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PICKY AUTO ABO GMBH

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) dienen zur Regelung der Geschäftsbeziehung zwischen der Picky Auto Abo GmbH (nachfolgend: „PICKY“) und seinen Kunden (nachfolgend:„Abonnent“). Die AGB gelten dabei für alle Verträge über die Buchung von Abo-Angeboten, die zwischen PICKY und dem Abonnenten über die eigene Webseiten von PICKY (www.pickyautoabo.de), Webseiten Dritter sowie wie über sonstige mobile Applikationen (nachfolgend: „Plattformen“) zustande kommen.

1.2 Die von PICKY bereitgestellte Mobilitätslösung ermöglicht es dem Abonnenten, Fahrzeuge, die auf der Plattform angeboten werden, für gewisse Zeitraume (nachfolgend: „Buchungsperioden“) für die eigene Nutzung zu mieten (nachfolgend „Auto-Abo“). Die Nutzung der Plattform als solche ist kostenfrei. Das Anmieten von Fahrzeugen über das Auto-Abo ist kostenpflichtig.

2 Plattformnutzung

2.1 Die Buchung eines Auto-Abos kann online über die Internetseite von PICKY (www.pickyautoabo.de) erfolgen sowie über Plattformen, in die das PICKY Auto-Abo eingebunden ist. Voraussetzung für die Nutzung des Auto-Abos ist in jedem Falle die vorherige Registrierung des Abonnenten bei PICKY.

2.2 Die Registrierung ist durch Angabe der erforderlichen Daten in der hierfür vorgesehenen Maske und anschließender Bestätigung durch Klick auf die Schaltfläche „Konto erstellen“ klicken. Im Anschluss daran wird Ihnen von uns an die angegebene E-Mail-Adresse eine automatisch generierte E-Mail (nachfolgend: „Bestätigungsmail“) geschickt. Die Übersendung der Bestätigungsmail stellt die Annahme ihres Angebots auf Nutzung des Web-Shops auf Grundlage dieser AGB dar. Die Bestätigungsmail enthält einen Link, auf den Abonnent klicken muss, um die Echtheit der angegebenen E-Mail-Adresse zu verifizieren. Erst im Anschluss an diese Verifizierung sind die Funktionen des Web-Shops für den Abonnenten nutzbar.

2.3 Jeder Abonnent ist dazu verpflichtet, ausschließlich wahre und vollständige Daten und Informationen über sich zu übermitteln und die betreffenden Daten und Informationen aktuell zu halten. Die Zugangsdaten des Abonnenten sind durch ihn vertraulich zu behandeln. Der Abonnent hat sicherzustellen, dass Dritte seine Zugangsdaten nicht verwenden können. Im Falle eines Verdachts betreffend etwaigen Datenmissbrauch, sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren.

2.4 Bei missbräuchlicher Plattformnutzung behalten wir uns das Recht vor, das Konto vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen.

2.5 Die Löschung einer erfolgten Registrierung ist jederzeit möglich, sofern kein laufendes Mietverhältnis über ein Fahrzeug mit PICKY besteht. Die Abmeldung können Sie über die hierfür vorgesehene Funktion in der Plattform vornehmen. Alternativ können Sie auch Ihre Abmeldung per E-Mail gegenüber die im Impressum angegebene E-Mail-Adresse erklären.

2.6 PICKY behält sich vor, für die Bereitstellung der Plattform und damit zusammenhängender Dienstleistungen Dritte einzusetzen. Für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Auto-Abo ist PICKY gegenüber dem Abonnent alleiniger Vertrags- und Ansprechpartner. PICKY ist hierbei auch der alleinig Verantwortliche für die Inserate sowie deren Inhalte und Konditionen.

2.7 Die Plattform steht möglicherweise nicht zur Verfügung, wenn notwendige Pflege- und Wartungsarbeiten durchgeführt und die Bereitstellung aus diesem Grund eingestellt oder beschränkt werden muss (nachfolgend: „Downtime“). Der Abonnent wird von einer Downtime rechtzeitig, mindestens jedoch zwei Tage vorher unterrichtet. Die Downtime wird pro Monat fünf Stunden nicht überschreiten.

3 Buchung und Vertragsschluss

3.1 Registrierte Abonnenten erhalten die Möglichkeit, Mietverträge über Fahrzeuge für eine vereinbarte Buchungsperiode abzuschließen und das Mietvertragsverhältnis zu verwalten. Darüber hinaus wird in Kooperation mit Zahlungsdienstleistern die Abwicklung der fälligen Zahlungen aus dem Auto-Abo übernommen.

