ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR
ENDKUNDEN BETREFFEND DIE FAHRZEUG-
MIETVERTRÄGE DER FHG
FUHRPARKMANAGEMENTGESELLSCHAFT MBH
ÜBER DEREN WEBSITE, ÜBER DIE WEBSITE DER
AHG UND BHG AUTOHANDELSGESELLSCHAFT
MBH ODER DIE WEBSITE DER FAAREN GMBH
1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) regeln die
rechtlichen Beziehungen zwischen der fhg Fuhrparkmanagementgesellschaft mbH
(nachfolgend: „Vermieter“, „wir“ oder „uns“), und den natürlichen oder juristischen
Personen (nachfolgend: „Kunden“, „Ihnen“ oder „Sie“), die über die Websites der fhg
Fuhrparkmanagementgesellschaft mbH, Geschwister-Scholl-Straße 22, 72160 Horb am
Neckar, erreichbar unter den URL’s https://fhg-fuhrpark.com/auto-abo,
https://www.ahg-mobile.de/de/auto-abo, https://www.bhg-mobile.de/de/auto-abo
sowie https://www.bmw-maertin.de/bmw-auto-abo/ (nachfolgend:
„Buchungswebsites“) oder über die Website der FAAREN GmbH, Ostring 2-4, 97228
Rottendorf (nachfolgend: „FAAREN“), erreichbar unter der URL www.faaren.com
(nachfolgend: „Plattform“) Kraftfahrzeuge (nachfolgend: „Fahrzeug“) zur eigenen
Benutzung mieten.
1.2 Sie erkennen die Geltung dieser AGB - in Ergänzung zu den
„Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden“ der FAAREN GmbH (online
abrufbar unter: https://faaren.com/agbs/agb-de) - als ausschließliche vertragliche
Grundlage für die Nutzung unserer Buchungswebsite oder Plattform an. Bei
Widersprüchen gehen diese AGB vor. Etwaig bestehende Allgemeine
Geschäftsbedingungen Ihrerseits entfalten keine Geltung, selbst wenn wir diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Kunden, auch wenn er Verbraucher ist,
kein Widerrufsrecht zu.
2 Kosten der Fahrzeugübergabe und -rückgabe
2.1 Wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden der FAAREN GmbH
festgeschrieben, besteht für Sie die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst bei uns abzuholen
oder dieses an einem gewünschten Ort (z.B. Ihre Wohnung, Ihr Arbeitsort) bereitstellen
zu lassen.
2.1.1 Das Abholen des Fahrzeugs bei uns ist kostenfrei. Sollten Sie sich für diese Option
entscheiden, ist es erforderlich, dass sie mit uns vorab über das entsprechende
Kommunikationstool der FAAREN-Plattform einen Übergabetermin vereinbaren.
2.2 Für das Anliefern des Fahrzeugs an einen Wunschort des Kunden entstehen
zusätzliche Kosten entsprechend unserer Angaben auf der Buchungswebsite oder
FAAREN-Plattform bei der Buchung. Dies gilt auch für Fälle, wo eine Übergabe am
Wunschort des Kunden aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, nicht möglich ist,
etwa weil der Kunde oder der nutzungsberechtigte Fahrer nicht anwesend sind oder
weil die betreffende Person die Übergabevoraussetzungen nicht erfüllen. Zusätzliche
Anliefertermine, die aus vorgenanntem Grund erforderlich werden, sind
kostenpflichtig entsprechend der Angaben auf der Buchungswebsite oder FAAREN-
Plattform.
2.3 Die Vorgenannten Regelungen gelten entsprechend, sofern der Kunde wünscht,
dass zum Ende der Mietzeit das Fahrzeug – entgegen der kostenfreien Rückgabe bei
uns – beim Endkunden oder an einem von diesem bestimmten Ort zurückgenommen
werden soll.
