Offene Fragen zum Auto Abo? Ruf’ uns einfach an unter. Fragen zum Auto Abo? 09302 - 6570570

Oder schreib uns per WhatsApp an: Per WhatsApp: 0171 - 6230018

(Mo. - Fr., 09:00 - 17:00 Uhr)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ENDKUNDEN BETREFFEND DIE FAHRZEUGMIETVERTRÄGE DER FHG FUHRPARKMANAGEMENTGESELLSCHAFT MBH ÜBER DEREN WEBSITE,

ÜBER DIE WEBSITE DER AHG UND BHG AUTOHANDELSGESELLSCHAFT MBH ODER DIE WEBSITE

DER FAAREN GMBH

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen

der fhg Fuhrparkmanagementgesellschaft mbH (nachfolgend: „Vermieter“, „wir“ oder „uns“), und den natürlichen

oder juristischen Personen (nachfolgend: „Kunden“, „Ihnen“ oder „Sie“), die über die Websites der fhg

Fuhrparkmanagementgesellschaft mbH, Geschwister-Scholl-Straße 22, 72160 Horb am Neckar, erreichbar unter

den URL’s https://fhg-fuhrpark.com/auto-abo, https://www.ahg-mobile.de/de/auto-abo sowie https://www.bhgmobile.de/de/auto-abo (nachfolgend: „Buchungswebsites“) oder über die Website der FAAREN GmbH, Ostring 2-

4, 97228 Rottendorf (nachfolgend: „FAAREN“), erreichbar unter der URL www.faaren.com (nachfolgend:

„Plattform“) Kraftfahrzeuge (nachfolgend: „Fahrzeug“) zur eigenen Benutzung mieten.

1.2. Sie erkennen die Geltung dieser AGB - in Ergänzung zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für

Endkunden“ der FAAREN GmbH - als ausschließliche vertragliche Grundlage für die Nutzung unserer Plattform an.

Bei Widersprüchen gehen diese AGB vor. Etwaig bestehende Allgemeine Geschäftsbedingungen Ihrerseits

entfalten keine Geltung, selbst wenn wir diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich

widersprechen.

1.3. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht Ihnen, auch wenn Sie Verbraucher sind, kein Widerrufsrecht zu.

1.4. Diese AGB gelten neben den Nutzungsbedingungen von FAAREN für die Nutzung der Plattform. Sollten sich

Regelungen widersprechen, gehen die in diesen AGB gefassten Regelungen vor. Sollten wir bei Übergabe des

Fahrzeuges einen Mietvertrag schließen, bildet dieser die alleinige Grundlage für die Fahrzeugmiete.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1. Die Miete eines Fahrzeugs kommt durch Angebot und Annahme zustande. In der bloßen Darstellung eines

Fahrzeugs auf der FAAREN-Plattform, sei es im Rahmen eines Inserats oder auf sonstige Weise, liegt kein Angebot

auf den Abschluss eines entsprechenden Mietvertrags. Inserate stellen stets nur eine Einladung an Sie dar,

Ihrerseits ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags über das betreffende Fahrzeug zu

den entsprechenden Konditionen („Angebot“) abzugeben.

2.2. Sie geben ein Angebot ab, indem Sie innerhalb eines Inserats auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig

bestellen“ klicken.

2.3.Im Anschluss daran erhalten Sie von uns eine Buchungsbestätigung per E-Mail an die durch Sie beim

Registrierungsprozess hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres

Angebots dar.

2.4. Die verbindliche Annahme oder Ablehnung Ihres Angebots erfolgt durch uns oder durch FAAREN binnen eines

Zeitraums von 24 bis 48 Stunden während der aktuellen Geschäftszeiten. Sie erhalten eine entsprechende

Mitteilung per E-Mail sowie über die Plattform.

3. VERTRAGSGEMÄSSE NUTZUNG UND PFLICHTEN DES KUNDEN

3.1. Sie verpflichten sich, das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln, in

verkehrssicherem Zustand zu erhalten und insbesondere aufleuchtende Warnleuchten und Wartungsintervalle,

etwa betreffend das Nachfüllen der Betriebsflüssigkeiten, erforderliche Wartungs- und Verschleißreparaturen, zu

beachten. Weitergehend beachten Sie Abschnitt 6.

3.2. Die Bedienungsvorschriften des Fahrzeugherstellers – auch im Hinblick auf den vorgeschriebenen Kraftstoff

und ggf. AdBlue® – sind einzuhalten sowie die für die Benutzung des Fahrzeuges geltenden allgemeinen

gesetzlichen Bestimmungen.

3.3. Beim Aufladen eines Elektrofahrzeugs oder eines Hybrid-Fahrzeugs haben Sie die Bedienungsanleitung des

zu ladenden Fahrzeugs und des verwendeten Zubehörs (z.B. Ladekabel) sowie etwaige Hinweise an der Ladesäule

betreffend die Nutzung der Ladesäulen strikt zu befolgen. Die Verwendung von Ladekabeln oder sonstigem

Zubehör, das (i) nicht nach einschlägigen Vorschriften zertifiziert ist (z.B. CE-Kennzeichnung), (ii) nicht für das

jeweilige Fahrzeug oder die Ladesäule nach den dort ausgehängten Informationen zugelassen ist oder (iii)

beschädigt ist, ist untersagt. Sollten wir vom Betreiber der Ladesäule wg. unsachgemäßer Verwendung oder

Beschädigung der Ladesäule in Anspruch genommen werden, werden wir dies dem Mieter entsprechend

weiterberechnen.

