietminderung.
18.4 Alle Beauftragungen für Schadensfeststellung und Reparaturen erfolgen ausschließlich durch DFD. Bei Selbstvornahme der Reparatur durch den Vertragsnehmer oder nicht mit DFD abgestimmte Beauftragungen Dritter haftet der Vertragsnehmer für alle aus der eigenständigen Beauftragung entstehenden Mängel und Schäden in voller Höhe. Ein durch den Unfall oder der Reparatur bedingten Nutzungsausfall des Fahrzeuges, entbindet den Vertragsnehmer nicht von der Zahlung des vereinbarten monatlichen Nutzungsentgeltes gemäß Mietvertrag. 18.5 Bei einem Totalschaden, der von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellt wurde, ist durch den Vertragsnehmer ein mögliches verfügbares Folgefahrzeug individuell mit DFD abzustimmen. Für das Folgefahrzeug wird ein neuer Mietvertrag abgeschlossen. Der Mietvertrag des Fahrzeuges, das vom Totalschaden betroffen ist, wird in jedem Fall beendet.
19. Versicherung, Haftung des Vertragsnehmers
19.1 Das Fahrzeug ist mit einer Haftpflichtversicherung abgesichert. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist dem Angebot zu entnehmen und gilt pro Schadenfall. Versichert ist der Vertragsnehmer. Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug, ist bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Herbeiführung des Unfalls bzw. Schadens ebenfalls Versicherungsschutz gegeben.
19.2 Der Vertragsnehmer haftet im Falle von Pflichtverletzungen gegenüber DFD nach den gesetzlichen Regelungen. Die Haftung ist jedoch ausgeschlossen, soweit der Schaden durch die bestehenden Versicherungen abgedeckt ist und die im Mietvertrag vereinbarte Selbstbeteiligung überschreitet. Bei eigenverschuldeten Schäden ab einer Höhe € 5.000 greifen für einen sogenannten merkantilen Minderwert des Fahrzeugs keine Haftungsbeschränkungen zugunsten des Vertragsnehmers. Der DFD behält sich in diesem Fall vor, im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs einen merkantilen Minderwert in Höhe von jeweils 10% des im Schadensgutachten bzw. der Reparaturkostenkalkulation festgelegten Werts geltend zu machen. Dem Vertragsnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass sich kein oder nur ein wesentlich geringerer merkantiler Minderwert ergibt. Die Ersatzpflicht setzt voraus, dass die Wertminderung DFD nicht im Rahmen einer bestehenden Versicherung erstattet wird.
20. Außerordentliche Kündigung bei wiederholtem Schadensfall
Wird das Fahrzeug während der Laufzeit mehr als zweimal durch ein schuldhaftes Verhalten des Vertragsnehmers oder eines anderen Nutzers, gemäß des Vertrages, beschädigt und ist DFD ein Festhalten am Vertrag deshalb nicht mehr zuzumuten, begründet dies für den DFD das Recht, das Vertragsverhältnis mit dem Vertragsnehmer außerordentlich zu kündigen. Zudem kann der Abschluss eines Folgevertrages ausgeschlossen werden. Im Falle eines solchen Ausschlusses ist der Vertragsnehmer auch nicht berechtigt, Fahrzeuge, die einem Dritten von DFD im Rahmen eines mit diesem geschlossenen Vertrages überlassen wurden, zu führen. DFD behält sich darüber hinaus das Recht vor, Schadensersatzansprüche aufgrund von Mehrkosten für Versicherungen, die sich aus einer wiederholten schuldhaften Schadensverursachung des Vertragsnehmers oder eines Nutzers gemäß des Vertrages ergeben, gegenüber dem Vertragsnehmer geltend zu machen.
21. Ordnungswidrigkeiten
Wird dem Vertragsnehmer oder einem anderen Nutzer eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat mit dem überlassenen Fahrzeug vorgeworfen und wird diese DFD bspw. durch eine Behörde angezeigt, so hat der Vertragsnehmer der DFD eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,– € inkl. MwSt. zu begleichen. Die Bezahlung des Bußgeldes muss vom Vertragsnehmer separat übernommen werden. Darüber hinaus ist der Vertragsnehmer verpflichtet, der DFD auferlegte Verfahrenskosten zu erstatten, soweit diese erforderlich sind.