3 Unsere in der Buchung enthaltenen
Leistungen
3.1 Unsere Serviceleistungen und die Mitwirkungspflichten des Kunden: Die Kosten für
sämtliche während der Laufzeit der Buchung und innerhalb der in der Buchung
vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers
erforderlichen Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Kosten für die
Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung werden vom Vermieter getragen.
Ebenso stellt der Vermieter die ganzjährige Bereifung sowie zweimal jährlich
einen witterungsbedingten Reifenwechsel (Sommer- und Winterbereifung) sicher
(siehe auch Ziffer 3.7 dieser AGB). Die Auswahl betreffend Größe, Fabrikat und Material
von Teilen oder Reifen obliegt dem Vermieter. Für den Kunden entstehen keine
Zusatzkosten. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, bei der Erfüllung der vorgenannten
Pflichten des Vermieters mitzuwirken, indem er auf Anforderung durch den
Vermieter zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins bereit ist und
solche Termine nach Vereinbarung mit dem Vermieter auch wahrnimmt. Der Kunde
haftet für Schäden, die dem Vermieter daraus entstehen, dass er das Fahrzeug nicht
entsprechend dieses Abschnitts warten, reparieren, prüfen lassen oder bereifen
konnte, sofern dieser Umstand auf einer schuldhaften Verletzung der
Mitwirkungspflichten des Kunden beruht.
3.2 Kfz-Steuer: Die Kfz-Steuer für das Fahrzeug wird vom Vermieter getragen.
3.3 Zulassung: Das Fahrzeug ist auf den Vermieter zugelassen. Der Vermieter trägt
die Kosten der Zulassung.
3.4 Rundfunkgebühren: Der Vermieter wird das jeweils gebuchte Fahrzeug bei der
Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der
Bundesrepublik Deutschland (GEZ) bzw. einer Landesrundfunkanstalt für den Kunden
anmelden und entrichtet die Rundfunkgebühren bzw. - beiträge für das jeweils
gebuchte Fahrzeug bei Fälligkeit.
3.5 Haftpflichtversicherung: Der Kunde bzw. der das Fahrzeug berechtigterweise
Nutzende ist durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung mindestens in dem Umfang
gedeckt, der im Zulassungsland des Fahrzeugs gesetzlich vorgeschrieben oder üblich
ist. Die Haftpflichtversicherung ist im Buchungspreis des Fahrzeugs enthalten. In oder
auf dem Fahrzeug befindliche Sachen sind hierdurch nicht versichert.
3.6. Haftungsreduzierung: Der Kunde haftet für die während der Laufzeit der Buchung
entstandenen Schäden. Dabei wird jeder Schadenfall einzeln behandelt. Die Haftung
bezieht sich auf das Fahrzeug, Fahrzeugteile bzw. -zubehör. Der Kunde kann seine
Haftung bis zur Höhe des wie in der Buchung vereinbarten Selbstbehalts (SB) nach
dem Leitbild der Kaskoversicherung reduzieren. Schäden nach Art der Teil- und
Vollkasko sind Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung und
Elementarereignisse, sowie Glas- und Wildschäden (Teilkasko) und Unfall sowie mut-
und böswillige Handlungen Dritter (Vollkasko). Die Haftungsreduzierung nach Art
einer Vollkaskoversicherung beinhaltet die Haftungsreduzierung nach Art einer
Teilkaskoversicherung. Wildschäden gelten nur bei Vorlage einer entsprechenden
polizeilichen Bestätigung als Teilkasko-Tatbestand.
3.6.1 Voraussetzungen der Haftungsreduzierung: Der Kunde kann die Haftung nach
Ziffer 3.6 dieser AGB reduzieren und haftet entsprechend dem danach vereinbarten
Umfang nach dem Leitbild der Vollkaskoversicherung. Danach sind Folgeschäden von
der Haftungsreduzierung nicht umfasst (siehe Ziffer 6.1 dieser AGB in Ergänzung zu
Ziffer 10 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden“ der FAAREN GmbH,
online abrufbar unter: https://faaren.com/agbs/agb-de).