3.4. Sie dürfen das Fahrzeug zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Zweck verwenden und haben das

Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrssicher abzustellen.

3.5 Sie dürfen das Fahrzeug nicht verwenden:

3.5.1. zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer

Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Überführungsfahrten,

3.5.2. für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,

3.5.3. zur gewerblichen Personen-, Güter- und gewerblicher Tierbeförderung,

3.5.4. als Gegenstand journalistischer/publizistischer Tätigkeit (Veröffentlichung von gewerblichen Testberichten

und Erfahrungsberichten gegenüber der Presse oder gewerblichen Veröffentlichung im Internet z.B. in sozialen

Medien etc.), es sei denn, dass wir im Vorherein zustimmen,

3.5.5. zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an Dritte, die nicht nutzungsberechtigte Dritte im Sinne

dieser ENDKUNDEN-AGB sind, einschließlich Carsharing und ähnlicher Angebote,

3.5.6. zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht sind,

3.5.7. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,

3.5.8. unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder sonstigen

berauschenden Mitteln oder Arzneimitteln, sofern diese Substanzen die Verkehrstüchtigkeit einschränken,

3.5.9. abseits befestigter Straßen

3.5.10. Fahrschulübungen

3.6. Das Rauchen von Zigaretten o.ä. und das Verdampfen von Flüssigkeiten mithilfe sogenannter E-Zigaretten

oder ähnlicher Vorrichtungen ist im Fahrzeug verboten. Weitergehend beachten Sie Abschnitt 4, Ziffer 4.2.,

Unterpunkt 4.2.2.1..

3.7 Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Transportboxen im Kofferraum transportiert werden. Weitergehend

beachten Sie Abschnitt 4, Ziffer 4.2., Unterpunkt 4.2.2.1..

3.8. Sie bestätigen, das Fahrzeug vorwiegend in Deutschland zu nutzen. Das jeweils gebuchte Fahrzeug darf

neben Deutschland in folgende Länder verbracht werden: Österreich, Schweiz. Alle weiteren Länder sind uns

gegenüber anzeigepflichtig und müssen schriftlich angefragt und genehmigt werden. Gegebenenfalls können

weitere Länder durch uns ausgewiesen werden. Bei vertragsgemäßen Fahrten ins Ausland sind sämtliche

einschlägigen in- und ausländischen Vorschriften und Restriktionen, insbesondere hinsichtlich der Dauer der

zulässigen Vermietung, einzuhalten. Bei Fahrten ins Ausland ist der Kunde verpflichtet, alle notwendigen

Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. ausreichende Warnwesten, nach Bestimmungen des Zielortes und

durchreisten Lander im Fahrzeug mitzuführen. Das Risiko, das aus einem Einsatz außerhalb Deutschlands

resultiert, trägt, soweit es nicht vom Schutz der von uns nach der Buchung abzuschließenden Kfz-Versicherung

umfasst ist, vollumfänglich der Kunde.

4. FAHRER, FAHRZEUGZUSTAND, ABHOLUNG/RÜCKGABE

4.1. Fahrer

4.1.1. Ein Fahrzeug darf nur von dem oder den in der jeweiligen Buchung angegebenen nutzungsberechtigten

Fahrern (nachfolgend „nutzungsberechtigter Fahrer“) geführt werden. Der nutzungsberechtigte Fahrer darf das

Fahrzeug für einzelne Fahrten allen weiteren, in der jeweiligen Buchung aufgeführten Fahrern überlassen

(nachfolgend „nutzungsberechtigte Dritte“). Weiteren Personen darf der nutzungsberechtigte Fahrer das Fahrzeug

nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung zur Nutzung überlassen werden. Sie haben dafür

Sorge zu tragen, dass der nutzungsberechtigte Fahrer und ggf. sonstige nutzungsberechtigte Dritte sämtliche sich

aus diesen AGB ergebende Pflichten einhalten.

4.1.2. Nutzungsberechtigter Fahrer darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt ist und/oder dem im Fahrzeuginserat

angegebenen Mindestalter sowie der angegebenen Mindest-Führerscheinbesitzdauer entspricht. Darüber hinaus

muss er im Besitz einer zur Führung des gebuchten Fahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen

Fahrerlaubnis sein und alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllen. Kunden haben

eigenständig zu prüfen, ob sich der jeweilige nutzungsberechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der

Bundesrepublik Deutschland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet und dem Mindestalter sowie der MindestFührerscheinbesitzdauer entspricht.

4.1.3. Für sämtliche nutzungsberechtigte Fahrer ist uns gegenüber das Vorliegen der Fahrerlaubnis

nachzuweisen. Der Nachweis kann über die entsprechende Upload-Funktion auf der FAAREN- Plattform mit Scans

der Fahrerlaubnisdokumente geführt werden. Die Vorlageverpflichtung bei Abholung bleibt hiervon unberührt.