22. Fahrzeugrückgabe
Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Beendigung des Vertrages zurückzugeben. Sollte der Vertragsnehmer persönlich verhindert sein, ist er verpflichtet, nach Maßgabe dieses Vertrags einen Bevollmächtigten zu beauftragen. Die Rückgabe erfolgt nach Maßgabe folgender Regelungen:
22.1 Rückgabeanzeige Die Fahrzeugrückgabe wird entsprechend der vereinbarten Laufzeit oder abweichender Vereinbarung der Parteien festgehalten. Der Vertragsnehmer wird durch DFD per E-Mail aufgefordert eine Terminierung für die Rückgabe zu vereinbaren. Erst nach Erhalt der Rückgabeanzeige ist eine Fahrzeugrückgabe zulässig. Die erfolgte Rückgabe des Fahrzeuges ist durch den Vertragsnehmer durch Rücksendung der bei Rückgabe des Fahrzeugs beiderseitig unterzeichneten Rückgabeanzeige an DFD per E-Mail zu bestätigen. Die Bestätigung muss durch den
Vertragsnehmer unmittelbar nach Rückgabe des Fahrzeugs an die DFD übermittelt werden.
22.2 Rückgabe bei Autohaus / Standort
22.2.1 Die Rückgabe bei einem Händler bzw. an einem Standort ist durch den Vertragsnehmer frühzeitig mindestens vier Wochen im Voraus mit DFD abzustimmen.
22.3 Nichteinhaltung des vereinbarten Rückgabetermins Sollte der Vertragsnehmer den vereinbarten Termin weder selbst noch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen und diesen nicht bis mind. 24 Stunden vorher abgesagt haben, so ist er DFD zum Kostenersatz verpflichtet. Die Folgen der verspäteten Fahrzeugrückgabe gemäß Ziffer 25 bleiben unberührt.
23. Feststellung von Schäden bei Rückgabe
23.1 Bei Fahrzeugrückgabe muss das Fahrzeug in einem vertragsgemäßen und vollständigen Zustand mit sämtlichen Unterlagen und Zubehörteilen, welche Vertragsgegenstand sind, zurückzugeben werden. Bei Rückgabe des Fahrzeuges an DFD oder dessen Beauftragten werden alle Schäden, die den üblichen Umfang einer Nutzung überschreiten in einem Rückgabeprotokoll/Zustandsbericht festgehalten. Sollte ggf. ein Gutachten durchgeführt werden, so ist ausschließlich das Gutachten die Grundlage für die Schadenabrechnung.
23.2 Der Vertragsnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug innen gesaugt, ausgeräumt und außen gereinigt zurückzugeben. Sollte das Fahrzeug nicht entsprechend gereinigt sein, so kann kein aussagekräftiger Zustandsbericht erstellt werden. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten für eine etwaige zusätzliche Reinigung und einen nachgelagerten Zustandsbericht des Fahrzeugs sind in vollem Umfang seitens des Vertragsnehmers zu tragen. Sollte deswegen ein nachträglicher Zustandsbericht notwendig werden, kann dieser ohne Beisein des Vertragsnehmers erfolgen und ist für
beide Parteien bindend für die Abrechnung von Schäden. Sollte im Einzelfall aufgrund des Zustands des Fahrzeugs bei Rückgabe eine intensivere Aufbereitung notwendig sein, sind darüber hinaus gehende Kosten in tatsächlicher Höhe von dem Vertragsnehmer zu tragen.
25. Folgen einer verspäteten Fahrzeugrückgabe
25.1 Das Fahrzeug ist durch den Vertragsnehmer termingerecht am Ende der Vertragslaufzeit zurückzugeben. Eine Weiternutzung des Fahrzeugs durch den Vertragsnehmer nach Ende der Vertragslaufzeit ist nicht gestattet und führt nicht zu einer stillschweigenden Fortsetzung des Vertrages. § 545 BGB findet keine Anwendung. Ab dem Zeitpunkt einer verspäteten Rückgabe tritt Verzug ein. Hiernach haben wir einen Anspruch auf besondere, ab dem Verzug geltende höhere Gebühren – insbesondere gelten die Konditionen der ordnungsgemäßen Miete nicht weiter – sowie einen Anspruch auf weitergehenden Schadensersatz, der uns insbesondere durch die fehlende Verfügbarkeit des Fahrzeuges entsteht.