3.2 PICKY behält sich vor, die Buchung eines Auto-Abos von der positiven Kreditprüfung des Abonnenten abhängig zu machen. Dies geschieht durch den angeschlossenen Dienstleister FAAREN GmbH, Leightonstraße 2, 97074 Würzburg über eine Abfrage bei der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Im Falle der negativen Kreditprüfung kann der Abonnent seine Bonität durch Zusendung von Einkommensnachweisen o.ä. verifizieren lassen.

3.3 Das Auto-Abo kommt durch Angebot und Annahme zustande. In der bloßen Darstellung eines Fahrzeugs auf der Plattform, sei es im Rahmen eines Inserats oder auf sonstige Weise, liegt kein Angebot auf den Abschluss eines entsprechenden Vertrags. Inserate stellen stets nur eine Einladung an Sie dar, ihrerseits ein rechtlich bindendes Angebot auf Abschluss eines Mietvertrags über das betreffende Fahrzeug zu den entsprechenden Konditionen („Angebot“) abzugeben.

3.4 Sie geben ein Angebot ab, indem Sie innerhalb eines Inserats auf die Schaltfläche „Jetzt kostenpflichtig bestellen“ klicken.

3.5 Im Anschluss daran erhalten Sie von uns eine Bestätigung per E-Mail an die im Registrierungsprozess hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Bestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Angebots dar.

3.6 Die verbindliche Annahme oder Ablehnung Ihres Angebots erfolgt durch PICKY nach Überprüfung Ihrer Identität und Bonität binnen eines Zeitraums von 24 Stunden. Sie erhalten eine entsprechende Mitteilung per E-Mail sowie über die Plattform.

3.7 Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Abonnenten, auch wenn er Verbraucher ist, kein Widerrufsrecht zu.

4 Enthaltene Leistungen im PICKY Auto-Abo

4.1 Die für das jeweilige Auto-Abo ausgewiesene Monatsgebühr beinhaltet als Pauschale neben der Fahrzeugnutzung auch die Kosten für die Zulassung, die Bezahlung der Jahresprämie für Haftpflicht-, Teil- und Vollkaskoversicherung, die KFZ-Steuer, die Rundfunkgebühren, die Wartungs- und Verschleißreparaturen, die witterungsbedingte Bereifung sowie Inspektionen nach den nachstehenden Bedingungen:

4.1.1 Die Kosten für sämtliche während der Laufzeit der Buchungsperiode vereinbarten Kilometerleistung nach den Serviceintervallen des jeweiligen Herstellers erforderlichen Wartungs- und Verschleißreparaturen sowie Kosten für die Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung werden von PICKY getragen.

 

Kosten für die Wiederauffüllung von Betriebsstoffen (AdBlue®, Scheibenwaschwasser, Motoröl, etc.) zwischen den Serviceintervallen trägt der Abonnent.

4.1.2 PICKY stellt die ganzjährige Bereifung sowie zweimal jährlich einen witterungsbedingten Reifenwechsel (Sommer- und Winterbereifung) sicher. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf das Fahrzeug nur mit für diese Witterung geeigneten Reifen gefahren werden. Der Reifenwechsel ist verpflichtend durchführen zu lassen. PICKY informiert den Abonnenten über den bevorstehenden Reifenwechsel und setzt sich mit diesem in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Der Abonnent ist berechtigt aus eigener Initiative PICKY zu kontaktieren, um einen Reifenwechsel durchführen zu lassen, sollten dies die Witterungsverhältnisse erfordern. Im Regelfall sollen Anfang OktoberWinterreifen und Ende April Sommerreifen aufgezogen werden.

4.1.3 PICKY schließt für das Fahrzeug eine Vollkasko- und Teilkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung (Höhe der Selbstbeteiligung wie in der Buchung vereinbart) ab. Für das Fahrzeug besteht zudem eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit einer Selbstbeteiligung (Höhe der Selbstbeteiligung wie in der Buchung vereinbart), die den Vorgaben des PflVG (Pflichtversicherungsgesetz) entspricht.