4.1.4. Sie verpflichten sich, uns gegenüber sofort das Erlöschen, die Entziehung oder den anderweitigen Verlust

der Fahrerlaubnis des nutzungsberechtigten Fahrers anzuzeigen und die Benutzung des Fahrzeugs sofort

einzustellen. Sie haben in diesem Fall Sorge dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug nach Beendigung der

Nutzung an einem sicheren Ort befindet, an dem das Parken von Kraftfahrzeugen entsprechend der geltenden

gesetzlichen Regelungen zulässig ist. Mögliche Rückführungskosten, die uns entstehen, haben Sie zu tragen.

4.2. Fahrzeugzustand

4.2.1. Maßgeblich für die Beurteilung ist der Zustand des Fahrzeugs, wie er im Fahrzeug-Übergabe-Protokoll bei

Übergabe dokumentiert ist. Bei Übergabe des Fahrzeugs hat der Kunde dem Vermieter alle festgestellten Schäden

am Fahrzeug unverzüglich und unmittelbar vor Ort zu melden und schriftlich in dem Fahrzeug-Übergabe-Protokoll

zu fixieren. Der Inhalt des Fahrzeug-Übergabe-Protokoll wird von beiden Parteien für verbindlich erklärt. Das

Fahrzeug-Übergabe-Protokoll dient lediglich der Feststellung sichtbarer Beschädigungen, soweit diese im Rahmen

der Übergabe erkennbar sind. Das Fahrzeug wird einer abschließenden Besichtigung des Vermieters beim

Rückgabeort unterzogen. Bei dieser Besichtigung werden festgestellte Mängel und Beschädigungen nach den

AGB des Vermieters abgerechnet.

4.2.2. Das Fahrzeug ist in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben.

4.2.2.1. Hierzu zählt auch, dass das Fahrzeug innen und außen komplett gereinigt, mit allem Zubehör (zum

Beispiel: Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeuge, sämtlichen Schlüsseln und/oder Schlüsselkarten und

überlassenen Fahrzeugpapieren spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort ordnungsgemäß und

vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.

Etwaiges zum Fahrzeug zugehöriges Zubehör muss sich im Fahrzeug befinden. Im Falle einer notwendigen

Sonderreinigung aufgrund übermäßiger Verschmutzung oder Geruchsbeeinträchtigung des Fahrzeugs fallen

zusätzliche Kosten an. Sonderreinigungskosten werden dem Kunden nach Aufwand, mindestens aber mit einer

Sonderreinigungspauschale in Höhe von EUR 100,- € inkl. USt. in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht

des Nachweises, dass dem Vermieter geringere Kosten für die Sonderreinigung entstanden sind.

4.2.2.2. Dies gilt entsprechend auch für den Verbrauch von Betriebsflüssigkeiten (beispielsweise Kraftstoffe,

AdBlue). Mögliche Betriebsflüssigkeiten sind in Menge und geeigneter Qualität vom Kunden auf dessen Kosten

wieder so aufzufüllen, dass keine Warnleuchten (insbesondere hinsichtlich Motoröl und/oder Ähnliches

aufleuchten).

4.2.2.3. Für den Fall der achtfach-Bereifung ist der zweite Satz Reifen oder Kompletträder bei der Rückgabe des

Fahrzeugs zurückzugeben. Ein Recht auf Nachlieferung ist ausgeschlossen.

4.2.2.4. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (inkl. Hybrid-Fahrzeuge) werden Ihnen mit vollem Kraftstofftank

übergeben. Im Gegenzug hat der Mieter das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig

gefüllten Kraftstofftank zurückzugeben. Sollte bei Übergabe an den Kunden das Fahrzeug nur in Teilen betankt

sein, wird dies im Fahrzeug-Übergabe-Protokoll vermerkt. Bei Rückgabe gilt entsprechend der dokumentierte

Tankstand des Fahrzeug-Übergabe-Protokolls. Wird das Fahrzeug nicht gemäß der Dokumentation betankt

zurückgegeben, werden wir Ihnen die Kosten für die Betankung des Fahrzeugs und für Kraftstoff in Rechnung

stellen, es sei denn, der Mieter weist nach, dass für die Betankung keine oder wesentlich niedrigere Kosten

angefallen sind.

4.2.2.5. Bei Fahrzeugen, die rein elektrisch betrieben werden, wird der jeweilige Ladezustand bei der Übergabe im

Mietvertrag erfasst. Wird das Fahrzeug mit einem geringeren Ladezustand zurückgegeben, behalten wir uns vor,

Ihnen für das Aufladen ein Leistungsentgelt zu berechnen.

4.2.2.6. Die durch den vertragsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehenden

Abnutzungen an Fahrzeugteilen bleiben bei Überprüfung des vertragsgemäßen Zustands unberücksichtigt.

4.2.2.7. Sie haben Sorge zu tragen, dass Konten von sogenannten Connected Services der Hersteller (zum

Beispiel Mercedes Me, Jaguar, Land Rover InControl oder ähnliche) vom Fahrzeug getrennt und abgemeldet

werden.

4.2.2.8. Wird das Fahrzeug mit mehr gefahrenen Kilometern zurückgegeben, als vertraglich vereinbart, werden die

Mehrkilometer bei Rückgabe des Fahrzeugs gemäß der Buchungsbestätigung berechnet. Minderkilometer werden

nicht erstattet.