3.6.2 Trotz einer vereinbarten Haftungsreduzierung haftet der Kunde unbegrenzt für
den gesamten Schaden, wenn er diesen vorsätzlich herbeigeführt hat. Im Falle grob
fahrlässiger Herbeiführung des Schadens haftet der Kunde in einem seinem
Verschulden entsprechenden Verhältnis nach§ 81 VVG. Entgegen der Empfehlung des
Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft für die Kraftfahrversicherung
verzichtet der Vermieter in diesem Fall nicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit.
Als grob fahrlässig gilt stets das Führen des Mietwagens unter Ordnungswidrigkeiten-
bzw. strafrechtlich relevantem Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss.
3.6.3 Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vorsätzliche Verstöße
gegen seine in den AGB niedergelegten Pflichten zum vollständigen Entfall der
Haftungsreduzierung führen, während grob fahrlässige Verstöße gegen diese
Pflichten eine Einschränkung der Haftungsreduzierung in einem der Schwere des
Verschuldens entsprechenden Verhältnis nach sich ziehen können. Abweichend davon
ist der Vermieter an die Vereinbarung zur Haftungsreduzierung gebunden, soweit die
Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt des Schadens noch für die
Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht des Kunden ursächlich ist; dies gilt
nicht, wenn eine arglistige Obliegenheitsverletzung vorliegt.
3.6.4 Der Kunde haftet in vollem Umfang für Schäden, die auf Beschädigung,
Verunreinigung oder Zerstörung von Sachen Dritter durch die Ladung (z.B.
auslaufende Chemikalien, mangelnde Ladungssicherung etc.) im Zusammenhang mit
der Benutzung des Fahrzeugs während der Laufzeit der Buchung zurückgehen. Diese
Schadenshaftung kann ausdrücklich nicht durch den Abschluss einer
Haftungsfreistellung ausgeschlossen oder reduziert werden, ebenso wie Schäden
durch Falschbetankung, Schaltfehler, Schäden allein aufgrund Bremsvorgang,
Überbeanspruchung, aufgrund Rangieren mit Hänger und sonstige Schäden, die nicht
dem Leitbild der Vollkaskoversicherung (aktuelle Fassung) entsprechen.
3.6.5 Bei Eigenschäden - Schäden durch Unfall zweier Fahrzeuge des Vermieters
während der Laufzeit der Buchung durch denselben Kunden - greift der Schutz durch
den Haftpflichtversicherers des verursachenden Fahrzeugs nicht. Für die Schäden an
beiden Fahrzeugen haftet der Kunde dann selbst, ggf. im Rahmen der unter Ziffer 3.6
dieser AGB geregelten Haftungsreduzierung.
3.7 Wartung, Reparaturen, Fahrzeugaustausch:
3.7.1 Der Vermieter trägt die Kosten für notwendige Wartungen, Reparaturen oder
einen erforderlichen Fahrzeugaustausch gemäß den Regelungen in dieser AGB.
3.7.2 Technisch notwendige Maßnahmen im Sinne des vorherigen Absatzes dürfen nur
nach vorheriger Zustimmung in Textform (z.B. E-Mail oder Nachricht auf der Plattform)
von Seiten des Vermieters in einer vom Vermieter genannten Werkstatt
vorgenommen werden. Dies gilt auch für den Ein- bzw. Ausbau von Zubehörteilen,
Wartung, sowie Reparaturen.
3.7.3 Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit und innerhalb der in
der Buchung vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen
des jeweiligen Herstellers erforderliche Wartung auf Kosten des
Vermieters durchführen zu lassen.
3.8 Reifenwechsel:
3.8.1 Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug
nur mit für diese Witterung geeigneten Reifen gefahren werden.