4.1.4 PICKY trägt die Kosten für notwendige Wartungen, Reparaturen oder einen erforderlichen Fahrzeugaustausch. Technisch notwendige Maßnahmen im Sinne dieses Absatzes dürfen nur nach vorheriger Zustimmung seitens PICKY in einer vom PICKY genannten Werkstatt vorgenommen werden. Die Auswahl betreffend Größe, Fabrikat und Material von Teilen oder Reifen obliegt PICKY. Dies gilt auch für den Ein- bzw. Ausbau von Zubehörteilen, Wartung sowie Reparaturen. Bei dringenden Reparaturen ist der Abonnent berechtigt, die notwendigen Arbeiten ohne vorherige Zustimmung von PICKY in einer Service-Niederlassung des jeweiligen Herstellers des Fahrzeugs, einer vom jeweiligen Hersteller autorisierten Werkstatt oder einer qualifizierten Fachwerkstatt vornehmen zu lassen.

4.2 Der Abonnent ist verpflichtet, bei der Erfüllung der vorgenannten Pflichten mitzuwirken, indem er auf Anforderung von PICKY zur Vereinbarung eines entsprechenden Termins bereit ist und solche Termine nach Vereinbarung mit PICKY wahrnimmt. Der Abonnent haftet für Schäden, die PICKY daraus entstehen, dass er das Fahrzeug nicht entsprechend dieses Abschnitts warten, reparieren, prüfen lassen oder bereifen konnte, sofern dieser Umstand auf einer schuldhaften Verletzung der Mitwirkungspflichten des Abonnenten beruht.

4.3 Das Auto-Abo enthält ein von Abonnenten auszuwählendes Kilometerpaket. Das Kilometerpaket beginnt mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Abonnenten. Wird das Fahrzeug mit mehr gefahrenen Kilometern zurückgegeben, als im Kilometerpaket vereinbart waren, werden die Mehrkilometer bei Rückgabe des Fahrzeugs gemäß der in der Buchung bereits genannten Kosten berechnet.

5 Rechnungsintervall, Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen

5.1 Der Preis für das Auto-Abo ist der Buchung zu entnehmen. Soweit nicht ausdrücklich abweichendes vereinbart ist, bezieht sich die ausgewiesene Monatsgebühr auf das Buchungsintervall des Auto-Abos sowie das gewählte monatliche Kilometerpaket.

5.2 Die in der Buchung angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

5.3 Etwaige, in der Buchung vereinbarte Nebenleistungen, die vom Abonnenten gesondert gebucht werden, sind, soweit in der Buchung nicht als Bestandteil des Paketpreises ausdrücklich ausgewiesen, vom Kunden gesondert zu bezahlen.

5.4 Zahlungen des Abonnenten können mit Erfüllungswirkung ausschließlich bargeldlos mithilfe der von uns auf der Plattform angegeben Bezahldienste auf das von FAAREN in der Buchung oder der jeweiligen Rechnung angegebene Konto geleistet werden.

5.5 Der Abonnent hat auch die Möglichkeit PICKY ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen (SEPA-Basislastschriftmandat für Privatkunden und SEPA-Firmenlastschriftmandat für Firmenkunden). Der Kunde ermächtigt in diesem Fall PICKY, das SEPA-Lastschriftmandat auch für alle späteren Fahrzeugbuchungen sowie etwaiger anderer Entgelte, die der Abonnent aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung schuldet (z.B. Strafzettel) zu nutzen.

5.6 Kommt es zu einer vom Abonnenten zu vertretenden Rücklastschrift im Rahmen eines Lastschrifteinzuges, hat der Kunde PICKY den Schaden zu ersetzen, der uns typischerweise durch eine solche Rücklastschrift entsteht. Hierzu hat der Kunde an PICKY einen Betrag in Hohe von EUR 8,- als Schadens-rsatz zu zahlen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder geringere Kosten angefallen sind.

5.7 Der Abonnent stimmt zu, dass die Rechnungen von PICKY grundsätzlich in elektronischer Form an die durch den Abonnenten hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt werden. Der Abonnent ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen mehr erhält und PICKY eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an die hinterlegte E-Mail-Adresse übersendet.

6 Fahrzeugnutzungsberechtigung

6.1 Im Rahmen des Auto-Abos darf das Fahrzeug nur von dem oder den vertraglich vereinbarten nutzungsberechtigten Fahrern (nachfolgend „nutzungsberechtigter Fahrer“) geführt werden. Führen im Sinne dieser Klausel erfasst ausdrücklich auch das Bewegen des Fahrzeugs auf Privatgelände, wo die Straßenverkehrsordnung oder entsprechende ausländische gesetzliche Regelungen möglicherweise keine Geltung haben.