25.2 Die Nachlieferung von Fehlteilen [z. B. Kundendienstheft, SD-Navigationskarten, Radio-Code-Karte, Schlüssel und Schlüsselzubehör, Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)] ist nicht möglich.
25.3 Das Recht zur Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden infolge der verspäteten Rückgabe bleibt DFD unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorbehalten.
26. Fristen, Termine und Höhere Gewalt
26.1 Sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, ist die Deutsche Flotten Dienstleistungen GmbH (DFD) nicht an feste Fristen oder Termine für die Ausführung der vertraglich geschuldeten Leistungen gegenüber dem Vertragsnehmer gebunden. Vereinbarte Leistungstermine bedürfen der Schriftform.
26.2 „Höhere Gewalt“ bezeichnet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, der DFD daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Vertragsnehmer zu erfüllen, sofern DFD nachweisen kann, dass:
a) dieses Hindernis außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegt;
b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar
war; und
c) die Auswirkungen des Hindernisses von DFD nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.
26.3 Bis zum Beweis des Gegenteils wird vermutet, dass folgende Ereignisse, die DFD betreffen, die Voraussetzungen gemäß Absatz 26.2 a) und b) erfüllen:
(i) Krieg (unabhängig davon, ob erklärt oder nicht), Feindseligkeiten, Angriffe, Handlungen ausländischer Feinde oder umfangreiche militärische Mobilisierungen; (ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion, Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifungen, Aufstände, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; (iii) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargos oder Sanktionen; (iv) rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, die Befolgung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Enteignungen, Beschlagnahmungen, Requisitionen oder Verstaatlichungen; (v) Pest, Epidemie, Naturkatastrophen oder extreme Naturereignisse; (vi) Explosionen, Feuer, Zerstörungen von Ausrüstung sowie länger andauernde Ausfälle von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energieversorgung; (vii) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykotte, Streiks, Aussperrungen, Bummelstreiks oder Besetzungen von Fabriken und Gebäuden.
26.4 Tritt ein Hindernis im Sinne von Absatz 26.2 ein, so ist DFD ab dem Zeitpunkt, an dem das Hindernis die Leistungserbringung gegenüber dem Vertragsnehmer unmöglich macht, von ihrer Verpflichtung zur Vertragserfüllung sowie von jeglichen Schadenersatzansprüchen oder sonstigen vertraglichen Rechtsbehelfen befreit – vorausgesetzt, DFD informiert den Vertragsnehmer unverzüglich darüber. Erfolgt diese Mitteilung nicht umgehend, tritt die Befreiung ab dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die Mitteilung dem Vertragsnehmer zugeht. Ist das Hindernis lediglich vorübergehend,
gelten diese Befreiungsfolgen nur so lange, wie DFD an der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen gehindert ist. Sollte die Dauer des Hindernisses dazu führen, dass dem Vertragsnehmer das vertraglich vereinbarte Leistungsergebnis in erheblichem Maße entzogen wird, steht dem Vertragsnehmer das Recht zu, den Vertrag innerhalb eines angemessenen Zeitraums durch Mitteilung zu kündigen.
27. Haftung des Fahrzeuggebers
27.1 DFD haftet unabhängig von der Art der Pflichtverletzung einschließlich unerlaubter Handlungen, wenn ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt sowie bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten, die eine ordnungsgemäße Erfüllung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Beachtung der Vertragsnehmer vertrauen darf. Im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit haftet DFD nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens.
27.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit.
27.3 Soweit in dieser Ziffer 26 nicht ausdrücklich abweichend geregelt, ist die Haftung der DFD ausgeschlossen.
27.4 Soweit die Haftung der DFD ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der DFD.
28. Laufzeit des Vertrages und Kündigung
28.1 Die vereinbarte Vertragslaufzeit ergibt sich aus der Bestellung. Der Vertrag kann während der Vertragslaufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht jeder Vertragspartei, aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen, bleibt unberührt.
28.2 Fällt der letzte Tag der vereinbarten Laufzeit auf einen Samstag, Sonn- oder Feiertag, so endet die Vertragszeit an dem darauf folgenden Werktag.
28.3 Stirbt der Vertragsnehmer innerhalb der vereinbarten Laufzeit, endet der Vertrag mit dem Tod und das Fahrzeug kann vorzeitig zurückgegeben werden.