4.3. Fahrzeugübergabe und Rückgabe

4.3.1. Sobald das gebuchte Fahrzeug für Sie bereitsteht, werden Sie hierüber durch uns und/oder über die

Plattform informiert.

4.3.2. Das Fahrzeug wird ausschließlich an Sie oder einen nutzungsberechtigten Fahrer übergeben, der sich mit

Personalausweis oder seinem Reisepass ausweisen kann und ein im Inland (internationaler Führerschein) gültiges

Fahrerlaubnisdokument zur Übergabe vorlegt. Kann der Kunde die Dokumente bei Übergabe des Fahrzeugs nicht

vorlegen, sind wir berechtigt, die Übergabe zu verweigern. Ansprüche wegen Nichterfüllung sind in diesem Fall

ausgeschlossen. Wir weisen darauf hin, dass ein neuer Übergabetermin mit weiteren Kosten verbunden ist.

Weitergehend beachten Sie Abschnitt 9, Ziffer 9.4..

4.3.3. Je nach gebuchtem Service, besteht für Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst bei uns abzuholen oder

dieses an einem gewünschten Ort (z.B. Ihre Wohnung, Ihren Arbeitsort) bereitstellen zu lassen.

4.3.4. Das Abholen des Fahrzeugs ist für Sie kostenfrei. In jedem Fall ist es erforderlich, dass Sie uns vorab über

das entsprechende Kommunikationstool unserer Plattform einen Übergabetermin vereinbaren.

4.3.5. Für das Anliefern des Fahrzeugs an einen Wunschort des Kunden entstehen zusätzliche Kosten

entsprechend der Angaben auf unserer Plattform. Die anfallenden Lieferkosten bemessen sich nach der Distanz

zwischen dem Fahrzeugstandort und dem Wunschort des Kunden. Die Lieferung von Elektrofahrzeugen kann zu

zusätzlichen Ladegebühren gemäß der im Anhang befindlichen Preisliste führen.

4.3.6. Die Gefahr des Untergangs sowie der Verschlechterung des Fahrzeugs (z. B. Abhandenkommen des

Fahrzeugs durch Diebstahl, Unfallschäden, Schäden durch Witterungseinflüsse (z. B. Hagel) etc.) geht mit

Übergabe an den Kunden über.

4.3.7. Das gebuchte Kilometerpaket beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden.

4.3.8. Zum Ende der Laufzeit vereinbaren wir einen genauen Termin innerhalb unserer Geschäftszeiten. Der

spätestmögliche Zeitpunkt für die Rückgabe ist der letzte Tag der Laufzeit. Sie sind verpflichtet, uns mindestens

zehn Werktage vor dem spätestmöglichen Zeitpunkt für die Rückgabe zwecks Vereinbarung eines

Rückgabetermins zu kontaktieren. Bei Rückgabe wird ein gemeinsames Fahrzeug-Rückgabe-Protokoll zur

Fahrzeugrückgabe gefertigt, welches von beiden Parteien zu unterzeichnen ist und in welches

Schäden/Beanstandungen aufgenommen werden. Das Protokoll wird von beiden Parteien für verbindlich erklärt.

Das Fahrzeug gilt erst ab Unterzeichnung des Fahrzeug-Rückgabe-Protokoll als ordnungsgemäß zurückgegeben.

4.3.9. Das Fahrzeug ist an unserem Standort zurückzugeben. Abweichend können wir einen anderen Rückgabeort

bestimmen. Sie haben auch die Möglichkeit, das Fahrzeug durch einen Dienstleister zum Ende der Laufzeit

zurückliefern zu lassen (im Folgenden “Abholung”).

4.3.10. Für die Abholung entstehen zusätzliche Kosten entsprechend der Angaben bei der Buchung derselben im

Kundenkonto.

4.3.11. Sollte der Kunde den vereinbarten Übergabe- oder Abholtermin weder selbst noch durch einen

Bevollmächtigten wahrnehmen und diesen nicht bis mind. 24 Stunden vorher abgesagt haben, oder die Übergabe

des Fahrzeuges aufgrund sonstiger Umstände in Ihrer Verantwortungssphäre (nicht berechtigte Fahrer, fehlende

Nachweise) sind Sie zum Kostenersatz gemäß der gebuchten Abholung verpflichtet. Zusätzliche Anliefertermine,

die aus vorgenanntem Grund erforderlich werden, sind kostenpflichtig entsprechend den Angaben auf unserer

Plattform.

4.3.12. Bei Lieferungen/Abholungen auf Inseln werden dem Kunden die Kosten für Fährüberfahrten zusätzlich in

Rechnung gestellt.

5. ZULASSUNG, VERSICHERUNG, STEUER

5.1. Das Fahrzeug ist auf unsere Kosten und uns zugelassen. Die Kfz-Steuer sowie anfallende Gebühren der

Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)

bzw. einer Landesrundfunkanstalt für das Fahrzeug tragen wir.

5.2. Für das Fahrzeug besteht eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die den Vorgaben des PflVG

(Pflichtversicherungsgesetz) entspricht. In oder auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht

versichert.

