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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ENDKUNDEN BETREFFEND DIE FAHRZEUGMIETVERTRÄGE MIT Autohaus Senker GmbH ÜBER DEREN WEBSITE ODER DIE WEBSITE DER
FAAREN GMBH
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die rechtlichen
Beziehungen zwischen Autohaus Senker GmbH nachfolgend: „Vermieter“, „wir“ oder „uns“),
und den natürlichen oder juristischen Personen (nachfolgend: „Kunden“, „Ihnen“ oder
„Sie“), die über die Website der FAAREN GmbH, Leightonstraße 2, 97074 Würzburg
(nachfolgend: „FAAREN“), erreichbar unter der URL www.faaren.com, (nachfolgend:
„Plattform“) oder über die Website der Autohaus Senker GmbH, erreichbar unter der URL
abo.senker.at , (nachfolgend: „Buchungswebsite“) Kraftfahrzeuge (nachfolgend: „Fahrzeug“)
zur eigenen Benutzung mieten.
1.2 Sie erkennen die Geltung dieser AGB - in Ergänzung zu den „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen für Endkunden“ der FAAREN GmbH - als ausschließliche vertragliche
Grundlage für die Nutzung unserer Plattform an. Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor.
Etwaig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits entfalten keine Geltung,
selbst wenn wir diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich
widersprechen.
1.3 Gemäß § 18 FAGG steht dem Kunden, auch wenn er Verbraucher ist, kein Widerrufsrecht
zu.
2 Kosten der Fahrzeugübergabe und -rückgabe
2.1 Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden der FAAREN GmbH
festgeschrieben, besteht für Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst bei uns abzuholen oder
dieses an einem gewünschten Ort (z.B. Ihre Wohnung, Ihren Arbeitsort) bereitstellen zu
lassen.
2.1.1 Das Abholen des Fahrzeugs bei uns ist kostenfrei. Sollten Sie sich für diese Option
entscheiden, ist es erforderlich, dass Sie uns vorab über das entsprechende
Kommunikationstool der SENKER-Plattform einen Übergabetermin vereinbaren.
2.2 Für das Anliefern des Fahrzeugs an einen Wunschort des Kunden entstehen zusätzliche
Kosten entsprechend unseren Angaben auf der SENKER-Plattform bei der Buchung. Dies gilt
auch für Fälle, in denen eine Übergabe am Wunschort des Kunden aus Gründen, die dieser
zu vertreten hat, nicht möglich ist, etwa weil der Kunde oder der nutzungsberechtigte Fahrer
nicht anwesend sind oder weil die betreffende Person die Übergabevoraussetzungen nicht
erfüllen. Zusätzliche Anliefertermine, die aus vorgenanntem Grund erforderlich werden, sind
kostenpflichtig entsprechend den Angaben auf der SENKER-Plattform.
2.3 Die vorgenannten Regelungen gelten entsprechend, sofern der Kunde wünscht, dass zum
Ende der Mietzeit das Fahrzeug – entgegen der kostenfreien Rückgabe bei einem Senker
Standort – beim Endkunden oder an einem von diesem bestimmten Ort zurückgenommen
werden soll.
3 Unsere in der Buchung enthaltene Leistungen
3.1 Unsere Serviceleistungen und die Mitwirkungspflichten des Kunden:
Die Kosten für sämtliche während der Laufzeit der Buchung und innerhalb der in der
Buchung vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen
Herstellers erforderlichen Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Kosten für die
Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung werden vom Vermieter getragen. Ebenso stellt
der Vermieter die ganzjährige Bereifung, sowie zweimal jährlich einen witterungsbedingten
Reifenwechsel (Sommer- und Winterbereifung) sicher (siehe auch Ziffer 3.6 dieser AGB). Die
Auswahl betreffend Größe, Fabrikat und Material von Teilen oder Reifen obliegt dem
Vermieter. Für den Kunden entstehen keine Zusatzkosten.
Der Kunde ist jedoch verpflichtet, bei der Erfüllung der vorgenannten Pflichten des
Vermieters mitzuwirken, indem er auf Anforderung durch den Vermieter zur Vereinbarung
eines entsprechenden Termins bereit ist und solche Termine nach Vereinbarung mit dem
Vermieter auch wahrnimmt. Der Kunde haftet für Schäden, die dem Vermieter daraus
entstehen, dass er das Fahrzeug nicht entsprechend dieses Abschnitts, warten, reparieren,
prüfen lassen oder bereifen konnte, sofern dieser Umstand auf einer schuldhaften
Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruht.