29. Rechtsfolgen im Falle der außerordentlichen Kündigung des Fahrzeuggebers
29.1 Im Falle einer fristlosen außerordentlichen Kündigung durch DFD aufgrund einer Pflichtverletzung des Vertragsnehmers, ist der Vertragsnehmer verpflichtet, das Fahrzeug unverzüglich zurückzugeben. DFD ist in diesem Fall auch berechtigt, das bzw. die zur Verfügung gestellte(n) Fahrzeug(e) jederzeit und ohne Ankündigung abzuholen und in seine Obhut zurückzubringen.
29.2 Wird der Vertrag aufgrund einer Pflichtverletzung des Vertragsnehmers durch DFD gekündigt, so hat der Vertragsnehmer der DFD den Aufwand für eine Abholung und Lagerung sowie den weitergehenden Schaden zu ersetzen, der DFD durch das vorzeitige Vertragsende entsteht, es sei denn, der Vertragsnehmer weist nach, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
30. Mitteilungspflicht
Jede Änderung der Anschrift oder des Familiennamens des Vertragsnehmers ist DFD innerhalb einer Frist von drei Tagen schriftlich inklusive Kopie des Personalausweises oder einer entsprechenden amtlichen Bestätigung mitzuteilen. Der Vertragsnehmer hat DFD zudem jede Änderung seiner Bankverbindung/ Kreditkarteninformationen unverzüglich mitzuteilen, und zwar schriftlich innerhalb von drei Tagen.
31. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
32. Abtretungsbeschränkung: Forderungen des Vertragsnehmers aus diesem Vertrag dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des DFD abgetreten werden.
33. Kommunikation
33.1. Für einen schnellen und unkomplizierten Informationsaustausch erfolgt die Kommunikation grundsätzlich per E-Mail. Der Vertragsnehmer willigt ein, dass ihm Informationen – sofern verfügbar – per E-Mail, über sein Konto auf unseren Plattformen, postalisch oder auf anderem Wege zugestellt werden.
33.2. Der Versand und die Übermittlung von Informationen erfolgen auf eigenes Risiko. DFD haftet nicht für Störungen in den Internet-Leitungsnetzen, Server- oder Softwareprobleme Dritter oder für Probleme bei Post- oder Zustellungsdiensten.
34. Werbung und Kooperation
34.1 DFD behält sich das Recht vor, auf seinen Plattformen Werbung von kooperierenden Dritten anzuzeigen. DFD hat keinerlei Einfluss auf die Inhalte, Zuverlässigkeit oder Genauigkeit dieser Werbung. Die Darstellung erfolgt ohne inhaltliche Prüfung durch DFD – eine Billigung der Inhalte erfolgt nicht; die Verantwortung liegt ausschließlich beim jeweiligen Werbetreibenden. Sofern Sie durch Klicken, die Nutzung von über eine Application Programming Interface („API“) bereitgestellten Leistungen oder durch den Besuch der auf der Werbung verlinkten Plattformen in Anspruch genommen werden, gelten die Vertragsbedingungen, AGB und Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
34.2 DFD kooperiert mit Dritten, die uns gegen Affiliateprovision oder unentgeltlich Interessentenkontakte übermitteln, einen Vertragsschluss in unserem Namen herbeiführen oder einen Kontakt zum Vertragsabschluss herstellen. In diesem Zusammenhang überlässt DFD den kooperierenden Dritten Aktionscodes, deren Gültigkeit und Inhalt ausschließlich den von DFD kommunizierten Bedingungen unterliegt und deren Laufzeit maximal zwei Jahre ab Herausgabe beträgt. Auf Anfrage stellt DFD dem Vertragsnehmer die an die kooperierenden Dritten übermittelten Bedingungen des Aktionscodes bereit. DFD haftet nicht für etwaige über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Angaben der kooperierenden Dritten. 34.3 Jede Kooperation mit kooperierenden Dritten kann von DFD – sofern keine abweichende Vereinbarung besteht – jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die kooperierenden Dritten sind verpflichtet, bei der Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber DFD stets rechtmäßig zu handeln und die Rechte Dritter zu achten. Sie versichern DFD, dass sie zur Vornahme der entsprechenden Handlungen berechtigt sind – insbesondere zur Nutzung von Inhalten, die in die Sphäre von DFD gelangen, und zur Weitergabe von Kontakten an DFD. Eine Überprüfung dieser Berechtigung erfolgt durch DFD nicht. Die kooperierenden Dritten stellen DFD von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit Rechtsverstößen durch andere
Dritte entstehen.