5.3. Für das Fahrzeug besteht zudem eine Teilkasko- und Vollkaskoversicherung inklusive Haftungsreduzierung in

Höhe der Selbstbeteiligung wie in der Buchung vereinbart. Dabei wird jeder Schadenfall einzeln behandelt. Die

Haftung bezieht sich auf das Fahrzeug, Fahrzeugteile bzw. -zubehör. Schäden nach Art der Teil- und Vollkasko

sind Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung und Elementarereignisse, sowie Glas- und Wildschäden

(Teilkasko) und Unfall sowie mut- und böswillige Handlungen Dritter (Vollkasko). Die Haftungsreduzierung nach

Art einer Vollkaskoversicherung beinhaltet die Haftungsreduzierung nach Art einer Teilkaskoversicherung.

Wildschäden gelten nur bei Vorlage einer entsprechenden polizeilichen Bestätigung als Teilkasko-Tatbestand.

5.3.1. Der Kunde kann die Haftung nach Abschnitt 10, Ziffer 10.1. gemäß Abschnitt 5, Ziffer 5.3. reduzieren und

haftet entsprechend dem danach vereinbarten Umfang nach dem Leitbild der Vollkaskoversicherung. Danach sind

Folgeschäden von der Haftungsreduzierung nicht umfasst, siehe Abschnitt 10, Ziffer 10.1..

5.3.2. Trotz einer vereinbarten Haftungsreduzierung haftet der Kunde unbegrenzt für den gesamten Schaden, wenn

er diesen vorsätzlich herbeigeführt hat. Im Falle grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens haftet der Kunde

in einem seinem Verschulden entsprechenden Verhältnis nach§ 81 VVG. Entgegen der Empfehlung des

Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft für die Kraftfahrversicherung verzichtet der Vermieter in diesem

Fall nicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit. Als grob fahrlässig gilt stets das Führen des Fahrzeugs unter

Ordnungswidrigkeiten- bzw. strafrechtlich relevantem Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss.

5.3.3. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorsätzliche Verstöße gegen seine in den AGB

niedergelegten Pflichten zum vollständigen Entfall der Haftungsreduzierung führen, während grob fahrlässige

Verstöße gegen diese Pflichten eine Einschränkung der Haftungsreduzierung in einem der Schwere des

Verschuldens entsprechenden Verhältnis nach sich ziehen können. Abweichend davon ist der Vermieter an die

Vereinbarung zur Haftungsreduzierung gebunden, soweit die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt

des Schadens noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Kunden ursächlich ist; dies gilt

nicht, wenn eine arglistige Obliegenheitsverletzung vorliegt.

5.3.4. Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden, die auf Beschädigung, Verunreinigung oder Zerstörung von

Sachen Dritter durch die Ladung (z.B. auslaufende Chemikalien, mangelnde Ladungssicherung, etc…) im

Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeugs zurückgehen. Diese Schadenshaftung kann ausdrücklich nicht

durch den Abschluss einer Haftungsfreistellung ausgeschlossen oder reduziert werden, ebenso wie Schäden durch

Falschbetankung, Schaltfehler, Schäden allein aufgrund Bremsvorgang, Überbeanspruchung, aufgrund Rangieren

mit Hänger und sonstige Schäden, die nicht dem Leitbild der Vollkaskoversicherung entsprechen.

6. WARTUNG, REPARATUREN, BEDIENUNG, FAHRZEUGAUSTAUSCH UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN

6.1. Die Kosten für sämtliche während der Laufzeit der Buchung und innerhalb der in der Buchung vereinbarten

Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderlichen Wartungs- und

Verschleißreparaturen sowie Kosten für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung werden vom Vermieter

getragen. Ebenso stellt der Vermieter die ganzjährige Bereifung sowie zweimal jährlich einen witterungsbedingten

Reifenwechsel (Sommer- und Winterbereifung) sicher, sofern das Fahrzeug nicht mit Ganzjahresreifen

ausgestattet ist. Die Auswahl betreffend Größe, Fabrikat und Material von Teilen oder Reifen obliegt dem

Vermieter. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, bei der Erfüllung der vorgenannten Pflichten des Vermieters

mitzuwirken, indem er eine vertragsgemäße Nutzung sicherstellt (siehe Abschnitt 3) und auf Anforderung durch

den Vermieter zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins bereit ist und solche Termine nach Vereinbarung

mit dem Vermieter auch wahrnimmt. Der Kunde haftet für Schäden, die dem Vermieter daraus entstehen, dass

er das Fahrzeug nicht entsprechend diesem Abschnitt warten, reparieren, prüfen lassen oder bereifen konnte,

sofern dieser Umstand auf einer schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden beruht.

6.2. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur mit für diese Witterung

geeigneten Reifen gefahren werden. Der Reifenwechsel ist verpflichtend durchführen zu lassen. Wir informieren

Sie über den bevorstehenden Reifenwechsel und setzten uns mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu

vereinbaren. Im Regelfall wird der Reifenwechsel Ende Oktober und Anfang April vorgenommen.

6.3. Reparatur- sowie fällige Wartungs- und Inspektionsarbeiten sind nach vorheriger, schriftlicher Freigabe durch

den Vermieter, ausschließlich bei autorisierten Werkstätten des Herstellers / Importeurs unter Verwendung von

Originalersatzteilen oder in einer vom Vermieter genannten Werkstatt vornehmen zu lassen. Durchgeführte

Wartungen und Inspektionen sind im Serviceheft oder digital zu erfassen. Sollte auf Grund einer nicht

ordnungsgemäß durchgeführten Wartung bzw. Inspektion die Garantie des jeweiligen Fahrzeuges erloschen sein,

so behalten wir uns vor, den daraus entstandenen Schaden gegenüber dem Kunden geltend zu machen.