6.2 Für sämtliche nutzungsberechtigte Fahrer ist PICKY das Vorliegen der Fahrerlaubnis im Rahmen des Buchungsprozesses nachzuweisen. Der Nachweis kann durch die Upload-Funktion auf der Plattform mit Scans der Fahrerlaubnisdokumente oder durch Vorlage entsprechender Dokumente im Original bei Fahrzeugübergabe geführt werden.

6.3 Nutzungsberechtigter Fahrer darf nur sein, wer mindestens 18 Jahre alt ist und im Besitz einer zur Führung des gebuchten Fahrzeugs erforderlichen, in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis ist und alle darin gegebenenfalls enthaltenen Bedingungen und Auflagen erfüllt. Abonnenten haben eigenständig und fortlaufend zu prüfen, ob sich der jeweilige nutzungsberechtigte Fahrer im Besitz einer auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland noch gültigen Fahrerlaubnis befindet.

6.4 Der Abonnent verpflichtet sich, PICKY unverzüglich das Erlöschen, die Entziehung oder den anderweitigen Verlust der Fahrerlaubnis des nutzungsberechtigten Fahrers anzuzeigen und die Benutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen. Der Abonnent hat in diesem Fall Sorge dafür zu tragen, dass sich das Fahrzeug nach Beendigung der Nutzung an einem sicheren Ort befindet, an welchem das Parken von Kraftfahrzeugen entsprechend der geltenden gesetzlichen Regelungen zulässig ist.

6.5 Der Abonnent hat dafür Sorge zu tragen, dass der nutzungsberechtigte Fahrer sämtliche sich aus diesen AGB ergebende Pflichten einhalten. Der Abonnent haftet in diesem Zusammenhang – unbeschadet einer möglichen Haftung des nutzungsberechtigen Fahrers – für deren Pflichtverletzungen gegenüber PICKY.

7 Vertragsgemäße Nutzung und Pflichten des Abonnenten

7.1 Der Abonnent verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich entsprechend der Betriebsanleitung zu behandeln, in verkehrssicherem Zustand zu erhalten und insbesondere aufleuchtende Warnleuchten und Wartungsintervalle, etwa betreffend das Nachfüllen von Betriebsflüssigkeiten, zu beachten. Er verpflichtet sich ferner, das Fahrzeug zu keinem anderen als dem vertragsgemäßen Zweck zu verwenden und das Fahrzeug stets ordnungsgemäß zu verschließen und verkehrssicher abzustellen.

7.2 Halterpflichten: Halter des Fahrzeugs bleibt PICKY. Der Abonnent verpflichtet sich aber ebenfalls die gesetzlichen Vorgaben von Kfz-Haltern zu befolgen.

7.3 Alleinige Verantwortlichkeit des Abonnenten für Bußgelder und sonstige Strafen: Der Abonnent stellt sicher, dass bei Verkehrsverstößen, die mit dem Fahrzeug in unmittelbarem Zusammenhang stehen, die erforderlichen Maßnahmen gegenüber den Ordnungsbehörden ergriffen werden. Die Kosten für Nutzungsgebühren (insbesondere Maut und Vignetten), Bußgelder und Strafen für Verkehrsverstöße sind vom Abonnenten zu tragen. Sollten in diesem Zusammenhang deutsche oder ausländische öffentliche oder sonstige Stellen, von PICKY als Halter entsprechende Zahlungen verlangen, verpflichtet sich der Abonnent, PICKY hiervon unverzüglich nach einer entsprechenden Benachrichtigung freizustellen.

7.4 Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen nach dem vorgenannten Punkt sowie zur Wahrung eigener Interessen, ist der PICKY berechtigt, Name, Anschrift und Kontaktdaten des Abonnenten oder des nutzungsberechtigten Fahrers den Behörden bekanntzugeben.

7.5 Die für das Auto-Abo überlassenen Fahrzeuge sind vorwiegend in Deutschland zu nutzen.

7.6 Fahrten ins Ausland: Das Fahrzeug darf durch den Abonnenten vorübergebend (z.B. für Urlaubsfahren) in folgende Länder verbracht werden: Österreich, Schweiz, Italien, Spanien, Portugal, Frankreich, Tschechien, Slowenien, Slowakei, Ungarn, Polen, Belgien, Niederlande, Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland, Estland, Lettland, Litauen, Griechenland, Lichtenstein, Luxemburg. Eine Verbringung in alle nicht hier aufgeführten Länder ist ausdrücklich untersagt und ist nur nach vorheriger, ausdrücklicher und schriftlicher Einwilligung seitens PICKY erlaubt.