3.8.2 Der Reifenwechsel ist verpflichtend in einer vom Vermieter genannten Werkstatt
durchführen zu lassen. Der Vermieter informiert den Kunden über den
bevorstehenden Reifenwechsel und setzt sich mit diesem in Verbindung, um einen
Termin zu vereinbaren. Der Kunde ist berechtigt aus eigener Initiative den Vermieter
zu kontaktieren, um einen Reifenwechsel durchführen zu lassen, sollten dies
die Witterungsverhältnisse erfordern.
3.8.3 Im Regelfall sollen Anfang Oktober Winterreifen und Ende April Sommerreifen
aufgezogen werden.
4 Verhalten im Schadenfall,
versicherungstechnische Abwicklung
4.1 Bei Unfällen oder sonstigen Schäden ist der Kunde bzw. der das Fahrzeug
berechtigterweise Nutzende verpflichtet, unverzüglich die Polizei und den Vermieter
zu verständigen, auch bei vermeintlich geringer Beschädigung und eigenem
Verschulden. Am Unfall/Schadensfall sind Beteiligte und Zeugen namentlich und mit
ladungsfähiger Anschrift zu notieren und keine Schuldanerkenntnisse Dritten
gegenüber abzugeben. Notwendige Bergungsmaßnahmen oder Reparaturen werden
in jedem Fall vom Vermieter veranlasst. Der Kunde verpflichtet sich, dem Vermieter
unverzüglich einen detaillierten Unfallbericht zu erstellen. Ist die Polizei vom Unfallort
aus nicht erreichbar, ist der Schaden an der nächstgelegenen Polizeistation
anzuzeigen. Lehnt die Polizei eine Beteiligung telefonisch ab, sind Dienststelle und
Name des/der Beamten/in zu notieren und mitzuteilen.
4.2 Unfallbedingte Schäden sind grundsätzlich vom Kunden reparieren zu lassen. Vor
Beginn einer Unfallreparatur ist mit dem Vermieter abzustimmen, ob ein
Sachverständigengutachten erforderlich ist. Das finale Entscheidungsrecht hierüber
obliegt dem Vermieter. Vor einer Reparatur ist der Vermieter von der Tatsache und
dem Umfang der Reparatur in Kenntnis zu setzen.
4.3 Für den Fall, dass der Kunde nach den Grundsätzen der Kfz-Versicherung von der
Haftung freigestellt ist, wird der Vermieter entscheiden, ob eine Reparatur des
Fahrzeugs erfolgen soll oder ob der Vermieter dem Kunden ein Austauschfahrzeug zur
Verfügung stellt.
4.4 Schäden am Fahrzeug, für die ein Dritter oder dessen Versicherer oder der Kunde
einzustehen hat, werden im Namen und auf Rechnung des Vermieters durch einen
autorisierten, vom Vermieter zu benennenden Reparatur-Fachbetrieb behoben.
Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder durch deren Versicherer aus
fahrzeugbezogenen Schäden stehen dem Vermieter zu. Der Kunde ist verpflichtet, alle
hierfür notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere zum
Schadenshergang, Schadensursache und voraussichtlichem Schadensumfang an den
Vermieter zu übermitteln. Der Kunde haftet für alle Schäden, soweit sie nicht von einer
Versicherung bzw. Dritten gedeckt werden. Entschädigungsleistungen Dritter oder
deren Versicherer für Wertminderung stehen dem Vermieter zu. Sofern bei
Abrechnung auf Basis eines Sachverständigengutachtens bzw.
einer Reparaturkostenkalkulation der im Sachverständigengutachten bzw.
der Reparaturkostenkalkulation ausgewiesene Betrag die tatsächlich verauslagten
Reparaturkosten übersteigt, steht dieser Betrag nicht dem Kunden, sondern dem
Vermieter zu.
4.5 Der Kunde ist nicht berechtigt, etwaige dem Vermieter zustehende Forderungen
oder Rechte an Dritte abzutreten. Etwaige dem Kunden infolge eines Schadensfalles
zustehende Ansprüche gegen Dritte auf Erstattung von Nutzungsausfall bzw.