6.4. Unfallbedingte Schäden sind grundsätzlich von Ihnen reparieren zu lassen. Alle Maßnahmen einer

Unfallreparatur sind mit uns vor der Vornahme abzustimmen. Das finale Entscheidungsrecht über die Vornahme

einer Maßnahme der Reparatur obliegt uns. Bei dringenden Notreparaturen sind Sie berechtigt, die notwendigen

Arbeiten ohne unsere vorherige Zustimmung in einer autorisierten Werkstatt des Herstellers / Importeurs

vornehmen zu lassen.

6.5. Sonstige Veränderungen des Fahrzeugs dürfen zu keiner Zeit und in keiner Weise ohne unsere vorherige

schriftliche Zustimmung in technischer oder optischer Art (wie beispielsweise das Anbringen von Aufklebern,

Umbauten oder Fahrzeug-Tuning) am und im Fahrzeug vorgenommen werden.

6.6. Im Fall von uns Ihnen mitgeteilten Rückrufaktionen sind diese unverzüglich in einer von uns genannten ServiceWerkstatt durchzuführen. Sollte das Fahrzeug von einer Rückrufaktion des Herstellers betroffen sein, so teilen wir

Ihnen diese Information mit, sodass Sie in Absprache mit uns einen Termin bei einer Service-Werkstatt ausmachen

können. Ansonsten kann der Verlust der Betriebserlaubnis drohen.

6.7. Wir behalten uns das Recht vor, das Fahrzeug gegen ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug

auszutauschen, sofern wir ein berechtigtes Interesse am Austausch haben. Vergleichbar ist ein Fahrzeug, wenn

alle signifikanten Ausstattungsmerkmale unverändert bleiben. Signifikante Ausstattungsmerkmale sind:

Fahrzeugmarke und- typ, Schadensfreiheit, Farbe, Motorleistung mit einer zulässigen Abweichungstoleranz von

10 %, Getriebeart, Kraftstoff, Karosserieart (Kombi, Limousine etc.), Anzahl der Sitze und Türen. Ein berechtigtes

Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit dem Fahrzeug den Wert von 15.000 gefahrenen

Kilometern überschreitet. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, zeigen wir Ihnen dies spätestens 30 Tage vor

dem avisierten Austauschtermin in Textform und/oder über die FAAREN-Plattform an. Sollte Sie den avisierten

Austauschtermin nicht wahrnehmen können, sind Sie verpflichtet, mit dem Vermieter einen Ersatztermin binnen

eines Zeitraums von 14 Tagen zu vereinbaren. Der Austausch kann bei uns oder an einem sonstigen zwischen

uns vereinbarten Ort stattfinden. Die Regelungen über die Rückgabe und die damit zusammenhängende Prüfung

des Fahrzeugzustands aus diesen AGB finden entsprechende Anwendung. Der Fahrzeugaustausch ist für Sie in

jedem Fall kostenfrei.

6.8. Sie sind verpflichtet, bei der Erfüllung unserer vorgenannten Pflichten mitzuwirken, indem Sie auf unsere

Anforderung zur Vereinbarung von entsprechenden Terminen bereit sind und solche Termine nach Vereinbarung

auch wahrnehmen. Wir weisen darauf hin, dass Sie für Schäden, die uns daraus entstehen, dass wir das Fahrzeug

nicht entsprechend dieses Abschnitts warten, reparieren, prüfen lassen oder bereifen konnten, sofern Sie ihre

Mitwirkungspflichten verletzten, haften können.

7. VERHALTEN IM SCHADENFALL, VERSICHERUNGSTECHNISCHE ABWICKLUNG

7.1. Die Abwicklung aller fahrzeugbezogenen und/oder unfallbedingten Schäden mit der Versicherung erfolgt durch

uns oder einen durch uns beauftragten Dienstleister.

7.2. Bei Unfällen oder sonstigen Schäden sind Sie bzw. der das Fahrzeug berechtigterweise Nutzende verpflichtet,

unverzüglich unser Schadenmanagement unter 0800 247 247 7 zu kontaktieren. Des Weiteren sind Sie bzw. der

das Fahrzeug berechtigterweise Nutzende verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen, auch bei

vermeintlich geringer Beschädigung und eigenem Verschulden. Am Unfall/Schadensfall sind Beteiligte und Zeugen

namentlich und mit ladungsfähiger Anschrift zu notieren und keine Schuldanerkenntnisse Dritten gegenüber

abzugeben. Notwendige Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden in jedem Fall durch unser

Schadenmanagement veranlasst. Der Mieter verpflichtet sich, der fhg unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht

zu erstellen. Ist die Polizei vom Unfallort aus nicht erreichbar, ist der Schaden an der nächstgelegenen

Polizeistation anzuzeigen.

7.3. Sie haben uns sämtliche Schäden und Nachteile zu ersetzen, die durch eine schuldhafte Verletzung der Pflicht

zur unverzüglichen Schadenanzeige oder aus der Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten zur Regulierung entstehen.