35. Geistiges Eigentum: Die Deutsche Flotten Dienstleistungen GmbH (DFD) behält sämtliche Urheberrechte sowie sonstige Schutzrechte an allen Bildern, Filmen, Texten und sonstigen Inhalten, die auf der Webseite, den Profilen auf anderen Webseiten, den Social-Media-Profilen und sämtlichen weiteren Plattformen von DFD veröffentlicht werden – insbesondere solche, die durch geistige Eigentumsrechte oder ähnliche Rechte geschützt sind. Dem Vertragsnehmer werden keinerlei Nutzungsrechte an diesen Inhalten eingeräumt. Jegliche Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe dieser Inhalte bedarf der
ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von DFD.
36. Freistellung und Aufwendungsersatz
36.1. Der Vertragsnehmer stellt die Deutsche Flotten Dienstleistungen GmbH (DFD) auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer schuldhaften Verletzung der vertraglichen Pflichten des Vertragsnehmers – insbesondere aus diesen AGB – gegen DFD und/oder deren Erfüllungsgehilfen geltend gemacht werden. Der Vertragsnehmer ersetzt DFD jeglichen Schaden, der durch eine solche Inanspruchnahme entsteht, einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung, insbesondere Gerichts- und Anwaltskosten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
36.2. DFD hat Anspruch auf Ersatz derjenigen Aufwendungen, die nach den Umständen für erforderlich gehalten werden durften und die DFD nicht zu vertreten hat. Dies umfasst insbesondere jegliche Aufwendungen zum Schutz des Vertragsguts sowie zusätzlich eine ortsübliche, angemessene Vergütung.
37. Geltendes Recht: Für den Vertragsschluss und die gesamte Geschäftsvereinbarung zwischen Vertragsnehmer und DFD gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
38. Schlussbestimmungen
38.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erfolgen schriftlich. DFD behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen, sofern der Vertragsnehmer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird, kein Verstoß gegen Treu und Glauben erfolgt und der Änderung nicht widersprochen wird. Änderungen werden dem Vertragsnehmer über einen der etablierten Kommunikationskanäle –insbesondere per E-Mail – mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Vertragsnehmer der Änderung nicht innerhalb dieser Frist, treten die geänderten AGB in Kraft und gelten als akzeptiert.
38.2 DFD behält sich das Recht vor, diesen Vertrag an ein anderes Unternehmen abzutreten. Die Abtretung wird einen Monat nach Absendung einer Mitteilung über einen der Kommunikationskanäle – insbesondere per E-Mail – an den Vertragsnehmer wirksam. Der Vertragsnehmer hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Abtretungsmitteilung zu kündigen. Sämtliche Rechte, die DFD aus diesem Vertrag zustehen, gelten gleichermaßen als den Rechtsnachfolgern von DFD eingeräumt.
38.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
39. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leverkusen, falls der Vertragsnehmer Kaufmann/Kauffrau, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
40. Datenschutz
DFD speichert und verarbeitet die zum Zwecke der Vertragsabwicklung über die Webseite erhobenen personenbezogene Daten sowie weitere personenbezogene Daten, die der Vertragsnehmer von sich aus zur Verfügung stellt, z. B. im Rahmen einer Registrierung, durch das Ausfüllen von Formularen, durch Versenden von E-Mails, durch Beauftragung der DFD oder für die Kundenbetreuung und zur Kontaktaufnahme. DFD verwendet diese Daten ausschließlich zu den jeweils angegebenen oder sich aus der Anfrage ergebenden Zwecken. Sofern der Vertragsnehmer zuvor eingewilligt hat, erfolgt eine werbliche Verwendung der Daten nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung) der DFD oder für Anfragen zur Teilnahme an Umfragen, die er für eigene Marketing-, Markt- oder Meinungsforschungszwecke verwendet. Eine Übermittlung an Dritte – wobei mit DFD verbundene Unternehmen nicht als Dritte in diesem Sinne gelten – erfolgt nur, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich ist. Weitergehende Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung.
41. Verbraucherstreitbeilegung
41.1 DFD nimmt nicht am Verfahren zur alternativen Streitbeilegung in Verbrauchersachen gemäß dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und nicht an der Online-Streitbeilegung gemäß der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) teil.
Stand August 2025