7.7 Verbotene Nutzungen: Das Fahrzeug darf nicht verwendet werden:

a) zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung

einer Höchstgeschwindigkeit ankommt oder bei den dazugehörigen Überführungsfahrten,

b) für Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings,

c) zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung,

d) als Gegenstand journalistischer/publizistischer Tätigkeit (Veröffentlichung von gewerblichen Test-

berichten und Erfahrungsberichten gegenüber der Presse oder gewerblichen Veröffentlichungen

im Internet, z. B. in sozialen Medien, etc.),

e) zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe an Dritte, die nicht nutzungsberechtigte Dritte

im Sinne dieser AGB sind, einschließlich Carsharing und ähnlicher Angebote,

f) zur Begehung von Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts mit Strafe bedroht

sind,

g) zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen,

h) unter Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder

sonstigen berauschenden Mitteln oder Arzneimitteln, sofern diese Substanzen die Verkehrstüch-

tigkeit einschränken,

i) abseits befestigter Straßen.

7.8 Wird das Fahrzeug auf eine der oben genannten Weisen genutzt, berechtigt dies PICKY unter Berücksichtigung aller aus dem Sachverhalt herrührenden Umstände zur außerordentlichen Kündigung des Auto-Abos.

7.9 Veränderungen des Fahrzeugs: Es dürfen zu keiner Zeit und in keiner Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PICKY Veränderungen technischer oder optischer Art (wie beispielsweise das Anbringen von Aufklebern, Umbauten oder Fahrzeug-Tuning) am und im Fahrzeug vorgenommen werden.

8 Fahrzeugübergabe

8.1 Sobald das gebuchte Fahrzeug für den Abonnenten bereitsteht, wird er hierüber über die Plattform oder durch anderweitige Benachrichtigung informiert und ein Übergabetermin vereinbart.

8.2 Je nach gebuchtem Service, besteht auch die Möglichkeit, das Fahrzeug selbst bei PICKY abzuholen oder dieses an einem gewünschten Ort bereitstellen zu lassen. Das Fahrzeug wird ausschließlich an den Abonnenten oder den nutzungsberechtigten Fahrer übergeben, gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises. Zusätzlich ist ein gültiges Fahrerlaubnisdokument zur Übergabe vorzulegen. Das Abholen des Fahrzeugs bei PICKY ist für den Abonnenten kostenfrei, für das Anliefern des Fahrzeugs an einen Wunschort des Abonnenten entstehen zusätzliche Kosten, die bei Vertragsabschluss vereinbart werden. Dies gilt auch für Fälle, bei denen eine Übergabe am Wunschort des Abonnenten aus Gründen, die dieser zu vertreten hat, nicht möglich ist, etwa weil der Abonnent oder der nutzungsberechtigte Fahrer nicht angetroffen werden oder weil die betreffende Person die Übergabevoraussetzungen nicht erfüllen. Zusätzliche Anliefertermine, die aus vorgenanntem Grund erforderlich werden, sind kostenpflichtig.

8.3 Bei der Übergabe wird das jeweilige Fahrzeug durch einen sachkundigen Mitarbeiter von PICKY oder einem von diesem beauftragten Dritten gemeinsam mit dem Abonnenten bzw. dem nutzungsberechtigten Fahrer besichtigt. Der vertragsgemäße Gesamtzustand des Fahrzeugs inkl. erkannter Schäden, Mängel und Fehlteile im Rahmen der Besichtigung wird in einem Übergabeprotokoll festgehalten.

9 Fahrzeugrückgabe

9.1 Zum Ende der Laufzeit vereinbart PICKY mit dem Abonnenten einen genauen Rückgabetermin. Der spätestmögliche Rückgabezeitpunkt ist der letzte Tag der Laufzeit des Auto-Abo.

9.2 Die Rückgabe kann, ebenso wie die ursprüngliche Fahrzeugübergabe, auf Wunsch des Abonnenten bei ihm oder an einem von ihm bestimmten Ort auf seine Kosten erfolgen.