7.4. Schäden am Fahrzeug, für die ein Dritter oder dessen Versicherer oder der Kunde einzustehen hat, werden

im Namen und auf unsere Rechnung durch einen autorisierten, von uns zu benennenden Reparatur-Fachbetrieb

behoben. Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder durch deren Versicherer aus fahrzeugbezogenen Schäden

steht uns zu. Sie sind verpflichtet, alle notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere zum

Schadenshergang, Schadensursache und voraussichtlichem Schadensumfang, uns zu übermitteln. Sie haften für

alle Schäden, soweit sie nicht von einer Versicherung bzw. Dritten gedeckt werden. Entschädigungsleistungen

Dritter oder deren Versicherer für Wertminderung stehen uns zu.

7.5. Sie sind nicht berechtigt, etwaige uns zustehende Forderungen oder Rechte an Dritte abzutreten. Etwaige

Ihnen infolge eines Schadensfalles zustehende Ansprüche gegen Dritte auf Erstattung von Nutzungsausfall bzw.

Mietwagenkosten treten Sie an uns ab, wenn wir Ihnen ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug ohne zusätzliche Kosten

zur Verfügung stellen.

8. PREISE, FÄLLIGKEIT UND ZAHLUNG

8.1. Der Paketpreis für das gebuchte Fahrzeug ist der Buchung zu entnehmen. Ein Buchungsintervall beträgt einen

Monat. Beginn der Nutzung ist das Datum der Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden. Ab diesem Datum

berechnet sich der Betrag für ein Buchungsintervall.

8.2. Die in der Buchung angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise. Die Umsatzsteuer und sämtliche

infrage kommende sonstige Preisbestandteile sind darin enthalten. Etwaige Überführungskosten und zusätzlich

anfallende Kosten sind ebenfalls in der Buchung angegeben. Zusätzliche Liefer-, Fracht- oder Versandkosten fallen

darüber hinaus nicht an.

8.3. Etwaige, in der Buchung vereinbarte Nebenleistungen, die von Ihnen gesondert gebucht werden, sind, soweit

in der Buchung nicht als Bestandteil des Paketpreises ausdrücklich ausgewiesen, gesondert zu bezahlen.

8.4. Der Paketpreis ist im Voraus des jeweiligen Buchungsintervalls fällig. Die Zahlung des ersten

Buchungsintervalls ist nach Annahme der Buchung durch uns sofort fällig. Jedes folgende Buchungsintervall wird

turnusmäßig an dem Tag des jeweiligen Folgemonats fällig, der kalendarisch dem Tag entspricht, an dem die

Laufzeit begonnen hat.

8.5. Zahlungen des Endkunden können mit Erfüllungswirkung ausschließlich bargeldlos mithilfe der von uns auf

der Plattform angegeben Bezahldienste auf das von FAAREN in der Buchung oder der jeweiligen Rechnung

angegebene Konto geleistet werden. Die Zahlungsabwicklung erfolgt dabei grundsätzlich über den von FAAREN

eingesetzten Zahlungsdienstleister. Wir behalten uns vor, in Abhängigkeit einer Bonitätsprüfung Ihnen

verschiedene Zahlweisen anzubieten.

8.6. Kommt es im Rahmen der Zahlung per Lastschrift zu einer von Ihnen zu vertretenden Rücklastschrift oder im

Fall der Kreditkartenzahlung zu einer von Ihnen zu vertretenden Zurückweisung des Rechnungsbetrages im

Rahmen der Belastung, so haben Sie uns eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 11,90 inkl. MwSt.,

zu zahlen. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.

8.7. Sie stimmen zu, dass die Rechnungen grundsätzlich in elektronischer Form an Sie übermittelt werden.

9. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

9.1. Die in der Buchung vereinbarte Laufzeit beginnt am Tag der vereinbarten Übergabe des jeweiligen Fahrzeugs

und endet mit Ablauf des letzten Tages des Buchungszeitraums.

9.2. Wenn Sie ein Abonnement mit variabler Laufzeit abgeschlossen haben, ist die vereinbarte Laufzeit die

Mindestlaufzeit. Das Abonnement verlängert sich jeweils um einen Monat und den vereinbarten

Verlängerungsintervall, es sei denn, das Abonnement wird mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende

gekündigt. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ebenfalls durch den FAARENPartner jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende des jeweiligen Verlängerungszeitraums möglich.

9.3. Die Laufzeit beginnt erst mit der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs, wenn zum vereinbarten Termin zur

Übergabe die Übergabe des Fahrzeugs nicht stattfand und der Kunde diesen Umstand nicht zu vertreten hat.

9.4. Nehmen Sie oder ein nutzungsberechtigter Fahrer das Fahrzeug nicht an, können wir Ihnen eine angemessene

Nachfrist zur Abnahme des Fahrzeuges setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten

und einen Schadensersatz in der Höhe der gebuchten Laufzeit zu verlangen. Ihnen bleibt der Nachweis

vorbehalten, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Uns bleibt die Geltendmachung eines

höheren Schadens vorbehalten.

9.5. Kündigungen haben in Textform (z.B. E-Mail oder über die entsprechende Funktion auf unserer Plattform) zu

erfolgen.