3.2 Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer für das Fahrzeug wird vom Vermieter getragen.
3.3 Zulassung: Das Fahrzeug ist auf den Vermieter zugelassen. Der Vermieter trägt die
Kosten der Zulassung.
3.4 Versicherungen: Der Vermieter schließt für das Fahrzeug eine Vollkaskoversicherung mit
einer Selbstbeteiligung, in der Höhe von € 1.000, - , ab. Für das Fahrzeug besteht zudem eine
Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung (Höhe der Selbstbeteiligung wie in
der Buchung vereinbart), die den Vorgaben des KraftfahrzeugHaftpflichtversicherungsgesetzes 1994 (KHVG 1994) entsprechen.
3.4.1 Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (nachfolgend „AKB“)
des jeweiligen Versicherers, die dem Kunden vor Abschluss der Buchung zur Verfügung
gestellt werden.
3.4.2 Nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung besteht insbesondere
kein Versicherungsschutz für Schäden, die der Kunde oder ein nutzungsberechtigter Fahrer
oder nutzungsberechtigter Dritter vorsätzlich herbeiführt.
3.4.3 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Vermieter nach den
Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung berechtigt, die Versicherungsleistung in
einem der Schwere des kundenseitigen Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
3.4.4 Unterlässt es der Vermieter, das Fahrzeug zu versichern oder sollte aus einem
sonstigen Grund, den der Fahrer nicht zu vertreten hat, kein Versicherungsschutz bestehen,
haftet so haftet in diesem Fall allein der Vermieter.
3.5 Wartung, Reparaturen, Fahrzeugaustausch:
3.5.1 Der Vermieter trägt die Kosten für notwendige Wartungen, Reparaturen oder einen
erforderlichen Fahrzeugaustausch gemäß den Regelungen in dieser ENDKUNDEN-AGB.
3.5.2 Technisch notwendige Maßnahmen im Sinne des vorherigen Absatzes dürfen nur nach
vorheriger Zustimmung in Textform (z.B. E-Mail oder Nachricht auf der Plattform) von Seiten
des Vermieters in einer vom Vermieter genannten Werkstatt vorgenommen werden. Dies
gilt auch für den Ein- bzw. Ausbau von Zubehörteilen, Wartung, sowie Reparaturen. Der
Vermieter besteht auf eine Reparatur in einer Senker Fachwerkstätte nach vorheriger
Terminvereinbarung. In dringenden Reparaturen bei der keine Fahrt in eine Senker
Fachwerkstatt möglich ist, wird das Fahrzeug durch den SENKER Pannendienst zur
Werkstätte transportiert.
3.5.3 Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit und innerhalb der in der Buchung
vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers
erforderliche Wartung auf Kosten des Vermieters durchführen zu lassen.
3.6 Reifenwechsel:
3.6.1 Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur mit
für diese Witterung geeigneten Reifen gefahren werden. Fahrzeuge mit einem
höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t dürfen während des Zeitraumes 1. November
bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie insbesondere Schneefahrbahn,
Schneematsch oder Eis nur dann in Betrieb genommen werden, wenn an allen Rädern
Winterreifen angebracht sind.
3.6.2 Der Reifenwechsel ist verpflichtend durchführen zu lassen. Der Vermieter informiert
den Kunden über den bevorstehenden Reifenwechsel und setzt sich mit diesem in
Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Der Kunde ist verpflichtet, aus eigener
Initiative den Vermieter zu kontaktieren, um einen Reifenwechsel durchführen zu lassen,
sollten dies die Witterungsverhältnisse erfordern.
3.6.3 Im Regelfall sollten Anfang Oktober Winterreifen und Ende April Sommerreifen
aufgezogen werden. (Einhaltung der Winterreifenpflicht)
3.7 Autobahn/Maut
3.7.1 Der Vermieter stellt eine österreichische Autobahnvignette für das gemietete Fahrzeug
aus. Die Kosten für Streckenmaut (wie bspw. Die A9 Pyhrn Autobahn) und Vignetten in
weiteren Ländern werden während der jeweiligen Laufzeit der Buchung vom Kunden
getragen.
4 Verhalten im Schadenfall, versicherungstechnische Abwicklung
4.1 Die versicherungstechnische Abwicklung aller fahrzeugbezogenen Schäden erfolgt durch
den Vermieter.