9.3 Das Fahrzeug ist in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Vertragsgemäß in diesem Zusammenhang bedeutet, dass das Fahrzeug so (einschließlich Reinigung des Innen- und Außenbereichs des Fahrzeugs) zurückzugeben ist, wie es bei der Übergabe übernommen wurde. Die durch den vertragsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs während der Mietzeit entstehenden Abnutzungen an Fahrzeugteilen bleiben dabei unberücksichtigt. Dies gilt entsprechend auch für Zubehör. Zubehör umfasst alle sich zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrzeugs befindlichen losen Gegenstände, wie Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeuge, etc. einschließlich aller Unterlagen wie etwa die Zulassungsbescheinigung Teil I und das Serviceheft sowie sämtliche Schlüssel.

9.4 Maßgeblich für die Beurteilung der Vertragsgemäßheit ist der Zustand des Fahrzeugs, wie er im Fahr-zeug-Übergabe-Protokoll bei Übergabe dokumentiert ist.

9.5 Wird das Fahrzeug nicht in vertragsgemäßem Zustand zurückgegeben, so ist der Abonnent gegenüber PICKY zum Schadensersatz verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn der Abonnent die mangelnde Vertragsgemäßheit des Zustands des Fahrzeugs bei der Rückgabe nicht zu vertreten hat.

10 Ordnungswidrigkeiten

10.1 Soweit bei PICKY aufgrund von mit dem Fahrzeug im ruhenden oder fließenden Verkehr begangene Ordnungswidrigkeiten behördliche Zeugenbefragungs- oder Anhörungsschreiben in einem Bußgeld- oder Verwarnungsverfahren eingehen, ist PICKY berechtigt, die personenbezogenen Daten des Abonnenten der Verwaltungsbehörde mitzuteilen. Gleiches gilt in Verfahren mit in- oder ausländischen Stellen und Behörden bei Straßenverkehrsverstößen oder Verstößen gegen Mautzahlungs- oder Vignettenpflichten, sowie Anfragen von Ermittlungsbehörden im Zusammenhang mit Straftaten. Soweit das Fahrzeug wegen einer Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr ordnungsbehördlich oder durch private Abschleppunternehmer im behördlichen Auftrag sichergestellt wird, hat der Abonnent das Fahrzeug unverzüglich unter Begleichung der erhobenen Gebühren und Auslagen wieder auszulösen.

10.2 Der Abonnent ist verpflichtet, die gemäß § 25a StVG der PICKY als Halter auferlegten Verfahrenskosten zu erstatten. PICKY ist nicht verpflichtet, gegen einen ergangenen Kostenbescheid gerichtliche Entscheidung zu beantragen.

10.3 Für jeden der vorstehend benannten Sachverhalte kann der PICKY dem Abonnenten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 EUR brutto berechnen, die zusammen mit der nächstfälligen Monatsrate oder separat fällig wird, soweit der Abonnent nicht nachweist, dass dem PICKY kein oder ein nur wesentlich geringerer Schaden als die erhobene Bearbeitungsgebühr entstanden ist.

11 Verhalten im Schadenfall, versicherungstechnische Abwicklung

11.1 Die versicherungstechnische Abwicklung aller fahrzeugbezogenen Schäden erfolgt durch PICKY.

11.2 Der Abonnent ist verpflichtet, jeden Schaden am Fahrzeug unverzüglich PICKY anzuzeigen. Der Abonnent hat PICKY sämtliche Schäden und Nachteile zu ersetzen, die durch eine schuldhafte Verletzung der Pflicht zur unverzüglichen Schadenanzeige entstehen.

11.3 Nach den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung ebenso wie einer Haftpflichtversicherung, muss der Abonnent alles tun, was zur Aufklärung des Versicherungsfalls erforderlich ist. Der Abonnent ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissicherung erforderlichen Maßnahmen getroffen werden. Dazu gehört insbesondere, dass bei Schadensfällen mit Beteiligung Dritter sofort die Polizei hinzugezogen wird und von dem Abonnenten oder nutzungsberechtigten Fahrer kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird.

11.4 Verletzt der Abonnent vorsätzlich eine dieser in diesem Absatz geregelten Pflichten, hat er entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung keinen Versicherungsschutz. Verletzt der Abonnent diese Pflichten grob fahrlässig, ist PICKY entsprechend den Grundsätzen einer Voll- und Teilkaskoversicherung berechtigt, die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weist der Abonnent nach, dass er seine Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Abweichend hiervon ist PICKY zur Leistung verpflichtet, soweit der Abonnent nachweist, dass die Pflichtverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn der Abonnent die Pflicht arglistig verletzt.