9.6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein zur außerordentlichen

Kündigung berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn:

• Der Mieter das Fahrzeug vorsätzlich beschädigt,

• Der Kunde oder der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte das überlassene

Fahrzeug durch Vernachlässigung der bestehenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet.

• Der Kunde mit Zahlungen in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Summe von einem Monatspaket

erreicht.

• Der Kunde das Fahrzeug schuldhaft einem unbefugten Dritten überlässt.

• Der Kunde bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und

uns deshalb die Fortsetzung des Vertrages bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen

Beendigung der Kündigungsfrist nicht zuzumuten ist.

• Wenn ein Schadensfall die Höhe entweder von 5.000 € oder von 15% der UPE übersteigt

10. HAFTUNG DES MIETERS

10.1. Der Kunde haftet für alle von ihm sowie für alle von nutzungsberechtigten Fahrern/nutzungsberechtigten

Dritten zu vertretenden rechtlichen, finanziellen und sonstigen Nachteile und Schäden des Vermieters, die nach

Übergabe des Fahrzeugs an den Kunden am und durch das Fahrzeug entstehen. Das gilt auch, wenn deren

Ursache ein nach der Übergabe des Fahrzeugs eintretender Mangel der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist, es

sei denn, dieser wäre auch bei hinlänglicher Kontrolle nicht festzustellen gewesen. Die Ersatzpflicht des Kunden

erstreckt sich auch auf Folgeschäden wie die Wertminderung sowie Gutachterkosten (außer wenn vom Vermieter

beauftragt), Abschleppkosten und einen eventuellen Mietausfallschaden. Der Kunde hat die Möglichkeit, einen

niedrigeren Schaden dem Vermieter nachzuweisen.

10.2. Die Kosten für Nutzungsgebühren (insbesondere Maut und Vignetten), Bußgelder und Strafen für

Verkehrsverstöße werden während der jeweiligen Laufzeit der Buchung haben Sie in vollem Umfang zu tragen.

10.3. Sie stellen sicher, dass bei Verkehrsverstößen, die mit dem Fahrzeug in unmittelbarem Zusammenhang

stehen, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Ordnungsbehörden ergriffen werden.

10.4. Sollten in diesem Zusammenhang deutsche oder ausländische öffentliche oder sonstige Stellen von uns als

Halter entsprechende Zahlungen verlangen, verpflichten Sie sich, uns hiervon unverzüglich nach einer

entsprechenden Benachrichtigung freizustellen.

10.5. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtungen sowie zur Wahrung eigener Interessen sind wir berechtigt, Name,

Anschrift und Kontaktdaten des Kunden, des nutzungsberechtigten Fahrers oder des nutzungsberechtigten Dritten

den Behörden bekanntzugeben. Wir weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf Besonderheiten u.a. der

österreichischen und schweizerischen Straßenverkehrsordnung hin, die u. U. bei Verstößen und Nichtbefolgung

zu einer strafrechtlichen Verfolgung von Organen des Zulassungsinhabers führen können (Lenkerauskunft).

10.6. Für die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen fallen zusätzliche Kosten an.

Angefallene Kosten für die Bearbeitung werden dem Kunden nach Aufwand, mindestens aber mit einer

Bearbeitungsgebühr pro Bearbeitung in Höhe von EUR 30,- inkl. USt., in Rechnung gestellt. Alle durch einen

Verstoß des Kunden gegen diese Verpflichtungen entstehenden Schäden oder sonstige Nachteile hat der Kunde

vollumfänglich zu ersetzen, gleichgültig, ob ihn an dem Verstoß ein Verschulden trifft. Der Kunde hat das Recht

des Nachweises, dass dem Vermieter geringere Kosten für die Bearbeitung entstanden sind.

10.7. Mehrere Mieter haften für Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag als Gesamtschuldner.

11. UNSERE HAFTUNG

11.1. Wir haften in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit, eines unseren Vertreters oder eines unseren

Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung

wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.2. Im Übrigen haften wir nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der

schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.

12. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

12.1. Die vertraglichen Beziehungen zwischen uns und Ihnen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind, eine juristische Person oder ein öffentliche-rechtlichen

Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Klagen im Zusammenhang mit diesem Vertrag unser Sitz. Gleiches

gilt, soweit sie eine natürliche Person sind und nach dem Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen

Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegen. Gleiches gilt ferner, falls ihr Wohnsitz

oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

12.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit dieser

Vereinbarung im Übrigen davon nicht berührt.

12.4. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur wirksam, wenn sie bei oder nach

Vertragsabschluss schriftlich vereinbart und ausdrücklich als Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen

bezeichnet werden. Dies gilt auch für diese Klausel.

12.5. Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur

außergerichtlichen Online-Streitbeilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten eingerichtet. Wir sind nicht

bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und hierzu auch

nicht verpflichtet.

12.6. Die Angebote und die Fahrzeugmieten richten sich in der Regel an Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt

oder Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland. Sollten Sie Ihren Wohnsitz während der

Vertragslaufzeit ins Ausland verlegen, tragen Sie das Risiko einer aus dem Umzug resultierenden eingeschränkten

Nutzbarkeit des Fahrzeugs. In einem solchen Fall sind Sie ohne unsere Zustimmung nicht zur vorzeitigen

Vertragsbeendigung berechtigt.

Stand: 13.11.2024