4.1.1 Entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung ebenso wie einer
Haftpflichtversicherung ist der Kunde verpflichtet, jeden Schaden am Fahrzeug unverzüglich
dem Vermieter anzuzeigen. Der Kunde hat dem Vermieter sämtliche Schäden und Nachteile
zu ersetzen, die durch eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen
Schadenanzeige entstehen.
4.1.2 Nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung ebenso wie einer
Haftpflichtversicherung, muss der Kunde alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls
und des Umfangs der Leistungspflicht nach Ziffer 3.4 (Versicherungen) dieser ENDKUNDENAGB erforderlich ist. Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur
Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Dazu gehört insbesondere, dass bei Schadensfällen mit Beteiligung Dritter sofort die Polizei
hinzugezogen wird und von dem Kunden, nutzungsberechtigten Fahrer oder
nutzungsberechtigten Dritten kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird.
4.1.3 Verletzt der Kunde vorsätzlich eine dieser in diesem Absatz geregelten Pflichten, hat er
entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung keinen
Versicherungsschutz. Verletzt der Kunde diese Pflichten grob fahrlässig, ist der Vermieter
entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung berechtigt, die
Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Weist der Kunde nach, dass er seine Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der
Versicherungsschutz bestehen. Abweichend hiervon ist der Vermieter zur Leistung
verpflichtet, soweit der Kunde nachweist, dass die Pflichtverletzung weder für die
Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der
Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn der Kunde die Pflicht arglistig verletzt.
4.2 Unfallbedingte Schäden sind nur in einer SENKER-Fachwerkstätte reparieren zu lassen.
4.3 Für den Fall, dass der Kunde nach den Grundsätzen der Kfz-Versicherung von der Haftung
freigestellt ist, wird der Vermieter entscheiden, ob eine Reparatur des Fahrzeugs erfolgen
soll oder ob der Vermieter dem Kunden ein Austauschfahrzeug zur Verfügung stellt.
4.4 Schäden am Fahrzeug, für die ein Dritter oder dessen Versicherer oder der Kunde
einzustehen hat, werden im Namen und auf Rechnung des Vermieters durch eine Senker
Fachwerkstätte durchgeführt. Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder durch deren
Versicherer aus fahrzeugbezogenen Schäden stehen dem Vermieter zu. Der Kunde ist
verpflichtet, alle hierfür notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere zum
Schadenshergang, Schadensursache und voraussichtlichem Schadensumfang an den
Vermieter zu übermitteln. Der Kunde haftet für alle Schäden, soweit sie nicht von einer
Versicherung bzw. Dritten gedeckt werden. Entschädigungsleistungen Dritter oder deren
Versicherer für Wertminderung stehen dem Vermieter zu. Sofern bei Abrechnung auf Basis
eines Sachverständigengutachtens bzw. einer Reparaturkostenkalkulation, der im
Sachverständigengutachten bzw. der Reparaturkostenkalkulation ausgewiesene Betrag die
tatsächlich verauslagten Reparaturkosten übersteigt, steht dieser Betrag nicht dem Kunden,
sondern dem Vermieter zu.
4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige dem Vermieter zustehende Forderungen oder
Rechte an Dritte abzutreten. Etwaige dem Kunden infolge eines Schadensfalles zustehende
Ansprüche gegen Dritte auf Erstattung von Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten tritt der
Kunde hiermit an den Vermieter ab, wenn dieser ihm im Kulanzweg ein gleichwertiges
Ersatzfahrzeug ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt hat.
5 Fahrzeugumgang
5.1 Rauchverbot: Das Rauchen von Zigaretten o.ä. und das Verdampfen von Flüssigkeiten
mithilfe so genannter E-Zigaretten oder ähnlicher Vorrichtungen ist im Fahrzeug verboten.
5.2 Tiertransport: Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im
Kofferraum transportiert werden.
5.3 Bei Zuwiderhandlung von Punkten 5.1 sowie 5.2 hat der Vermieter das Recht eine
Spezialreinigung des Fahrzeugs dem Mieter in Rechnung zu stellen.