Mietwagenkosten tritt der Kunde hiermit an den Vermieter ab, wenn dieser ihm im
Kulanzweg ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung
gestellt hat.
5 Vertragsgemäße Nutzung und Pflichten des
Kunden
5.1 In Ergänzung zu Ziffer 8.3.2 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Endkunden“ der FAAREN GmbH (online abrufbar unter: https://faaren.com/agbs/agb-
de) erkennt der Kunde an, als Ausgleich für entstandene Kosten und Aufwand des
Vermieters aufgrund begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen
Schadenersatz zu leisten. Die Höhe des angemessenen Schadenersatzes richtet sich
nach den Kosten des Vermieters, um den Vorgang zu bearbeiten und beträgt pro
Bearbeitung EUR 30,- inkl. USt.. Der Kunde hat das Recht des Nachweises, dass dem
Vermieter ein geringerer Aufwand/Schaden entstanden ist.
6 Haftung des Kunden
6.1 In Ergänzung zu Ziffer 10 der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Endkunden“
der FAAREN GmbH (online abrufbar unter: https://faaren.com/agbs/agb-de) erkennt
der Kunde an, dass er für alle von ihm zu vertretenden rechtlichen, finanziellen und
sonstigen Nachteile und Schäden des Vermieters haftet, die nach Übergabe des
Fahrzeugs an den Kunden am und durch das Fahrzeug entstehen. Das gilt auch, wenn
deren Ursache ein nach der Übergabe des Fahrzeugs eintretender Mangel der
Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ist, es sei denn, dieser wäre auch bei hinlänglicher
Kontrolle nicht festzustellen gewesen. Die Ersatzpflicht des Kunden erstreckt sich auch
auf die Wertminderung sowie Gutachterkosten (außer wenn vom Vermieter
beauftragt) und Abschleppkosten und einen eventuellen Mietausfallschaden. Der
Kunde hat die Möglichkeit, einen niedrigeren Schaden des Vermieters nachzuweisen.
7 Austausch des Fahrzeugs
7.1 Der Vermieter hat das Recht, das Fahrzeug gegen ein vergleichbares
oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen, sofern er ein berechtigtes Interesse am
Austausch hat.
7.2 Vergleichbar ist ein Fahrzeug, wenn alle signifikanten Ausstattungsmerkmale
unverändert bleiben. Signifikante Ausstattungsmerkmale sind: Fahrzeugmarke und-
typ, Schadensfreiheit, Farbe, Motorleistung mit einer zulässigen Abweichungstoleranz
von 10%, Getriebeart, Kraftstoff, Karosserieart (Kombi, Limousine etc.), Anzahl der Sitze
und Türen.
7.3 Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit dem
Fahrzeug den Wert von 15.000 gefahrenen Kilometern überschreitet.
7.4 Macht der Vermieter von diesem Recht Gebrauch, so hat er dies dem Kunden
spätestens 30 Tage vor dem avisierten Austauschtermin in Textform (z.B. E-Mail
oder Nachricht auf der FAAREN-Plattform) anzuzeigen. Sollte der Kunde den avisierten
Austauschtermin nicht wahrnehmen können, ist er verpflichtet, mit dem Vermieter
einen Ersatztermin binnen eines Zeitraums von 14 Tagen zu vereinbaren. Der
Austausch kann am Sitz des Vermieters oder an einem sonstigen zwischen dem
Vermieter und dem Kunden vereinbarten Ort stattfinden. Die Regelungen über die
Rückgabe und die damit zusammenhängende Prüfung des Fahrzeugzustands aus
diesen AGB und Ziffer 7 und 14 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Endkunden der FAAREN GmbH finden entsprechende Anwendung.
7.5 Der Fahrzeugaustausch ist für den Kunden in jedem Fall kostenfrei.
Stand: 25.07.2023