11.5 Für den Fall, dass der Abonnent nach den Grundsätzen der Kfz-Versicherung von der Haftung freigestellt ist, wird der PICKY entscheiden, ob eine Reparatur des Fahrzeugs erfolgen soll oder ob der PICKY dem Abonnenten ein Austauschfahrzeug zur Verfügung stellt.

11.6 Schäden am Fahrzeug, für die ein Dritter oder dessen Versicherer oder der Abonnent einzustehen hat, werden im Namen und auf Rechnung von PICKY durch einen autorisierten, von PICKY zu benennenden Reparatur-Fachbetrieb behoben. Jedwede Entschädigungsleistung Dritter oder durch deren Versicherer aus fahrzeugbezogenen Schäden stehen PICKY zu. Der Abonnent ist verpflichtet, alle hierfür notwendigen Daten und Unterlagen, insbesondere zum Schadenshergang, Schadensursache und voraussichtlichem Schadensumfang an PICKY zu übermitteln. Entschädigungsleistungen Dritter oder deren Versicherer für Wertminderung stehen PICKY zu.

11.7 Der Abonnent ist nicht berechtigt, etwaige der PICKY zustehende Forderungen oder Rechte an Dritte abzutreten. Etwaige dem Abonnenten infolge eines Schadensfalles zustehende Ansprüche gegen Dritte auf Erstattung von Nutzungsausfall bzw. Mietwagenkosten tritt der Abonnent hiermit an den PICKY ab, wenn dieser ihm im Kulanzweg ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung gestellt hat.

12 Austausch des Fahrzeugs

12.1 PICKY hat das Recht, das Fahrzeug gegen ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug auszutauschen, sofern ein berechtigtes Interesse am Austausch besteht.

12.1.1 Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere dann vor, wenn der Abonnent mit dem Fahrzeug den Wert von 15.000 gefahrenen Kilometern überschreitet oder im Falle einer Rückrufaktionen des Herstellers.

12.1.2 Vergleichbar ist ein Fahrzeug, wenn alle signifikanten Ausstattungsmerkmale unverändert bleiben. Signifikante Ausstattungsmerkmale sind: Fahrzeugmarke und- typ, Schadensfreiheit, Farbe, Motorleistung mit einer zulässigen Abweichungstoleranz von 10 %, Getriebeart, Kraftstoff, Karosserieart (Kombi, Limousine, etc.), Anzahl der Sitze und Türen.

12.2 Macht PICKY von diesem Recht Gebrauch, so hat er dies dem Abonnenten spätestens 7 Tage vor dem avisierten Austauschtermin in Textform über die Plattform anzuzeigen. Sollte der Abonnent den avisierten Austauschtermin nicht wahrnehmen können, ist er verpflichtet, mit PICKY einen Ersatztermin innerhalb eines Zeitraums von weiteren 7 Tagen zu vereinbaren. Die Regelungen über die Rückgabe und die damit zusammenhängende Prüfung des Fahrzeugzustands aus diesen AGB finden entsprechende Anwendung.

12.3 Der Fahrzeugaustausch ist für den Abonnenten in jedem Fall kostenfrei.

13 Haftung des Abonnenten

13.1 Der Abonnent ist in den Grenzen des Umfangs der Kfz-Versicherung nach den Ziffern 4.1.3 und 11 dieser AGB von der Haftung freigestellt. Für Schadensfälle, die nicht im Rahmen der Kfz-Versicherung nach den Ziffern 4.1.3 und 11 dieser AGB ersetzt werden, haftet der Abonnent uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften.

13.2 Pro Schadensfall, den der Abonnent zu vertreten hat, fällt die bei Vertragsabschluss vereinbarte Selbstbeteiligung des Abonnenten an.

13.3 Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen seitens PICKY im Falle der außerordentlichen Kündigung bleibt vorbehalten.

14 Haftung von PICKY

14.1 Die Haftung der PICKY ist auf seine vertragswesentlichen Pflichten beschränkt. Diese liegen die Überlassung des Fahrzeugs zum vertragsgemäßen Gebrauch, dessen Instandhaltung entsprechend der Regelungen in dieser AGB und die Beachtung der Verkehrssicherungspflichten. Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs der PICKY liegende und von diesem nicht zu vertretende Ereignisse, durch welche PICKY ganz oder teilweise an der Erfüllung dieser Verpflichtungen gehindert wird, insbesondere Krieg, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Streiks entbinden PICKY für die Dauer dieser Ereignisse von der Pflicht zur rechtzeitigen Leistung.