5.4 Verbotene Nutzungen: Der Kunde darf das Fahrzeug nicht für folgende Zwecke
verwenden:
a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die
Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen
Überführungsfahrten,
b) für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,
c) zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung (sofern nicht zuvor vereinbart),
d) als Gegenstand journalistischer/publizistischer Tätigkeit (Veröffentlichung von
gewerblichen Testberichten und Erfahrungsberichten gegenüber der Presse oder
gewerblichen Veröffentlichung im Internet z.B. in sozialen Medien etc.),
e) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an Dritte, die nicht
nutzungsberechtigte Dritte im Sinne dieser ENDKUNDEN-AGB sind, einschließlich Carsharing
und ähnlicher Angebote,
f) zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe
bedroht sind,
g) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,
h) unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln im Sinne des
Betäubungsmittelgesetzes oder sonstigen berauschenden Mitteln oder Arzneimitteln, sofern
diese Substanzen die Verkehrstüchtigkeit einschränken,
i) abseits befestigter Straßen.
5.5 Veränderungen des Fahrzeugs: Es dürfen zu keiner Zeit und in keiner Weise ohne
vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters Veränderungen technischer oder
optischer Art (wie beispielsweise das Anbringen von Aufklebern, Umbauten oder FahrzeugTuning) am und im Fahrzeug vorgenommen werden.
5.6 Alleinige Verantwortlichkeit des Kunden für Bußgelder und sonstige Strafen:
5.6.1 Der Kunde stellt sicher, dass bei Verkehrsverstöße, die mit dem Fahrzeug in
unmittelbarem Zusammenhang stehen, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den
Ordnungsbehörden ergriffen werden.
5.6.2 Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße werden während der jeweiligen Laufzeit
der Buchung vom Kunden getragen. Sollten in diesem Zusammenhang öffentliche oder
sonstige Stellen, vom Vermieter als Halter entsprechende Zahlungen verlangen, verpflichtet
sich der Kunde, den Vermieter hiervon unverzüglich nach einer entsprechenden
Benachrichtigung freizustellen.
5.6.3 Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen nach den beiden vorgenannten Punkten
sowie zur Wahrung eigener Interessen ist der Vermieter berechtigt, Name, Anschrift und
Kontaktdaten des Kunden, des nutzungsberechtigten Fahrers oder des nutzungsberechtigten
Dritten den Behörden bekanntzugeben. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich
auf Besonderheiten u.a. der österreichischen und schweizerischen Straßenverkehrsordnung
hin, die u. U. bei Verstößen und Nichtbefolgung zu einer strafrechtlichen Verfolgung von
Organen des Zulassungsinhabers führen können (Lenkerauskunft).
5.7 Das jeweils gebuchte Fahrzeug darf nur in Europa gefahren werden. Das Fahren des
gebuchten Fahrzeugs in Krieg führenden Ländern ist jedoch ausdrücklich untersagt.
6 Austausch des Fahrzeugs
6.1 Der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug gegen ein vergleichbares oder höherwertiges
Fahrzeug auszutauschen, sofern er ein berechtigtes Interesse am Austausch hat.
6.2 Vergleichbar ist ein Fahrzeug, wenn alle signifikanten Ausstattungsmerkmale
unverändert bleiben. Signifikante Ausstattungsmerkmale sind: Fahrzeugmarke und- typ,
Schadensfreiheit, Farbe, Motorleistung mit einer zulässigen Abweichungstoleranz von 10%,
Getriebeart, Kraftstoff, Karosserieart (Kombi, Limousine etc.), Anzahl der Sitze und Türen.
6.3 Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit dem
Fahrzeug den Wert von 15.000 gefahrenen Kilometern überschreitet.
6.4 Macht der Vermieter von diesem Recht Gebrauch, so hat er dies dem Kunden spätestens
30 Tage vor dem avisierten Austauschtermin in Textform über die SENKER-Plattform zu
informieren. Sollte der Kunde den avisierten Austauschtermin nicht wahrnehmen können, ist
er verpflichtet, mit dem Vermieter einen Ersatztermin binnen eines Zeitraums von 14 Tagen
zu vereinbaren. Der Austausch kann am Sitz des Vermieters oder an einem sonstigen
zwischen dem Vermieter und dem Kunden vereinbarten Ort stattfinden. Die Regelungen
über die Rückgabe und die damit zusammenhängende Prüfung des Fahrzeugzustands aus
diesen AGB und Ziffer 7 und 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden der
FAAREN GmbH finden entsprechende Anwendung.
5.5 Der Fahrzeugaustausch ist für den Kunden in jedem Fall kostenfrei.
Stand: 18.12.2023