14.2 Im Übrigen ist die Haftung der PICKY wegen Verletzung sonstiger Pflichten, unerlaubten Handlungen und positiven Vertragsverletzungen oder Verschulden beim Vertragsschluss auf grobe Fahrlässigkeit undVorsatz beschränkt.

14.3 In Fällen von lediglich leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit ist die Haftung der PICKY auch bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf den Ersatz des unmittelbaren und vertragstypisch vorhersehbaren Schadens beschränkt.

14.4 PICKY haftet in dem Umfang, wie sein Verschulden im Verhältnis zu anderen Ursachen an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.

14.5 Sämtliche zuvor festgelegten Haftungseinschränkungen der PICKY gelten nicht, soweit es sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit handelt.

15 Vertragslaufzeit, Kündigung

15.1 Die vereinbarte Laufzeit des Auto-Abo beginnt am Tag der vereinbarten Übergabe des Fahrzeugs. Die Laufzeit beginnt erst mit der tatsächlichen Übergabe des Fahrzeugs, wenn zu dem Termin des vorgenannten Satzes keine Übergabe des Fahrzeugs stattfindet, sofern nicht der Abonnent diesen Umstand zu vertreten hat.

15.2 Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

15.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein zur außerordentlichen Kündigung durch PICKY berechtigender Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) Der Abonnent mit Zahlungen in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Summe von einem Mo-

natspaket erreicht.

b) Der Abonnent oder der nutzungsberechtigte Fahrer oder nutzungsberechtigte Dritte das überlas-

sene Fahrzeug durch Vernachlässigung der bestehenden Sorgfaltspflichten erheblich gefährdet.

c) Der Abonnent das Fahrzeug schuldhaft einem unbefugten Dritten überlässt.

d) Der Abonnent bei Vertragsabschluss unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen

hat und deshalb PICKY die Fortsetzung des Vertrages nicht zuzumuten ist.

e) Die Fortsetzung des Auto-Abo aufgrund der hohen Schadensquote des Abonnenten unzumutbar

ist. Diese Grenze ist regelmäßig erreicht, sobald durch ein einmaliges oder mehrere einzelne Er-

eignisse ein Gesamtschaden in Höhe von 5.000 EUR am Fahrzeug entstanden ist, den der Abon-

nent zu vertreten hat.

16 Datenschutz

16.1 PICKY ist Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die personenbezogenen Daten des Abonnenten und der berechtigten Fahrer werden zum Zwecke der Vertragsbegründung, -durchführung und -beendigung vom PICKY erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Eine werbliche Verwendung geschieht nur für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich der Empfehlungswerbung) des PICKYs, wenn eine datenschutzrechtliche Einwilligung auch für Werbung vorliegt (Double-Opt-In). Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für Vertragsabwicklung erforderlich ist gem. Art. 6 Abs. 1 b) und f) DSGVO (z. B. Abrechnungsdienstleister, Kreditinstitute, Haftpflicht- und Kaskoversicherungsunter-

nehmen, zentrale Abrechnungsstellen zur Regulierung von Unfallschäden, etc.) oder der PICKY gesetzlich zur Weitergabe auch ohne Einwilligung verpflichtet ist (insb. bei behördlichen Ermittlungen in Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen) gem. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Eine darüber hinaus gehende Verwendung bedarf einer besonderen gesetzlichen Erlaubnis oder der ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Abonnenten und der berechtigten Fahrer.

16.2 Hinweis: Der Abonnent und die berechtigten Fahrer können Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft verlangen. Zusätzlich besteht ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf der Webseite der Picky Auto Abo GmbH (Datenschutzerklärung).

17 Schlussbestimmungen

17.1 PICKY ist berechtigt, Rechte aus dem Mietvertrag sowie das Eigentum am Fahrzeug selbst – auch sicherungshalber – an Dritte abzutreten, bzw. zu übertragen. Der Abonnent ist zur Abtretung von Rechten aus dem Mietvertrag an Dritte nur dann berechtigt, wenn PICKY hierzu schriftlich vorab seine Einwilligung erteilt hat.

17.2 Der Abonnent kann wegen eigener Ansprüche gegen Forderungen der PICKY nur aufrechnen, soweit seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte des Abonnenten wegen nicht aus diesem Mietvertrag herrührender Ansprüche sind ausgeschlossen.

17.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit ganz oder teilweise verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

17.4 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18 Information nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

PICKY ist nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung:

www.ec.europa.eu/consumers/odr

Stand: 5. Sept. 2022